In Antwort auf:Die Ausweispflicht besteht übrigens nur darin, dass man einen Pass "besitzen" muss. Der kann aber zuhause in der Schublade liegen
Das ist richtig. Ich dachte auch immer, dass man immer einen Pass dabei haben muß, aber eine befreundete Polizistin hat mir erklärt, dass es so ist wie Anselm schreibt.
In Antwort auf: Von deutscher Seite hast du zumindest nichts Strafrelevantes zu befürchten.
Wer kann dies bitte kurz in Erfahrung bringen oder aber auch einmal (aktuell) ausprobieren, damit wir alle Erfahren was es für Folgen hätte?!
ICH, sonst hätte ich das hier nicht geschrieben !
Mein Mann hatte vor einiger Zeit auch mehrere Jahre keinen gültigen Pass mehr und ich habe ihm dann irgendwann einmal in den Hintern getreten, damit er sich mal wieder einen besorgt, da wir heiraten wollten und da wäre ein Führerschein ein gar zu bescheidenes Dokument gewesen.
Es gab WEDER Stress in der Ausländerbehörde, noch mit dem Konsulat. In den neuen Pass wurde der Aufenthaltstitel gestempelt und die Dame erklärte zudem, dass dieser natürlich nicht verfällt, wenn ein Pass abgelaufen ist.
Kriegt man allerdings die Auflage den Pass verlängern oder erneuern zu lassen und kommt dem nicht nach, DANN gibt es durchaus Ärger.
Mein Mann ist auch all die Jahre prima mit seinem Führerschein zurecht gekommen, ob ihr hier jetzt deswegen Zeter und Mordio schreit oder nicht.
In Antwort auf:Die Ausweispflicht besteht übrigens nur darin, dass man einen Pass "besitzen" muss. Der kann aber zuhause in der Schublade liegen.
...hat ja auch niemand von "Mitführpflicht" gesprochen.... aber wenn der Pass beim Konsulat liegt, dann ist man nunmal nicht im Besitz eines gültigen Ausweises !
In Antwort auf:Die Reaktion der Polizei hätte mich aber doch sehr interessiert, falls er überprüft worden wäre. Ganz sooooo streßlos wäre es ihm hier sicherlich nicht ergangen.
Kann ich dir auch sagen. Keine besonders aufregende Reaktion. Ob mein Mann einen gültigen Aufenthaltstitel hatte, konnte immer ganz leicht mit einem Datenabgleich überprüft werden. Ein kleiner Anruf und schon war's erledigt. Es ist halt nicht nur der Stempel im Pass maßgeblich ! Ein Pass kann auch mal verloren gehen, gestohlen werden etc. Das ändert an dem Aufenthaltstitel schlichtweg nix ! Auch wenn man es verpennt sich einen neuen zu besorgen.
1. Forrest besitzt doch einen (noch ein Jahr) gültigen Paß. Er führt ihn halt nicht mit und hat ihn auch nicht zu Hause liegen! Selbst wenn er keinen besitzt, ist dies nach dem Ausländergesetz nicht bußgeldbedroht!
2. Die Paßpflicht hat grundsätzlich nichts mit der Aufenthaltsgenehmigung zu tun! Es erleichtert lediglich die Kontrolle, da dort der Aufenthaltstitel eingetragen ist (oder auch nicht)! Wenn jemand dann (ersatzweise) einen deutschen Führerschein vorzeigt, hat man normalerweise keine Zweifel an dessen Aufenthaltsgenehmigung, denn die -sollte- doch vorher von der Führerscheinstelle geprüft worden sein, bevor man ihm den deutschen Führerschein ausgehändigt hat. Führt er jedoch keinerlei Ausweispapiere mit sich, kann es für den Betreffenden unangenehm werden, bis der Aufenthaltsstatus geklärt ist (siehe § 41 Ausländergesetz: Maßnahmen zur Identitätsfeststellung)
3. Sollte es tatsächlich zu einer Ausweisung/Abschiebung kommen und derjenige ist nicht greifbar (hat keinen festen Wohnsitz oder ist unbekannten Aufenthaltes), so wird man das ganz einfach anhand von EDV-Überprüfungen feststellen können!
Also ich sehe in dem Fall kein großartiges Problem...
In Antwort auf:Und der Armin weiß das genau ! Siehe Profil...
Jetzt sehe ich es auch ein und schäme mich fast für meine Kommentare hierzu......dann also hiermit ein Aufruf an ALLE Kanackenamtpflichtigen: wer einmal einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen hat, möge doch bitte zukünftig bei Erneuerung des Passes den Weg zur Ausländerbehörde meiden, passieren wird eh nix und die Beschäftigten- als auch Besucher mit legitimen Besuchsgründen haben es dann leichter !!
DANKE ARMIN....und respektive natürlich auch der Frau vom Ausländeramtsmann !!!
In Antwort auf:wer einmal einen unbefristeten Aufenthaltstitel bekommen hat, möge doch bitte zukünftig bei Erneuerung des Passes den Weg zur Ausländerbehörde meiden, passieren wird eh nix und die Beschäftigten- als auch Besucher mit legitimen Besuchsgründen haben es dann leichter !!
Da hattest du wohl mal einen sehr eifrigen Beamten am Ärmel... Andere eben nicht, was soll's.
Soll man die Bezeichnung überhaupt verwenden, frag deshalb, da es bei uns als Schimpfwort gilt. --------------------------------------------------------------------------------------------- Kanake= Angehöriger der Bevölkerung von Neukaledonien.
In Antwort auf:Mein Mann hatte vor einiger Zeit auch mehrere Jahre keinen gültigen Pass mehr und ich habe ihm dann irgendwann einmal in den Hintern getreten, damit er sich mal wieder einen besorgt, da wir heiraten wollten und da wäre ein Führerschein ein gar zu bescheidenes Dokument gewesen.
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In Antwort auf:Mein Mann ist auch all die Jahre prima mit seinem Führerschein zurecht gekommen, ob ihr hier jetzt deswegen Zeter und Mordio schreit oder nicht.
Mag sein...! Aaaaber zum eröffnen eines neuen Kontos reicht der Führerschein nicht, dürfte er jedenfalls nicht! Und dies weiß ich ganz sicher, da dafür die Legitimations-Daten erfasst werden müssen!!! Und zum Heiraten wohl auch nicht.
@ribar: das wort "besitzen" ist aber nicht eindeutig definiert. du kannst ja nochmals google bemühen und nach mittelbarem/unmittelbaren besitzer suchen...
hi leute habe eure seite gefunden wollte eigendlich nur mal moin sagen!!! bin mit einem kroaten verlobt nächsten monat gehts los nach kroatien und das für immer natürlich heiraten wir dort!!! ich habe ihn gefragt mit dem pass die sache er sagte einfach mal anrufen aber es gibt keine strafe!!!! hoffe konnte euch helfen!?
"besitzen" ist sehr wohl eindeutig definiert - es bedeutet: "die unmittelbare Verfügungsgewalt über eine Sache haben". Dies ist bei juristischen Problemen wichtig, weil sich aus dem "Besitz" einer Sache vor allem Pflichten ableiten. So haftet zunächst der Besitzer für Schäden die durch die Sache verursacht werden und er kann strafrechtlich dafür zur Verantwortung gezogen werden. Im großen Unterschied dazu hat der "Eigentümer" auch die Rechte an einer Sache: er kann sie verkaufen, vermieten, verändern etc.
Also, so ganz kann ich mir das aber jetzt nicht vorstellen, Anselm, das wäre dann ja ein glatter Witz, diese ganzen fälschungssicheren Dinger herzustellen, wenn ich mit meinem popligen 19 Jahre alten Führerschein mich überall genauso ausweisen könnte
Ich muss mich Tine anschliessen. Habe mal eine Ausbildung als Bankkaufmann gemacht (1977-1980) und schon damals lernte man, dass als offizielles Legitimationspapier nur ein gültiger Reisepass oder Personalausweis zugelassen ist. Ich kann mir schwerlich vorstellen, dass die Bestimmungen im Laufe der Jahre gelockert worden wären (also dass der Führerschein auch zulässig wäre)
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