Meines Wissens bekommt die Zulassungsstelle nur eine Info von der Versicherung, wenn die Beiträge nicht bezahlt wurden und dann wird das Fahrzeug stillgelegt. Mit dem TÜV hat das nichts zu tun.
Für den Fall, dass man bei der Anreise zum Tüv in Deutschland in eine Kontrolle gerät, werden folgende Bußgelder für den abgelaufenen TÜV und die ASU fällig: http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html
Im schlimmsten Fall kann das Fahrzeug, wenn es offensichtliche Mängel aufweist, sofort bei der Kontrolle aus dem Verkehr gezogen werden. Anderenfalls wird eine Mängelkarte erstellt und eine Frist gesetzt, innerhalb derer die Durchführung der Hauptuntersuchung nachzuweisen ist.
Darüber hinaus kann im Falle eines Verkehrsunfalles der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen. Das liegt im Ermessen der Versicherung.
Seit einiger Zeit gibt es auch die Regelung, dass die neue TÜV-Plakette nur so lange gültig ist, als hätte man den korrekten Termin genutzt. Wer also 12 Monate über den eigentlichen Termin ist, darf sein Fahrzeug nach weiteren 12 Monaten erneut vorstellen.
Es ist also nicht unkompliziert.
Leider habe ich bisher von keiner legalen Methode gehört, wie man das Auto mit abgelaufener HU und ASU zur Prüfstelle bekommen kann. Mit fällt da erst mal der Abschleppdienst ein, aber das dürfte aus Kostengründen nicht so toll sein. Ich habe gehört, dass es sich ganz gut macht, wenn man im Falle einer Kontrolle sagen kann, dass man zur Prüfstelle unterwegs ist und sogar eine schriftliche Terminbestätigung vorweisen kann. Ob´s aber immer funktioniert, das ist hier die Frage.
In Antwort auf:Leider habe ich bisher von keiner legalen Methode gehört, wie man das Auto mit abgelaufener HU und ASU zur Prüfstelle bekommen kann.
Ich habe vorletztes Jahr für einen Freund, der behindert ist und in Porec lebt, seinen in Deutschland zugelassenen und bereits zwei Jahre TÜV-abgelaufenen PKW nach Deutschland überführt. Ich hatte vorher in D beim ersten TÜV nach der Grenze, in diesem Fall also Lindau, einen Termin zur Vorstellung des Fahrzeuges gemacht. Dasf Fahrzeug wurde nach einer Durchsicht in einer Werkstatt problemlos abgenommen, allerdings musste ich zweimal die TÜV- und ASU Gebühren entrichten.
Also wer jahrelang ohne "TÜV" mit einem in Deutschland zugelassenen KFZ in CRO rumfaehrt, der sollte besser keinen Unfall bauen (womoeglich noch mit Personenschaden!), und schon gar nicht selbstverschuldet (wobei das fast egal ist), es sei denn er ist genauso liquide wie sein Haftpflichtversicherer, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jede Regulierung verweigern wird. Und selbst wenn "nur" Personen im eigenen Fahrzeug zu Schaden kommen bzw. getoetet werden, besteht die Chance dass die Unfallsversicherung und Lebensversicherung auch nicht reguliert. Und dann viel Spass. Der Nutzen bei dieser TÜV-Sparaktion steht in keinem Verhaeltnis zu dem Risiko. ---> russisches Roulette - und wie das ausgeht ist bekannt
Das ist aus dem Daumen gelutscht. Die Versicherung kann die Zahlung nur dann verweigern, wenn sie nachweisen kann, dass der Sachmangel am Unfall schuld war, aber das kann sie auch dann, wenn das Fahrzeug noch ne gültige Plakette hat, obwohl die Reifen oder Bremsen seit Monaten nicht funktionieren bzw. abgefahren sind.
In einem Artikel des ADAC wird dieses Thema auch behandelt. Hierin werden einige Aussagen in diesem Thread bestätigt, andere wiederum richtig gestellt. Leider darf ich den Inhalt nicht hierher kopieren oder einen Link setzen, da der ADAC das im Impressum strikt verbietet.
Aber wenn´s interessiert: Bei Google "TÜV im Ausland" eingeben, der Artikel erscheint im Suchergebnis an erster Stelle.
Zitat von MihaelAlso wer jahrelang ohne "TÜV" mit einem in Deutschland zugelassenen KFZ in CRO rumfaehrt, der sollte besser keinen Unfall bauen (womoeglich noch mit Personenschaden!), und schon gar nicht selbstverschuldet (wobei das fast egal ist), es sei denn er ist genauso liquide wie sein Haftpflichtversicherer, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jede Regulierung verweigern wird. Und selbst wenn "nur" Personen im eigenen Fahrzeug zu Schaden kommen bzw. getoetet werden, besteht die Chance dass die Unfallsversicherung und Lebensversicherung auch nicht reguliert. Und dann viel Spass. Der Nutzen bei dieser TÜV-Sparaktion steht in keinem Verhaeltnis zu dem Risiko. ---> russisches Roulette - und wie das ausgeht ist bekannt
Warum werden hier immer soooviele Märchen verbreitet? Es kommt immer auf die Jetztsituation an. Wenn ich ohne gültiger HU im Ausland einen Unfall verursache, das Fahrzeug aber technisch vollkommen in Ordnung ist, wird auch die Versicherung einspringen. (Daher auch meine Empfehlung, wie ich schon einmal geschrieben habe, bei einem langen Aufenthalt im Ausland zwischenzeitlich mal eine Werkstatt aufsuchen, und die Verkehrssicherheit überprüfen lassen. So habe ich meine volle Sorgfaltspflicht erfüllt). Verursache ich aber einen Unfall mit gültiger HU und das Fahrzeug ist nicht verkehrssicher dann gibt es garantiert Probleme.
hallo Donja, die Zulassungsstelle läßt ein Auto zwar nur mit gültigem TÜV zu, weiß aber nicht ob einer seinen Wagen nach 2 Jahren wieder vorgeführt hat.
@Udo, dein Hinweis auf die Google/ADAC Seite war Spitze. So kenn ich es auch. Der TÜV hat nur was mit D zu tun und darft im Ausland nicht geahndet werden. Natuerlich darf nicht vergessen werden, auch im Ausland wird vermutlich ein Fahrzeug mit abgefahrenden Reifen oder defekten Bremesen zur Anzeige gebracht--mit oder ohne TÜV. Peter
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