Hallo, weiss zufällig jemand wie die kroatischen Polizisten reagieren, wenn ein Fahrzeug (Trailer, PKW , Anhänger) mit abgelaufener TÜV Plakette angetroffen wird? Mir ist bekannt, das mann zB mit einem Trailer D im Frühjahr verlässt und im Herbst wieder nach D zurück kommt, dann sofort die nächste TÜV Station in D anfahren muss, wenn der TÜV Stempel inzwischen abgelaufen ist. Der D TÜV gilt halt nur in D. Doch wie sehen das die anderen Länder? grüsse Krofan .
Streng genommen darfst du auch in Cro. nicht ohne TÜV fahren aber das weiss dort nun wirklich kaum ein Freund und Helfer, kannst von daher relativ sorglos fahren.
ABER: gnade dir Gott, wenn etwas passieren sollte und dein Fahrzeug keinen TÜV mehr hat, alleine aus versicherungstechnischer Sicht.....dann heißt es: warm anziehen !!
Nur zur Info: TÜV und Versicherungsschutz sind zwei Paar Schuhe. Auch ohne TÜV habe ich vollen Versicherungsschutz wenn ich Nachweise (im Schadensfall z.B. durch ein Gutachten)dass das Fahrzeug verkehrssicher und ohne grobe Mängel war. Ferner habe ich keinen Versicherungsschutz, wenn das Fahrzeug zwar noch gültige HU hat, aber verkehrssicherheitsgefährende Mängel aufweist.
Hallo, die Kroatische Polizei achtet sehr wohl bei deutschen Autos auf den TÜV. Ich habe seit Jahren ein Fahrzeug unten und hatte den TÜV kurz überschritten, der Poizist machte mich sofort darauf aufmerksam, aber es gab keine Verwahnung.
Habe irgendwo gelesen, dass wenn der TÜV länger überschritten ist, einem unterstellt wird, dass das Fahrzeug illegal eingeführt wurde und man dann eine Strafe bekommt.
ZitatTÜV und Versicherungsschutz sind zwei Paar Schuhe. Auch ohne TÜV habe ich vollen Versicherungsschutz wenn ich Nachweise (im Schadensfall z.B. durch ein Gutachten)dass das Fahrzeug verkehrssicher und ohne grobe Mängel war.
Hast Du dafür auch Quelle, oder ist das Deine Vermutung? Meines Wissen ist eine gültige HU eine zwingende Voraussetzung für die Betriebserlaubnis (Zulassung).
guck mal zum Bsp. da:
ZitatIn folgenden Fällen kann die Ordnungsbehörde die zwangsweise Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs veranlassen:
* Nicht gezahlte Versicherungsbeiträge oder Erlöschen des Versicherungsschutzes * Nicht gezahlte Kraftfahrzeugsteuer * Mangelnde Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs, also Verkehrsunsicherheit * Abgelaufener TÜV oder abgelaufene AU * Das Fahrzeug wurde nach dem Erwerb nicht auf die Erwerberin oder den Erwerber umgeschrieben.
zudem tauchen in Verbindung mit Deinem Statement noch einige Fragen auf: 1) Wen interessiert ein solches Gutachten? 2) Was soll der Gutachter denn begutachten wenn z.B. das entsprechende Teil durch den Unfall vollkommen zerstört wurde? 3) Warum machst Du überhaupt einen Führerschein, wenn Du doch jederzeit durch einen Test Deine Eignung und Zuverlässigkeit im Straßenverkehr beweisen kannst?
Meine Angaben bezüglich der HU-Untersuchung beziehen sich, der Frage entsprechend, natürlich auf Fahrzeuge die länger im Ausland sind.
- Eine gültige HU-Plakette bedeutet nicht zwangsläufig die verkehrssicherheit des Fahrzeuges - Eine überzogenen HU-Frist bedeutet nicht zwangsläufig die verkehrsunsicherheit des Fahrzeuges
Fakt ist, bei einem Schadensfall ist es relevant ob das Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt verkehrssicher oder verkehrsunsicher war und dieses wird oft bei Kasko- und immer bei Personenschäden durch Gutachten geklärt, da eine gültige HU-Plakette kein "Freifahrtschein" hinsichtlich der Verkehrstauglichkeit oder Sicherheit des Fahrzeuges ist. Dieses Gutachten ist für die Versicherungen bezüglich der Schadensbegleichung oder Regressforderungen von hoher Bedeutung.
In Antwort auf:Braucht man für den Trailer überhaupt die Plakette? Kann mich nämlich nicht dran erinnern, jemals ne Plakette dran geklebt zu haben.
Ich weiß ja nicht wie alt Du bist, aber ich kann mich noch daran erinnern, dann man an einem Trailer gar kein eigenes Kennzeichen gebraucht hat, sondern nur das des ziehenden Fahrzeugs drangeschraubt hat. Naja, den letzten Trailer mit Segelboot (Flamingo) hatte ich 1978. Und ich kann mich noch erinnern, dass ich 1986/7 ein Ruderboot mit Trailer mit ohne Kennzeichen verschenkt habe.
Hallo poz, glaubst du wirklich das dein wissen von ano 1978 noch heute aktuell ist? Natürlich braucht ein trailer heute TÜV. Er bekommt sogar ein eigenes Kenzeichen. Das Problem in Croatien ohne TÜV Ärger zu bekommen und der Verdacht der verbotenen Einfuhr ist aber halt auf der Hand. Aber ich Glaube so einfach ist eine Lösung nicht. Wenn mein Fahrzeug in Bosnienen oder Griechenland ist, so muss ich doch auf dem Wege zum TÜV in D durch HR und andere Länder fahren. Dies gilt ja auch für so machen Fahrer aus der Türkei, der dort länger mit einem Fahrzeug aus D war. Nach meinem wissensstand gilt der TÜV nur in D. Aber weiss das auch die Behörde in HR oder SLO. Deshalb meine Frage an jemanden der die Gesetze kennt bzw. eine Quelle hat die Auskunft geben kann. Grüße krofan
Ich habe den Sachverhalt i.S. TÜV, Versicherungsschutz schon ausgiebig geschildert.
Hier nochmals vom ADAC veröffentlicht. Ich halte ja nicht viel vom ADAC aber die Angaben decken sich mit den Aussagen von anderen Institutionen.
TÜV im Ausland
Nach einem längeren Auslandsaufenthalt reisen deutsche Autofahrer häufig mit einem Fahrzeug ein, dessen Prüfplakette abgelaufen ist. Grundsätzlich kann in solchen Fällen nicht verlangt werden, dass das Kfz nur zum Zweck der Hauptuntersuchung rechtzeitig nach Deutschland gebracht wird. Aufgrund der TÜV-Überziehung kann Anzeige wegen Verstoßes gegen § 29 StVZO erstattet werden.
Statt eines Verwarnungs- oder Bußgeldes kann auch eine gebührenfreie Mängelanzeige verhängt werden, wenn der Halter nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass zum Zeitpunkt der Ausreise aus Deutschland die Hauptuntersuchung noch nicht fällig war und dass seit diesem Zeitpunkt das Kfz ständig im Ausland war.
In dieser Mängelanzeige wird dem Autofahrer auferlegt, sein Kfz unverzüglich zur Hauptuntersuchung vorzuführen und dies der Anzeigebehörde (meist Polizeidienststelle) mitzuteilen. Auch ohne derartige Anzeige muss das Kfz nach Überschreiten der Grenze unverzüglich in Deutschland vorgeführt werden.
Zum Nachweis oder zur Glaubhaftmachung des längeren Auslandsaufenthaltes dient neben den üblichen Beweismitteln häufig ein Prüfprotokoll, das von einer ausländischen Prüfstelle erstellt ist, die in dem betreffenden Land die technischen Untersuchungen durchführt. Dieses Protokoll bescheinigt jedoch nur die Durchführung einer Prüfung nach ähnlichen Kriterien wie sie in Deutschland bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO zugrundegelegt werden.
Das Prüfprotokoll besitzt aber nicht die rechtliche Qualität der in Deutschland von TÜV, DEKRA etc. erteilten Prüfplakette und ersetzt auch nicht die Eintragung im Kfz-Schein; denn Plakette und Eintragung stellen hoheitliche Akte dar, die nur von bestimmten deutschen Organisationen oder Sachverständigen erbracht werden können.
Der Ablauf der Prüfplakette kann nicht durch ausländische Behörden geahndet werden. Eine Ahndung kann jedoch dann erfolgen, wenn das Fahrzeug infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr den Erfordernissen der Verkehrssicherheit entspricht (z.B. übermäßige Geräusch- oder Lärmentwicklung).
Die Überziehung des Untersuchungstermins führt nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; in der Praxis könnte eine sog. Gefahrerhöhung nach §§ 23 ff. VVG eintreten, wenn das Kfz zusätzlich in einem nicht verkehrssicheren Zustand über einen längeren Zeitraum benutzt wird und dieser Zustand für den Haftpflichtschaden ursächlich war.
Bei einem Unfall muss die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Dritten zahlen, kann jedoch beim Halter (dem Versicherungsnehmer) u.U. bis 5000 EUR Regreß nehmen.
Seit 1.12.1999 erfolgt eine sogenannte Rückdatierung der Frist für die Hauptuntersuchung. Bei einer verspätet durchgeführten TÜV-Untersuchung beginnt damit die Frist für die nächste Überprüfung mit dem Monat der Fälligkeit der letzten Hauptuntersuchung zu laufen. Eine – bisher zulässige - Fristverlängerung für die TÜV-Prüfung durch Hinausschieben ist somit nicht mehr möglich. Wer z.B. sein Fahrzeug im Januar zur Hauptuntersuchung vorführen muss, sie jedoch erst im März vornehmen läßt, bekommt die neue Plakette rückwirkend für Januar erteilt.
@ krofan: Das weiß ich, dass man für einen Trailer heute ein eigenes Kennzeichen hat, mit TÜV, (noch ohne AU und CO² plakette ) aber mit KfZ-Steuer und Versicherung. Und: Das mit dem roten / gelben Kennzeichen funzt auch nicht soo.
Gut, dass die Frage hier aufgegriffen wurde. Ich brauche nicht nur eine neue Plakette, sondern auch ein Nummerschild dazu und die Licht-Leiste natürlich auch.
Ich bringe mir die Plaketten für den Anhänger und das Moped immer mit. Bei dem Trailer aber habe ich noch nie ne Plakette gebraucht, da der alte Trailer noch nie getüvt war (der stand 20 Jahre in HR) und der neuer ist jetzt erst drei Jahre alt, so dass ich irrtümlich geglaubt habe, dass die Trailer kein TÜV brauchen.
Vielen Dank für all die Antworten, all das was mir bei der Wiedereinreise in D blüht ist mir grob bekannt. Auch das eine Ahndung im Ausland nicht gemacht wird, ist einleuchtend. Nur wissen das die Kroaten? Meine Frage war "wie reagieren die "Offizielen" in HR bei TÜV über Datum"
Ich habe soetwas wie Berti schrieb gemeint. Verwarnung? Strafe? Verbotene Einfuhr? Gibt es dazu eine offizielle Regelung in HR? Ich bin halt der Meinung ASU +TÜV gilt nur in D und nicht in der Türkei oder HR grüße Krofan
Wieso willst es überhaupt drauf ankommen lassen? Ich kenne viele, die irgendwas unten stehen haben – sei es nur sporadisch genutzter Wohnwagen, ein Jeep oder Enduro-Moped oder der Transport-Anhänger für den Bau. Die bringen sich halt die Türkenplakette aus D mit und tüven die Karre dann Vorort – ich finde das auch ganz furchtbar schlimm.
Ich habe allerdings das Nummerschild bzw. die ganze Lichtleiste verloren – oder geklaut gekriegt, da wird mir die Plakette nicht viel nutzen.
Hi! Ohne TUEV wird Dein Fahrzeug in Kroatien sofort sillgelegt und die Strafen hier sind sehr hoch. Ausserdem musst Du Deinen wagen nach der Stillegung per Anhaenger aus dem Land bringen. Ich lebe seit fast 30 Jahren im Ausland und mein Rat ist,benehme Dich rechtlich immer so korekt als waerest Du in Deutschland denn die Strafen sind immer haerter als zu hause und es wird immer als Respektlosigkeit angesehen wenn Du im Ausland das Gesetz nicht beachtest. Alles Gute. Mike.
In Antwort auf:Ohne TUEV wird Dein Fahrzeug in Kroatien sofort sillgelegt und die Strafen hier sind sehr hoch.
Sofern Du den kroatischen TÜV meinst, magst Du ja Recht haben, das kann ich nicht beurteilen. Sofern Du jedoch den deutschen TÜV damit gemeint hast, ist Deine Auskunft völlig daneben !
Braucht ein 125er Roller in Kroatien Tüv? Hab einen Roller (alles geht u. ist in Ordnung) ohne Tüv u.wurde in gerne mitnehmen um im Urlaub damit zufahren u.ihn dann auch in Kroatien lassen. Wegen Versicherung würde ich evtl.den Vermieter fragen
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