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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 11 Antworten
und wurde 4.006 mal aufgerufen
  
 Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für Kroatien
kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.738

16.08.2013 18:05
Nochmal: Einreise- und Aufenthaltsrecht Kroatien Antworten

Bis zum EU-Beitritt Kroatiens mussten sich alle Ausländer innerhalb von 48 Stunden kostenlos polizeilich anmelden bzw. von ihrem Vermieter anmelden lassen, und sie durften ohne vorübergehende oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis nur zwei mal 90 Tage pro Jahr im Lande sein.

Nach § 155 des neuen kroatischen Ausländergesetzes dürfen sich nicht nur EU-Bürger, sondern alle Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums (= EU + EFTA, also auch die Schweizer und Norweger) jetzt drei Monate lang ununterbrochen in Kroatien aufhalten, ohne sich polizeilich anmelden zu müssen, und das beliebig oft, so man denn nach 3 Monaten aus- und wieder einreist.

Wer länger als 3 Monate am Stück bleiben will, muss innerhalb von 8 Tagen vor Ablauf der Dreimonatsfrist wie bisher eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Als normaler Tourist - egal, ob zu Lande oder zu Wasser - muss man sich jetzt also nur noch beim turist biro (bzw. als Bootsfahrer beim Hafenkapitän) zwecks Zahlung der Aufenthaltsgebühr (= "Kurtaxe") anmelden. Die in den dem kroatischen Tourismusverband angeschlossenen Gemeinden erhobene "Kurtaxe" ist EU-rechtskonform, weil auch kroatische Touristen diese bezahlen müssen.

udo Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 257

16.08.2013 21:31
#2 RE: Nochmal: Einreise- und Aufenthaltsrecht Kroatien Antworten

In § 155 steht zwar, daß man sich 3 Monate lang in Kroatien aufhalten darf, aber "ohne Anmeldung" kann ich da nicht lesen.
Dagegen schreibt die Deutsche Botschaft in Kroatien auf Ihrer Webseite immer noch von einer Anmeldepflicht
innerhalb von 48 Stunden.

Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe

Was ist nun richtig?

Ich könnte mir vorstellen, daß Kroatien schon daran interessiert ist zu wissen, wer sich im Land aufhält.

Viele Grüße
Udo

scalare Offline



Beiträge: 46

16.08.2013 23:00
#3 RE: Nochmal: Einreise- und Aufenthaltsrecht Kroatien Antworten

Mir wurde in Rovinj von der zustaendigen Sachbearbeiterin gesagt, dass ich mich nach dem 1.. Juli nicht mehr bei der Polizei anmelden muss. Es sei den eenn ich lsenger als 90 Tage bleiben moechte.

bigger Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.800

17.08.2013 09:03
#4 RE: Nochmal: Einreise- und Aufenthaltsrecht Kroatien Antworten

Zitat von udo im Beitrag #2

Dagegen schreibt die Deutsche Botschaft in Kroatien auf Ihrer Webseite immer noch von einer Anmeldepflicht
innerhalb von 48 Stunden.

Wie aktuell Webseiten sind, spürt man doch immer wieder. Ich würde mich darauf nicht verlassen.
.

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.619

17.08.2013 10:22
#5 RE: Nochmal: Einreise- und Aufenthaltsrecht Kroatien Antworten

Auf der Seite des auswärtigen Amts steht jetzt, dass die Einreise auch mit einem vorläufigen Personalausweis möglich ist. Es muss also kein vorläufiger Reisepass mehr beantragt werden, wenn aus irgendeinem Grund keine gültigen Ausweise vorhanden sind.

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laende...358506bodyText3

________________________
Meine Fotogalerie

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.738

17.08.2013 13:05
#6 RE: Nochmal: Einreise- und Aufenthaltsrecht Kroatien Antworten

Zitat von udo im Beitrag #2
In § 155 steht zwar, daß man sich 3 Monate lang in Kroatien aufhalten darf, aber "ohne Anmeldung" kann ich da nicht lesen.
Dagegen schreibt die Deutsche Botschaft in Kroatien auf Ihrer Webseite immer noch von einer Anmeldepflicht
innerhalb von 48 Stunden.

Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe

Was ist nun richtig?

Ich könnte mir vorstellen, daß Kroatien schon daran interessiert ist zu wissen, wer sich im Land aufhält.

Viele Grüße
Udo



Die Homepages sowohl des deutsche AA als auch die des kroatischen MUP sind z.T. noch nicht auf aktuellem Stand.

Nach § 147 (1) müssen sich Ausländer nach wie vor innerhalb von zwei Tagen polizeilich anmelden - allerdings nur, wenn sie (wie z.B. Russen oder Amerikaner) nicht Bürger von EU/EFTA-Staaten sind. Für EU/EFTA-Bürger gelten die Regelungen des Abschnitts X, und dort wird von diesen für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten nur noch der Besitz eines gültigen Ausweises gefordert, sonst nichts. Auch mir selbst wurde auf telefonische Nachfrage bei der Polizei in Zadar, ob ich den Besuch meiner Kinder anmelden müsse, gesagt, dass die Anmeldepflicht vom Tisch ist. Siehe auch Beitrag von scalare oben!

tensi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 194

13.10.2013 09:35
#7 RE: Nochmal: Einreise- und Aufenthaltsrecht Kroatien Antworten

Also,wir haben jetzt seit 2wochen diese Boravisna Iskaznica,gültig für 5 Jahre.Da steht auch drauf Privremeni Boravak.Das hat die gute Dame am Ticketschalter in Preko gelesen und gesagt,damit kriegen wir die Fährkarte nicht zum halben Preis.Wir haben versucht ihr klarzumachen,daß man diese Karte ja nur bekommt,wenn man sich hier dauerhaft aufhält und Wohnsitz oder Eigentum hat.Es war aber nichts zu machen.Komisch,dabei bin ich schon 2Wochen verbilligt rübergefahrn.Die Anderen haben es nicht beanstandet.So ,was ist nun richtig.Muß ich jetzt 5Jahre warten,bis ich den anderen Paß bekomme?Ist ja wohl ein Witz.

Jolanda Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 269

15.10.2013 12:11
#8 RE: Nochmal: Einreise- und Aufenthaltsrecht Kroatien Antworten

ich hab bisher meine Anmeldung immer im Touristbüro gemacht, da die die polizeiliche Anmeldung mit übernommen haben
als Wohnungseigentümer zahle ich ja nur im Zeitraum 15.6. bis 15.9. Kurtaxe, also kann ich mir dann außerhalb diesen Zeitraumes den Weg ins Toursitbüro sparen und muss mich dort nicht mehr melden?

Kibepo Offline



Beiträge: 7

18.05.2014 13:55
#9 RE: Nochmal: Einreise- und Aufenthaltsrecht Kroatien Antworten

Hallo,

zur Meldepflicht noch eine Frage: Wir landen in Zadar, haben dort einen kurzen Aufenthalt, und fahren dann weiter nach Split, und von dort nach Brac. Bleiben insgesamt 10 Tage. Müssen wir uns dann nur in Zadar beim Tourismusbüro anmelden oder in allen Orten, in denen wir bleiben? Übernachten in privaten Wohnungen (über AirBnb), deshalb glaube ich nicht, dass die Vermieter das übernehmen.

Vera Offline

Moderatorin im Kroatien-Forum


Beiträge: 41.619

18.05.2014 13:58
#10 RE: Nochmal: Einreise- und Aufenthaltsrecht Kroatien Antworten

Ihr müsst gar nichts machen, soviel ich weiß. Auch in privaten Wohnungen verlangen die Vermieter euren Ausweis und melden euch wegen der Kurtaxe an. Ansonsten besteht ja keine Meldepflicht mehr.

________________________
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Herbi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 17

18.05.2014 16:20
#11 RE: Nochmal: Einreise- und Aufenthaltsrecht Kroatien Antworten

Hallo tensi. Mit diesem Problem bist du nicht die einzige. Auch ich habe diese 5-jährige Aufenthalsterlaubnis, da ich in Sutomišćica ein Haus baue und hier den Lebensabend verbringen werde. Ich habe mich wegen dieser Ungerechtigkeit schon bei der EU beschwert. Die sind meiner Meinung und haben gesagt, ich soll mich ans Innenministerium wenden. Ha,ha.. Das habe ich spaßhalber gemacht: Antwort: Lt Paragraph soundso ist eine vergünstige Fähre nicht möglich. Nun bin ich genauso schlau wie vorher.
lg Herbert

Kibepo Offline



Beiträge: 7

18.05.2014 22:02
#12 RE: Nochmal: Einreise- und Aufenthaltsrecht Kroatien Antworten

Dankeschön!

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