ZitatEine Meinung, meine Meinung: Leider ist man selbst nach dem Deutschen SBF-See noch nicht 100% in der Lage ein Boot sicher zu führen,
Da stimme ich dir zu, manche haben nicht einmal das Meer gesehen und dürfen sich mit yachten darauf bewegen weil sie einen SBF See besitzen.
Zitat es gibt aber leider Leute, die in HR ihren Schein machen und dann noch weniger wissen (oder wissen wollen) wie die mit deutscher Prüfung.
Es gibt aber viel mehr Leute die einen SBF See bestitzen und weniger wissen als ein Österreicher mit einem MSVÖ FB2 = SKS in Deutschland Es wird immer Leute geben die einen Schein haben aber weder etwas gelernt haben und mangels Boot fahren auch keine Erfahrung haben, egal welcher Schein. Das ist beim Autofahren beim Tauchen usw. genauso.
ZitatWir mussten in diesem Jahr jeder Menge sog. Skippern ausweichen um nicht in eine Kollision zu geraten, dies zeigt das hier nicht mal die Vorfahrtsvorschriften bekannt sind, von Seemannschaft ganz zu schweigen.
und natürlich stand seitlich am Schiff Der Skipper hat ein Kroatisches B Patent
Nach all den Jahren (1971) die ich nun Boot fahre habe ich nie aus der Ferne erkannt welchen Schein der Skipper hatte. Der Schein sagt doch nur aus das man DARF und nicht das man es kann. Erfahrung muß man erfahren das ist beim SBF See nicht anders als beim HR Patent.
Weil die Lichterführung erwähnt wurde, wer merkt sich den die wirklich. du mußt im Grunde nur wissen wo du nachsehen kannst und der kleine % Satz die Nachts fahren wissen auch nur die wichtigsten Lichter. Wozu muß man im ernst wissen ob das ein Minenräumer ist oder ein Lotsenboot. In Kroatien ist es wichtig das du den Fährverkehr und die Fischer beachtest. In der Praxis sieht ein Fischerboot ganz anders aus als es im Buch steht, da siehst du nix von Rot oder Grün sondern der sieht aus wie ein Sportplatz mit Flutlicht.
ZitatHier sollte eine einheitliche Reglung her, zur Sicherheit aller.
Aber nach welcher Regel ? vielleicht wie bei den Österreichern Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe da mußt aber um die gleich große Yacht zu führen 500 SM nachweisen und auch Nachtfahrten. nix mit Prüfung im Nürnberger Hafen, so schauts aus.
ZitatOder die zukünftigen Skipper sollten die Sache etwas ernster nehmen und nicht nach dem Motto "Geiz ist geil"
Bei Geiz ist geil denkt man an das HR Patent, ist eh klar. So ist es aber nicht.
Das mit dem ernster nehmen das ist richtig und wiederum Schein unabhängig.
Zitat von Fred1)...Du darfst solch ein Gerät ja nicht einmal besitzen ! 2)... Das steht im Telekommunikationsgesetz. 3) ... Bereits der Besitz einer Fernmeldeanlage, die mit wenigen Handgriffen betriebsbereit zu machen ist, ist strafbar.
Das ist mE nicht zutreffend. Weis Deine Behauptungen mal detailiert nach! Ich bin gespannt und lasse mich ggf. gern überzeugen. Eine kleine Hilfe, das TKG findest Du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_T.html
Zitat von Daxbauerist so nicht ganz richtig siehe hier: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/2866.pdf Seite 4: "Muss der Antragsteller einer Frequenzzuteilung selbst Inhaber eines Seefunkzeugnisses sein?" ...
Genau so ist es! Hier der noch fehlende Antworttext: "Nein. Der Antragsteller hat nur sicherzustellen, dass die Funkanlagen an Bord seines Schiffes von Personen bedient werden, die ein entsprechendes Seefunkzeugnis besitzen."
Zitat von Fred1)...Du darfst solch ein Gerät ja nicht einmal besitzen ! 2)... Das steht im Telekommunikationsgesetz. 3)... Bereits der Besitz einer Fernmeldeanlage, die mit wenigen Handgriffen betriebsbereit zu machen ist, ist strafbar.
Fred hat hier obige Behauptungen aufgestellt. Aber als er sie auch belegen bzw. beweisen sollte, ist er abgetaucht; seitdem herrscht Funkstille! Ob das seiner Reputation hier im Forum zuträglich ist???
In Antwort auf:Fred hat hier obige Behauptungen aufgestellt. Aber als er sie auch belegen bzw. beweisen sollte, ist er abgetaucht; seitdem herrscht Funkstille! Ob das seiner Reputation hier im Forum zuträglich ist???
Du mußt Dich nicht um meine Reputation sorgen in der Bemühung, eine eigene aufbauen zu wollen. Nachdem Du das ja richtig gestellt hast möchtest Du gerne noch am Bauch gepinselt werden ???
Mein Infostand war aus 1997, damals mußte ich sehr wohl eine Funklizenz zur Anmeldung meines DSC-Funkgerätes und zur Erlangung der MMSI nachweisen. Die weiteren Ausführungen beziehen sich noch auf eigene Erfahrungen mit dem Fernmeldeanlagengesetz, dem Vorgänger des TKG.
Sorry, zum Eingeschnappt-Sein gibt es mE keinen Anlass. Da Du eine kompetente Seite zum ==> Bootfahren in Kroatien betreibst, auf die sich viele Seefahrt-Anfänger verlassen, war eine Klarstellung Deinerseits wünschenswert, zumal die offene Frage für Funklizenz-Aspiranten nicht ganz unwichtig ist.
Zitat von FredHast Du denn überhaupt eine Seefunklizenz ??
Nachdem da jetzt sowohl mit ADAC und auch mit ÖAMTC und durchaus seriösen Firmen als Partner geworben wird, könnte es ja sein, daß die jetzt nach dem ganzen Hickhack mit Sea Tow endlich auf die Füße gekommen sind.
Wir Skipper hatten für die ausgelaufene Saison eine eigene "Helpliste" augestellt, aber das ist Dir ja sicher bekannt.
Zitat von FredWenn diese Aspiranten ihre Lizenz haben, dann sind diese Fragen und ihre Antworten für sie doch völlig uninteressant.
Richtig, aber bevor sie diese bekommen, könnte die Frage in der Prüfung auftauchen, deshalb Funklizenz-Aspirant. DH4530 war das amtliche Rufzeichen meiner Seefunkstelle (seltsame Frage).
Zitatwenn hier gerade ein paar Fachleute online sind:
Würdet ihr aktuell "SeaHelp" empfehlen? hab schon lange nichts mehr von denen gelesen...
Mit empfehlungen bin ich vorsichtig, den was heute ist muß morgen nicht mehr sein. Ist sicher eine gute Sache wenn man sich nicht selbst helfen kann. Die Einheimischen/Fischer schleppen auch nicht kostenlos, deshalb würde ich eher zu Sea Help gehen.
Zitatgibt es Alternativen? als Charterer?
Als Charterer würde ich mal bei der Charterfirma nachfragen ob die nicht sowieso bei Sea Help sind. War überrascht wer alles dabei ist. Da die Saison 2010 noch weit ist würde ich noch warten, es sind ja noch einige Bootsmessen und Sea Help ist meist vor Ort.
Damit ihr einstweilen etwas zum gucken habt. Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Zitat von DaxbauerWürdet ihr aktuell "SeaHelp" empfehlen?
Ich hab mich Anfang dieses Jahres bei denen angemeldet. Anmeldung, Rückantwort ect. war schnell und m.M. professionell. Im Urlaub hab ich mir 2 Stützpunkte angesehen. Machte alles einen guten Eindruck, ebenso die Leute dort. Gebraucht hab ich sie nicht. (Gott sei Dank.)
In Antwort auf:DH4530 war das amtliche Rufzeichen meiner Seefunkstelle (seltsame Frage).
Wieso ist das eine seltsame Frage ?? Eine solche Bezeichnung kenne ich nicht - da ich meine Funklizenz (BFZ 1) erst 1997 gemacht habe und dann eine MMSI zugeteilt bekam.
MMSI und Rufzeichen sind zwei Paar Stiefel. MMSI ist für GMDSS, sprich Digitale Kennung. DH4530 ist der offizielle Rufnahme im Sprechfunk. Brauchen tust Du beide wenn du ein Seefunkgerät mit DSC hast.
Meine ist übrigens DJ4544. MMSI : 211237640. Dann gibts noch ATIS: 921104544
Zitat von FredDH4530 ... Eine solche Bezeichnung kenne ich nicht ... (ich muß ja nicht alles wissen ...)
Klar, man muss ja auch nicht alles wissen, aber ggf. wo es steht, zB hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Rufzeichen#...in_der_Seefahrt Das war halt das amtliche Rufzeichen vor Einführung von GMDSS/DSC. Diese alten UKW-Seefunkstellen genießen mW Bestandsschutz.
Ich habe gerade mein Zulassungsurkunde aus meinen Papieren herausgekramt und tatsächlich, es gibt ein Rufzeichen (call sign) und den Selektivruf (DSC) bzw. selective call.
Heute habe ich wieder etwas gelernt - danke !
Allerdings scheint es üblich zu sein, den Bootsnamen als Rufzeichen zu verwenden, denn ich habe dieses DD3845 (mein Rufzeichen) in anderer Form von anderen Skippern noch niemals gehört - und das seit 1998.
Zitat von Fred...Allerdings scheint es üblich zu sein, den Bootsnamen als Rufzeichen zu verwenden, denn ich habe dieses DD3845 (mein Rufzeichen) in anderer Form von anderen Skippern noch niemals gehört - und das seit 1998.
Unter Sportbootskippern ist nur der Bootsname üblich. Im Funkverkehr mit Küstenfunkstellen (zB bei Telefonie) muss mW Schiffsname + Kennung übermittelt werden.
Das Rufzeichen wird auch nur bei Funkverkehr mit Küstenfunkstellen und/oder "Offiziellen" verwendet um eine zweifelsfreie Identifikation sicherzustellen.
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