"Die Digitale Vignette ist an das Kfz-Kennzeichen gebunden und in allen teilnehmenden ADAC Geschäftsstellen sowie an ÖAMTC-Stützpunkten erhältlich. Bei direktem Kauf entfällt die 18-tägige Sperrfrist für Online-Käufe und die Gültigkeit der Digitalen Vignette kann sofort nach der Aktivierung beginnen. Online ist sie im ASFINAG Webshop oder über die App Unterwegs bestellbar." Quelle ADAC. Klebevignette ist so gültig wie gelocht.
"Sie können die Digitale Vignette auch an den Vertriebsstellen des ÖAMTC, ARBÖ und ADAC, in diversen Tankstellen und Trafiken sowie an den ASFINAG Mautstellen kaufen. Weiters haben Sie die Möglichkeit, die Digitale Vignette bei Automaten an diversen Rastanlagen und Grenzübergängen zu kaufen. Die Bezahlung bei den Automaten erfolgt bargeldlos mittels Kredit- oder Debitkarte.
Wenn Sie die Digitale Vignette über einen unserer Vertriebspartner, an der Mautstelle oder einem Automaten kaufen, entfällt die 18-Tage Frist: sie gilt dann sofort."
Die Vignette kaufe ich immer auf der Fahrt zum Urlaubsort an den Tankstellen. Da ich auch Gewerblich ab und zu unterwegs bin ist das für mich einfacher den Beleg abzurechnen.
Wir wollen ja auch am 28.08. nach Kroatien. Da war ich jetzt doch etwas verunsichert das sich da was geändert hat. In CZ gibt es aber keine Sperrfrist auf die Online Vignette. Außer: "Falls Sie die digitale Vignette mit der Zahlungskarte bezahlen, genügt es, Angaben über das Fahrzeug auszufüllen, den Typ der digitalen Vignette und deren Gültigkeitszeitraum zu wählen und zu zahlen. Sie bekommen eine Bestätigung, per E-Mail oder physisch an der Vertriebsstelle, und können losfahren. Falls Sie die Zahlung mittels Banküberweisung wählen, können Sie die vignettenpflichtigen Autobahnstrecken erst nach der Zustellung der Zahlungsbestätigung benutzen."
Seids ihr der Deutschen Sprache mächtig? Dann genau lesen, die Jahresvignette hat die 18 Tagesfrist. Steht aber eh daruf auf dem Bild was recas eingestellt hat.
Wenn Sie die Digitale Vignette über einen unserer Vertriebspartner, an der Mautstelle oder einem Automaten kaufen, entfällt die 18-Tage Frist: sie gilt dann sofort."
Ich wollte mit meiner Nachfrage nicht für Verwirrung sorgen. Ich dachte nur, dass es hier den einen oder anderen Vielfahrer geben könnte, der mit die Frage aus dem Stehgreif beantworten könnte. Habe jetzt aber vorsichtshalber selbst nochmal nachgelesen. "Streckenmaut-Einzelfahrten" (dazu zählt die Videomaut) "sind sofort nutzbar" laut Asfinag.
Videomaut kann man auch ohne Registrierung buchen. Man muss die Strecke angeben, Häckchen machen zur sofortigen Nutzung, sein Kennzeichen angeben, Zahlung erledigen, Email, fertig.
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