wir wollen ja Anfang September nochmal nach Kroatien auf die Insel Pag mit Hund. Muss der Gesundheitszustand jetzt nochmal neu überprüft werden?? Dieser Eintrag im EU Ausweis ist von Mitte Juni`07, als wir mit Hund auf Cres gefahren sind. Den Ausweis haben wir immer automatisch an der Grenze mit unseren Papieren gezeigt, daher möchte ich jetzt wissen ob das auch aktualisiert werden muss. Das wäre aber echt ätzend, denn im Ausweis ist Platz für vier Eintragungen, die sind ja dann ruck zuck voll, dann wieder ein neuer fällig und das kostet!! Tollwut ist zum Glück erst im Nov fällig. Danke für Eure Hilfe. Gruss Wolfgang
Genaugenommen brauchst Du ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (siehe hier Forum) Der Eintrag im "Heimtierausweis" ist vermutlich nicht amtlich, sondern von Deinem Tierarzt
In der Praxis wird nicht einmal der Impfausweis, und noch weniger das Gesundheitszeugnis verlangt , oder wurde der Ausweis schon einmal angeschaut ? Aber "Vurschrift ist Vurschrift"
die AMTStierärztliche ist nicht erforderlich, es reicht wirklich die Bescheinigung vom Tierarzt im EU Ausweis, das war mir ja auch bekannt, ich war ja damit im Urlaub und JA, es haben alle Zollbeamten, auf der Hin-und Rücktour, angeschaut. Ich möchte nur wissen ob ich es nochmal machen muss auch wenn wir erst vor 6 Wochen dort waren.
um hier mal eine eindeutige Info einzustellen. ich habe soeben ein fax der kroatischen btschaft aus berlin erhalten über die Mitführung von Haustieren bei Urlaubsaufenthalt in Kroatien. (Wortlaut)
Hunde und Katzen sowie andere Haustiere, an der Grenze gemeldet werden.
Erforderliche und daher mitzuführende Dokumentesind: 1. für Hunde ein Mikrochip oder eine gut lesbare eintätowierte Nummer. Diese Nummer muss mit der Nummer im Zertifikat übereinstimmen (EU-Pass) UND 2. Ein internationales Zertifikat über den Gesundheitszustand, worin bestätigt wird, dass
-der Hund gesund ist und keine Anzeichen von ansteckenden Krankheiten zeigt (Gesundheitszeugnis vm Amtstierarzt) -der Hund im Besitz einer Identifikationsnummer ist -der Hund gegen Tollwut geimpft ist. Sollte es sich um die erste Impfung handeln, so ist zu beachten dass diese nicht kürzer als 6 Monate und nicht länger als vor einem Jahr her sein darf. wenn es sich nicht um die erste Impfung handelt, so sollte die letzte Impfung nicht älter als ein Jahr her sein.
Es besteht kein Einreiseverbot für bestimmte Hunderassen
Ich wußte nur, daß für Italia die Amtsärztliche Untersuchung notwendig ist. Für Yugo und HR war ich der Meinung, sie sei nicht erforderlich, und deshalb machten (und benötigten) wir diese Untersuchung auch niemals . ERst jetzt im Forum erfuhr ich, daß die Amtsärztliche anscheinend doch (oder doch nicht) erforderlich ist Probleme dürfte es nur geben, wenn der Hund jemand beißt (Gibt es in den Schluchten des Balkans noch die Blutrache ??? ....Zahn um Zahn
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