Hallo Yvonne, Du weißt anscheinend nicht, dass bei einer Umbuchung nicht nur die Umbuchungsgebühr anfällt, sondern auch die z.Zt. höhere Preisdifferenz.
Zitat Du weißt anscheinend nicht, dass bei einer Umbuchung nicht nur die Umbuchungsgebühr anfällt
Er drückt sich doch so aus, als wolle bzw müsse er, wenn die Flüge nicht verkauft werden können, diese stornieren!
Dafür hat er hoffentlich ne Reiserücktrittsversicherung Leider ist der Link nicht mehr aktuell. - Thofroe alternativ auch hier bei Elvia Leider ist der Link nicht mehr aktuell. - Thofroe möglich um nicht als Werber des ADAC dazustehen.
Falls er keine hat, dann Daumen drück....................
da Yvonne nur Flüge von tui fly anbietet, kann sie hierfür auch keine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen haben. Tui fly (früher hlx) ist ein sogenannter "Billigflug-Anbieter" und nach deren Beförderungsbestimmungen und AGB`s hat man für nicht angetretene Flüge keinen Erstattungsanspruch. Der Umbuchungsanspruch auf andere Personen bzw. auch andere Strecken besteht, aber nur mit Aufpreis auf den aktuellen Preis am Tage der Umbuchung (sollte dieser niedriger sein, hat man aber keinen ERSTATTUNGSANSPRUCH!!).
Alle Flüge sind, gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr von von EUR 25,00/GBP 15,00/SEK 230,00 auf internationalen Flügen und EUR 29,75 auf nationalen Strecken, bis spätestens 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit telefonisch im Servicecenter zu den Öffnungszeiten umbuchbar für den gebuchten Fluggast oder auch auf einen anderen Fluggast in der gültigen Flugplanperiode. Wenn Sie in myTUIfly registriert sind und diese Buchung eingelogged durchgeführt haben, können Sie den Termin auch online umbuchen. Sowohl bei der Umbuchung desselben Fluggastes auf einen anderen Flug als auch bei der Umbuchung desselben Fluges auf einen anderen Fluggast ist die Preisdifferenz zu einem höheren Flugpreis zum Umbuchungszeitpunkt (tagesaktueller Flugpreis) nachzuzahlen, eine Rückerstattung bei Umbuchung auf einen billigeren Tarif kann nicht vorgenommen werden. Umbuchungen von inländischen auf ausländische Flugstrecken und umgekehrt sind nicht möglich. Wenn Sie erst vor kurzem geheiratet und einen anderen Namen angenommen haben, legen Sie bitte Ihre Heiratsurkunde am Check-in Schalter vor, um sich auszuweisen.
danke für eure antworten. mir war nicht bewusst, dass man die diff. zum preis der flüge zahlen muss. wir haben uns nun entschieden, doch zu fahren, danke aber dennoch, man lernt ja nie aus. lg, yve
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