Meine Mutter ist leider vor kurzem unerwartet gestorben. Sie war kroatische Staatsbürgerin, hat aber hier in Deutschland gelebt, gearbeitet und zuletzt ihre Rente bezogen. Mein Vater (griechischer Staatsbürger) ist bereits vor einigen Jahren verstorben. Meine Mutter hat ein Haus in Kroatien. Als direkte Nachkommen gibt es mich und meine Schwester. Wir beide haben die deutsche Staatsangehörigkeit, aber nicht die kroatische. Mein Cousin bzw. dessen Frau, die in Kroatien leben, hat sich um die Abmeldung meiner Mutter gekümmert. Jetzt geht es um das Haus. Gibt es die Möglichkeit, so wie hier in Deutschland einen Erbschein zu beantragen? Oder hat Jemand Erfahrung in solch einer Konstellation und kann mir ein paar Hinweise geben?
Hi Niko, ein Haus kann Wohnhaus in ein Stadt,ein Haeuschen am Land und und und Also warst du im Haus welche zustand groesse, Stadt, Land, Ein haus an der Adria von 250.000,00 Euro,wenn die in slaowonien,oder sonstwo laendlich in Inland ist 30-40 t euro wert. Warum ich dir das schreibe wen das haus kaum wert ist kostet dich mehr es zu ueberschreiben als das Hau selbst wet t ist,oder wenn noch Schulden drauf sind. Mach bischen mehr Infos wenn du Rat haben moechtest. Du hast Frage gestellt wo man dir keien Antwort geben kann, Der erste Schritt ist spreche mit deinem Cousin,dann siehst weiter.
PS: Niko aus Brela lebend in Berlin hat vor Jahren so eine Frage gestellt.
Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe
Zunächst einmal muss das zuständige Gericht in Cro. eine Sterbeurkunde bekommen, danach sollte eigentlich alles von alleine laufen: Gericht schreibt die Erben an und bestellt sie ein...
Falls deine Mutter in D. verstorben ist, stellt sich die Frage, ob du/ihr den zuständigen Cro.-Behörden eine Sterbeurkunde übermittelt habt, denn das geht nicht automatisch !
Warum ich dir das schreibe wen das haus kaum wert ist kostet dich mehr es zu ueberschreiben als das Hau selbst wet t ist,oder wenn noch Schulden drauf sind.
Weil es dir langweilig ist? denn ich glaube nicht, dass du eine Glaskugel hast und oder in die Zukunft sehen kannst.
Ich behaupte einfach dagegen, in ein paar Jahren wird Slawonien ganz hoch im Kurs stehen Das hat aber nix mit der Eingangsfrage zu tun.
Jetzt ist erst mal wichtig, dass das Amtsgericht eine "Ostavinska Rasprava" in Bewegung setzt und dass die Erben beim Gericht mit der D-ADRESSE bekannt sind, damit der Notar eine Einladung zur diese Rasprava zustellen kann. Der Rest ist dann nur Formsache, wenn sich die Erben einig sind und dann können sie sich auch dazu äußern, ob sie das Erbe wollen oder nicht, denn dort wird alles in einen Topf geschmissen, soll heißen;
wenn die Mutter von ihren Mann in Griechenland irgendwas geerbt hat, kann das an der Stelle gleich mit aufgeteilt werden
allerdings müssen die Erben dem Notar das selber mitteilen, weil Notar von sich aus keinerlei Nachforschung betreibt
Die internationale Sterbeurkunde hat mein Cousin schon zu Anfang bekommen, so dass er meine Mutter abmelden konnte. Mittlerweile ist die Angelegenheit etwas klarer und diverse Formulare müssen ausgefüllt werden. Anfangs hiess es, wir hätten etwa drei Wochen Zeit, die Angelegenheit zu klären. Da habe ich ein bisschen Panik bekommen und deshalb hier die Anfrage gestellt.
Die Sache hat keine Eile, da verjährt nichts! Meine (2005 verstorbene) Frau und ich (beide Deutsche) waren zu jeweils 50 % Eigentümer unseres Hauses in Kroatien. Erst etwa ein Jahr nach dem Tod meiner Frau habe ich beim Amtsgericht in Zadar eingereicht: die Internationale Sterbeurkunde, unser von einem beim Amtsgericht Zadar zugelassenen Übersetzungsbüro übersetztes deutsches Testament, in dem wir uns gegenseitig als Alleinerben eingesetzt hatten sowie eine vom Javni Biljeznik beglaubigte Erklärung unserer Kinder, dass sie auf ihren Pflichtteil verzichten und damit einverstanden sind, dass ich als alleiniger Eigentümer in's Grundbuch eingetragen werde. Nach ca. 6 Wochen bekam ich dann ohne weiteres Hin und Her einen unserem Antrag entsprechenden Beschluss vom Amtsgericht und wurde als alleiniger Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Die Kosten waren so niedrig (300 Kuna? 800 Kuna?), dass ich sie vergessen habe.
Probleme könnte es allenfalls geben, wenn Deine Mutter nicht als Eigentümerin im Grundbuch steht, was in Kroatien ja sehr häufig der Fall ist.
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