Sie benötigen lediglich Ihren Führerschein und die üblichen Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein). Die "Grüne Karte" ist für in Deutschland und Österreich zugelassene Fahrzeuge nicht mehr erforderlich. Dies gilt sowohl für Kroatien als auch für die Durchreise durch Slowenien.
Wenn Sie mit einem fremden Fahrzeug nach Slowenien oder Kroatien einreisen, benötigen Sie eine Vollmacht des Fahrzeughalters, die nicht älter als sechs Monate sein darf.
die grüne versichertenkarte muß meines wissens immer noch sowohl in slowenien wie in kroatien bei nachfrage vorgelegt werden. also besser mitnehmen. ist ja kein großer aufwand
100 %ig weiß ich es auch nicht. Ich habe aber in wenigen Tagen auch dieses Problem. Wir werden mit dem VW-Bus eines Bekannten nach Kroatien fahren und dieser ist gleichzeitig mit dem Motorrad nach Kroatien unterwegs. Wir werden daher eine formlose Vollmacht verfassen die folgendes beinhaltet:
Name und Anschrift des Kfz-Halters
Als Halter des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen XXXXX bevollmächtige ich Herrn Name Anschrift Reisepass-Nr. mein Fahrzeug in der Zeit vom XXX bis XXX für eine Reise nach Kroatien zu nutzen.
Unterschrift
Höchstwahrscheinlich wird diese Vollmacht nie in Aktion treten. Denn bei meinen bisherigen 11 Fahrten von und nach Kroatien habe ich noch niemals Fahrzeugpapiere oder Führerschein zeigen müssen. Aber sicher ist sicher.
wenn es um eine Reise nach Kroatien geht, braucht man den fahrzegschein und unbedingt die Grüne Karte. Eine Vollmacht des Fahrzeughalters ist nicht notwendig!!!
Der ADAC schreibt z.B.: Führerschein und Fahrzeugschein sind mitzuführen. Die Mitnahme der Internationale Grünen Versicherungskarte wird empfohlen, da sie als Versicherungsnachweis dient und z.B. bei einem Unfall die Abwicklung erleichtert. Die Mindestdeckungssummen liegen in Kroatien deutlich unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Nach dieser Aussage ist die grüne Karte nicht Pflicht. Aber vorsichtshalber nehme ich die mit. Es kostet ja nichts. Wenn man erst an der Grenze steht und es gibt Probleme, dann ist es zu spät.
hallo zusammen, unsere bekannten fahren immer mit dem firmenauto nach kroatien, wurden bei der einreise aber weder in slowenien noch in kroatien nach irgendeiner vollmacht gefragt ( wie soll zöllner auch wissen, wem auto gehört, man zeigt ja nur pässe vor!). ich denke probleme gibt es nur wenn ein unfall passiert!!! dann wird es wahrscheinlich auch problematisch wenn man keine grüne versichertenkarte hat.
wir fahren im jahr ca. 5 bis 6 mal nach kroatien und das schon ein paar jahre, sind bisher aber nur einmal an der slowenischen grenze nach der grünen versichertenkarte gefragt worden, aber nur als wir einen hänger dabei hatten!!!
nach unserer erfahrung bekommt man eher an der slowenischen, wie an der kroatischen grenze schwierigkeiten und das auch eher außerhalb der reisezeit. während der hauptreisezeit wird so gut wie nichts kontrolliert.
Tatsache ist, daß die Pflicht besteht, die grüne Versicherungskarte für das Fahrzeug dabei zu haben. Hintergrund ist der, daß damit bewiesen ist, daß das Fahrzeug überhaupt versichert ist. Anhänger brauchen eine eigene grüne Versicherungskarte. Wenn sie nicht kontrolliert wird: Auch gut, aber trotzdem ist sie Pflicht. Ich gebe sie immer zusammen mit den Pässen aus dem Fenster, dann werden auch meist keine weiteren Fragen mehr gestellt.
Man kann die grüne Versicherungskarte auch direkt an der slowenischen Grenze "erwerben", ist mir 94 aufgezwungen worden, zum Schnäppchenpreis von 70 DM. Nur weil ich zu faul war sie ins Auto zu legen. War ziemlich ärgerlich.
In Antwort auf:Anhänger brauchen eine eigene grüne Versicherungskarte.
Das ist so nicht ganz richtig !
Anhänger sind gemäß der allgemeinen Versicherungsbedingungen, die inhaltlich bei allen deutschen Versicherungsgesellschaften gleich sind, bei dem ziehenden KFZ mitversichert, sofern sie angehängt sind oder sich während des Gebrauches lösen oder sich noch in Bewegung befindet. Eine eigene grüne Versicherungskarte wird es somit nicht geben !
Ausnahme ist, wenn der Besitzer eine eigene Anhängerversicherung abgeschlossen hat ! (was jedoch einer Doppelversicherung gleichkommt) . Gruß Fred
------------------------------- Kroatien, meine zweite Heimat !
Dies gilt auch für Österreich! Bin im April mit Anhänger nach Kroatien gefahren und hab mich bei der Versicheung erkundigt! Grüne Versicherungskarte nur fürs Zugfahrzeug! Segeln ist Urlaub total!
in Kroatien ist eine Haftplichtversicherung für den Anhänger vorgeschrieben. In Deutschland wäre es doppeltgemoppelt, da hast Du recht. Es soll ja auch für abgestellte Anhänger gelten, und die sind dann ja bekanntleicherweise nicht mehr über die PKW -Versicherung abgedeckt. Ist zwar alles dummes Zeug, aber leider Vorschrift
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