Erleichterungen für Freizeitkapitäne in Deutschland:
Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 26. Januar Erleichterungen für Freizeitkapitäne auf Sportbooten beschlossen. Einen Antrag von Union und FDP (17/7937) nahm er auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/8482) an. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die PS-Grenze für eine Führerscheinpflicht bei Sportbooten von fünf auf 15 PS (11,4 kW) anzuheben. Unterschiedliche Regelungen zum Führerschein sollen zusammengefasst, die Prüfung modular aufgebaut werden, wobei praktische Grundfähigkeiten in den Vordergrund rücken sollen. Mindestausrüstungsstandards für Charteryachten sollen sich am jeweiligen Fahrtgebiet und nicht an der Schiffsgröße orientieren. Außerdem sollen weitere Gewässer für die Sportbootschifffahrt mit Charterschein freigegeben werden.
Ganz im Gegenteil. Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) schützt vor Diskriminierung. Jetzt sollen aber alle die entsprechenden Gewässer befahren dürfen auch ohne zur elitären Gruppe der Fahrerlaubnisinhaber zu gehören. Wer wird also benachteiligt ?
Schön übrigens, dass unser vollkommen untaugliches Fahrerlaubnisrecht für die Sportschifffahrt novelliert wird. Das war allerhöchste Zeit. Hier ein funktionierender Link auf die Vorlage im BT:
Zitat Ganz im Gegenteil. Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) schützt vor Diskriminierung. Jetzt sollen aber alle die entsprechenden Gewässer befahren dürfen auch ohne zur elitären Gruppe der Fahrerlaubnisinhaber zu gehören. Wer wird also benachteiligt ?
Kauf Dir ganz einfach mal das gleiche Schiff, welches führerscheinfrei verchartert wird als Privatmann und versuche dann mal ohne Führerschein auf den gleichen Gewässern zu fahren ! Ich denke, Du merkst jetzt, was ich meine .....
Im übrigen halte ich das mit diesen "Charterscheinen" für völligen Quatsch ! Wer glaubt, in der sehr kurzen Einweisungszeit, die z.T. sogar nur per Video gemacht wird, ein solch großes ==> Schiff handeln zu können, der überschätzt sich wohl etwas ....
Fred, Dein Misstrauen gegenüber denjenigen, die nur mit einem Charterschein unterwegs sind, ist sicher begründet. Ehrlich gesagt wundere ich mich da auch ein wenig, wie einfach es ist, mit einem größeren Wasserfahrzeug auf Reisen zu gehen. Es scheint aber ohne nennenswerte Probleme zu klappen. Zumindest habe ich hier in der Region (und wir haben sehr viele Binnengewässer) von keinen Unfällen gehört. Möglicherweise trauen sich die vollkommen Ahnungslosen gar nicht erst ran.
Zitat Fred, Dein Misstrauen gegenüber denjenigen, die nur mit einem Charterschein unterwegs sind, ist sicher begründet.
Darum alleine geht es mir ja garnicht ! Was ich unmöglich, vielleicht sogar diskriminierend finde ist ganz einfach die Ungleichbehandlung ! Als Charterer darfst Du ohne Schein fahren (ich lasse mal den Charterschein ganz weg), das gleiche Schiff als Eigentümer jedoch nicht - dazu muss man einen amtlichen Führerschein haben !
Das ist natürlich etwas seltsam, wenn bei gleichartigen Booten Unterschiede derart gemacht werden, ob man Eigentümer oder Charterer ist. Diesbezüglich kann ich Deine Verärgerung verstehen.
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