Zitat von bekaausserdem wird das einem deutschen Urlauber ein Sch*** interessieren
Abgesehen davon, dass ich die kroatischen Gesetze und Vorschriften nicht zu verantworten habe, halte ich diese Äusserung eines Moderators, aus dem Forum "Kroatien-Forum für Freunde von Kroatien / Urlaub in Kroatien", im Interesse der Urlauber, sagen wir es mal vorsichtig, sehr bedenklich.
Ich bin mir (fast) sicher, dass du die Geldstrafen der zukünftig Betroffenen, gerne übernehmen wirst.
Edit: Frage: Der Herr Beka hat am Main seinen Hauptwohnsitz und ein Ferienhaus auf der Insel Sylt und hat dort ein Fernsehgerät. Muss er dort auch die monatliche Gebühr bezahlen - ja oder nein?
Zitat von Soline1Ich bin mir (fast) sicher, dass du die Geldstrafen der zukünftig Betroffenen, gerne übernehmen wirst.
Willst Du jetzt damit sagen, dass ich als Urlauber in Kroatien eine Art GEZ-Gebühr bezahlen muss?
Zitat von Soline1... sind die Vorschriften zur Bezahlung der Rundfunk- und Fersehgebühren, in der Zwischenzeit den Europanormen angepasst worden.
Erkläre doch bitte mal, was Du unter "Europanormen" verstehst. Nach meinem Wissen regelt das ausnahmsweise noch jedes Land selbst.
edit: jetzt hab ich mal nachgeschaut. Diese Regelung bezieht sich nur auf in- und ausländische Bürger, welche einen Zweitwohnsitz in Kroatien haben. Anders konnte ich mir das auch nicht vorstellen. So steht das jedenfalls im Blog von Soline selbst: Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe Sollte diese "Europanorm" diese 80 Kuna sein, so wäre ich sofort dafür, dass diese ab morgen in Deutschland gilt.
Zitat von proppiWillst Du jetzt damit sagen, dass ich als Urlauber in Kroatien eine Art GEZ-Gebühr bezahlen muss?
Für jeden Fernseh und Radioempfänger ist auch in Kroatien eine Gebühr zu entrichten. Ob nun dieses Gerät von ET dem Außerirdischem, Batman oder in ner Pension die ausschließlich zur Vermietung gedacht sind, interessiert keine Sau. Ich konnte allerdings keine Information darüber finden, ob auch Campingurlauber zahlen müssten.
Zitat von huegusFür jeden Fernseh und Radioempfänger ist auch in Kroatien eine Gebühr zu entrichten. Ob nun dieses Gerät von ET dem Außerirdischem, Batman oder in ner Pension die ausschließlich zur Vermietung gedacht sind, interessiert keine Sau.Ich konnte allerdings keine Information darüber finden, ob auch Campingurlauber zahlen müssten.
Bei Ferienhaus-oder Wohnungsbesitzern ist die Lage aber relativ klar. Sie müssen diese Gebühren von 80 Kuna monatlich zahlen, egal ob sie aus dem In- oder Ausland kommen. Es wäre schön, wenn Herr Moderator mitteilen würde, aufgrund welcher gesetzlichen Vorschriften, er seine **** Kommentare verfasst hat.
Aufgrund dieser neuen Informationen hat sich übrigens ein deutscher Ferienhausbesitzer auf der Insel Krk, in diesen Tagen dazu entschlossen, sein Fernsehgerät sofort abzuschaffen. Seine Ehefrau hat jetzt darunter zu leiden.
Also, ich zahle seit Februar d.J. in Kroatien aus Geringfügigkeit keine Fernsehgebühren, weil ich in meinem Ferienhaus nicht das ganze Jahr wohne, sondern nur wochenweise. Das hat mir meine Bekannte, die auf das Haus aufpasst, Anfang des Jahres geschrieben. Hier der Wortlaut aus ihrer email: Zvali su me iz Zagreba ,uglavno da te ne opterećavam nećemo više plaćat televiziju. Bar taj račun manje. puno pozdrava Katica
Warum sollen dann Campingurlauber zur Kasse gebeten werden ? Kann ich mir nicht denken.
Ich stelle mir das überhaupt ganz lustig vor. Wie soll das denn ablaufen, vor allem wenn es überall in Europa so sein soll? Bekommt der Wohnwagenurlauber bei der Einreise ein Formular der Landesrundfunkanstalten in die Hände gedrückt, wo er seinen Aufenthalt nebst Kontonummer angibt? Und wird bei der Ausreise auch kontrolliert, ob die Angaben korrekt waren? Oder wird das auf jedem Campingplatz, den er ansteuert, separat abkassiert, wenn der Platzbetreiber eine Satellitenschüssel sichtet?
Dass der Herr Beka mit Wohnsitz am Main und Zweitdomizil auf Sylt für den zweiten Fernseher zahlen muss, ist ja wohl eine ganz andere Geschichte, als wenn ein Urlauber für ein paar Tage oder Wochen ins Ausland fährt. Für den Zweitfernseher im Wohnwagen muss er ja auch schon im Heimatland eine Gebühr zahlen.
N bisserl stöbern hilft manchmal. Hier ein Auszug aus dem "GESETZ ÜBER HRT": wichtig hier Punkt 2: Der Eingentümer des Empfängers ist verpflichtet innerhalb von 30 Tagen nach Kauf des Empfängers, bzw. 15 Tage nach Änderung der Adresse dies zu melden.
Wie zum Geier soll das gehen wenn man eh nur 14 Tage auf Campingplatz ist. Dauercamper hingegen müssen ihr Gerät anmelden, Strafen bis zu 2000 Kuna drohen...
IX. PRISTOJBA I DRUGI PRIHODI
Članak 53.
(1) Vlasnici radijskih i televizijskih prijamnika na području Republike Hrvatske dužni su HRT-u plaćati pristojbu.
(2) Vlasnik prijamnika dužan je HRT-u prijaviti prijamnik najkasnije u roku od 30 dana od dana nabave prijamnika, a promjenu adrese, mjesta stanovanja ili sjedišta, vlasnik je dužan prijaviti najkasnije u roku od 15 dana od dana promjene.
(3) Vlasnik prijamnika nije dužan plaćati pristojbu ako prijamnik odjavi.
(4) Visina pristojbe iznosi 1,5 % prosječne neto mjesečne plaće zaposlenih u Republici Hrvatskoj, na temelju statističkih podataka za prethodnu godinu.
(5) Kućanstva koja u vlasništvu imaju dva ili više radijskih i televizijskih prijamnika plaćaju mjesečnu pristojbu utvrđenu u stavku 4. ovoga članka kao da imaju jedan radijski ili televizijski prijamnik.
(6) Pravne osobe plaćaju pristojbu na svaki prijavljeni prijamnik u iznosu utvrđenom u stavku 4. ovoga članka.
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