Mit fremden Bildern wäre ich auch sehr vorsichtig. Juristisch gesehen stellt es eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn man ein Bild ohne Zustimmung des Urhebers an anderer Stelle veröffentlicht. Und das ist hier ja geschehen (oder gab es etwa doch eine Zustimmung???). Insofern würde ich dem Ratschlag unbedingt folgen, nur eigene Bilder zu verwenden.
ZitatJuristisch gesehen stellt es eine Urheberrechtsverletzung dar, wenn man ein Bild ohne Zustimmung des Urhebers an anderer Stelle veröffentlicht.
In diesem konkreten Fall geht aus den Nutzungsbedingungen von Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe hervor, daß die Nutzung der dortigen Fotos in völlig identischer Form (mit Wassersiegel) für den persönlichen Eigenbedarf (nicht kommerzielle Nutzung) wohl gestattet ist. Ich bin mir zwar nicht 100% sicher, ob die Veröffentlichung in diesem Forum noch als persönlicher Eigenbedarf zählt, tendiere aber dazu, dies anzunehmen. Allerdings sollte man demnach Bonacas Tipp besser nicht befolgen...
In Antwort auf:daß die Nutzung der dortigen Fotos in völlig identischer Form (mit Wassersiegel) für den persönlichen Eigenbedarf (nicht kommerzielle Nutzung) wohl gestattet ist.
Das wusste ich nicht. Ich hatte nur vor einiger Zeit einen Beitrag über eBay-Verkäufe gelesen. Und da wurde es bereits als Urheberrechtsverletzung gewertet, wenn man zum Verkauf seiner gebrauchten Ware ein Foto von der Website des Original-Anbieters verwendet. Wenn man ein Foto seiner gebrauchten Ware ins Netz stellt, wäre es wohl OK. Und weiter soll es findige Anwälte geben, die gezielt nach solchen Fällen suchen und den Leuten kostenpflichtige Abmahnungen schicken.
Hört sich vielleicht alles etwas dramatisch an, ich dachte nur, eine kleine Warnung wäre vielleicht angebracht. Es soll ja niemand hier in Schwierigkeiten kommen...
Zitatdaß die Nutzung der dortigen Fotos in völlig identischer Form (mit Wassersiegel) für den persönlichen Eigenbedarf (nicht kommerzielle Nutzung) wohl gestattet ist.
Das wusste ich nicht.
Wohlgemerkt, es ging hier um die Website Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe, die dies in den Nutzungsbedingungen explizit gestattet hat! Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätte bei einer Veröffentlichung nach meinem Verständnis eine eindeutige Urheberrechtsverletzung vorgelegen.
ZitatIch hatte nur vor einiger Zeit einen Beitrag über eBay-Verkäufe gelesen. Und da wurde es bereits als Urheberrechtsverletzung gewertet, wenn man zum Verkauf seiner gebrauchten Ware ein Foto von der Website des Original-Anbieters verwendet. Wenn man ein Foto seiner gebrauchten Ware ins Netz stellt, wäre es wohl OK.
Höchstwahrscheinlich, ja. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen man sogar selber erstellte Fotos nicht ohne weiteres veröffentlichen darf - z.B. die Illumination des Eiffelturms in Paris ist ebenfalls urheberrechtlich geschützt, so daß Nachtaufnahmen davon eigentlich nicht publiziert werden dürfen (außer mit Sondergenehmigung, für die gesondert bezahlt werden muß: http://www.tour-eiffel.fr/teiffel/uk/pratique/faq/index.html). Und auch wenn wir uns nur auf Produktfotos beschränken, darf man AFAIK z.B. ein hochaufgelöstes Foto eines Gemäldes auch nicht einfach so veröffentlichen...
ZitatHört sich vielleicht alles etwas dramatisch an, ich dachte nur, eine kleine Warnung wäre vielleicht angebracht. Es soll ja niemand hier in Schwierigkeiten kommen...
ZitatDie Verwendung von Fremdphotos ist generell ohne Freigabe des Bildautors nicht gesetzesgetreu.
Das ist soweit korrekt.
ZitatFolglich muss man beim Einstellen von fremden Bildern immer mit einer gerichtlichen Abmahnung rechnen!
Das stimmt nicht so ganz: wenn man eine Abmahnung erhält, dann nicht von Gericht, sondern vom Anwalt des Rechteinhabers. Und zusätzlich zur (selbstverständlich kostenpflichtigen) Abmahnung dürfte man auch noch eine Rechnung erhalten. Sofern sich diese nach den Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) richtet (siehe Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe), d.h. den marktüblichen Konditionen entspricht, kann das je nach Nutzungsdauer und Auflage schnell mal mehrere Hundert Euro pro Bild kosten. Zusammen mit den Anwaltsgebühren dürfte das kein billiger Spaß sein, weshalb...
ZitatBitte achtet auch bei Euren Bilderrätseln darauf!
...man diese Empfehlung wirklich ernst nehmen sollte.
In Antwort auf:sondern vom Anwalt des Rechteinhabers.
Das sollte allerdings dokumentiert und in Kopie beiliegend sein. Mittlerweile gibt es einige Anwaltskanzleien, die ohne Mandantenauftrag durch die Gegend mahnen oder sogar prozessieren. Eine bekannte Kanzlei hat deswegen vor kurzem eins auf die Finger bekommen, war echt lustig.
In Antwort auf:Das sollte allerdings dokumentiert und in Kopie beiliegend sein.
Eine Vollmacht ist für eine Abmahnung erstmal nicht vonnöten, und wird auch in der Praxis wohl nur in Ausnahmefällen beigelegt, kann aber danach vom Empfänger der Abmahnung bzw. dessen RA noch eingefordert werden.
In Antwort auf:Mittlerweile gibt es einige Anwaltskanzleien, die ohne Mandantenauftrag durch die Gegend mahnen oder sogar prozessieren.
Von ersterem habe ich schon vor Jahren gehört, letzteres dagegen wäre mir neu - der RA ist ja schließlich dazu verpflichtet, in seiner Klageschrift die streitenden Parteien zu benennen (§ 253 ZPO). Wie ist das denn in dem Dir bekannten Fall gelaufen? (Antwort auch gerne als PM - hat ja nichts mehr mit dem eigentlichen Thema hier zu tun)
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