Zitat Schwester? Ich hab gedacht, das wäre die Kanzlerin.
*lol* Wenn das die Kanzlerin wäre, würde ich jetzt ganz bestimmt nicht hier rumspammen, weil ich alle Hände voll zu tun hätte, resp. mir die Zeit dafür zu schade wäre
Nachdem du neulich was von der wundersamen Verjüngung der Kanzlerin berichtet hast, könnte man/frau aber glatt auf die Idee kommen. Wahrscheinlich gehen die beiden jetzt als Schwestern durch.
Zitat von uglyNe, also bitte, Gestern erst Angela gesehen, ist aber mit Frau Rati nun echt nicht zu vergleichen!
Wie kannst du denn Angela mit Frau Rati vergleichen? Die hast du doch noch nie gesehen...
Doch, auf dem Foto da oben! Den Schluß zog ich aus dieser Aussage vom Ehegatten!
Zitat von Ratibier
Zitat Schwester? Ich hab gedacht, das wäre die Kanzlerin.
*lol* Wenn das die Kanzlerin wäre, würde ich jetzt ganz bestimmt nicht hier rumspammen, weil ich alle Hände voll zu tun hätte, resp. mir die Zeit dafür zu schade wäre
Zitat -------------------------------------------------------------------------------- Deine Meinung in Sachen Führerschein mit 17 ist vollkommen richtig. -------------------------------------------------------------------------------- Falsch. Denn eine Meinung kann nicht richtig oder falsch sein. Nur eine Behauptung.
Vielen Dank für die Auskünfte, mal abwarten was sich besser bewert. Wir haben den direkten Vergleich unser großer hat letztes Jahr den Führerschein ( normal mit 18 ) gemacht und Gott sei Dank bis heute unfallfrei. Unser Jüngster soll diesen mit 17 erwerben, aus einem ganz einfachem Grund! Er ist noch Schüler und wird sich auch in den nächsten Jahren kein Auto leisten können ( und wir finanzieren ihm keines ). Also bleibt dann nur übrig sich das Auto auch mal von Mama zu leihen. Wenn er nun mit 17 den Führerschein macht und wir das durch die Bescheinigung der Versicherung belegen, geht diese nicht in den Beiträgen rauf und das ist mir auch wichtig, denn das bliebe ja auch an unserem Geldbeutel hängen. Gruß Uschi
Zitat von VeraNene, er schreibt doch: Wenn das die Kanzlerin wäääre....
Wenn diese Frau, von der ich nach wie vor ausgehe, dass es Frau Rati ist, die Kanzlerin wäre, also wenn seine Frau Kanzlerin wäre, also ist, kannst du mir folgen, dann hätte er, als Kanzlerin Gatte natürlich keine Zeit, sich hier mit uns abzugeben, denn er müßte den Haushalt führen, da ja seine Frau, als Kanzlerin das Land führt, mehr oder, weniger!
OT Eigentlich müsste der junge in CRO auch fahren dürfen, da in der CRO-Regelung für Ausländer explizit betont wird, dass Ausländer auch in CRO DAS fahren dürfen, was in ihrem Heimatland auch erlaubt ist und nur wenn sie keinen Führerschein dafür haben resp. brauchen, ist ein CRO-Führerschein erforderlich, da man in CRO für jeden Mist den Lappen braucht.
Ich habe ein offizielles Schreiben des österreichischen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie als Anlage beigefügt, wonach jene Personen, die in Deutschland aufgrund des Modells des „Begleitenden Fahrens ab 17“ zum Lenken von Kraftfahrzeugen in Begleitung berechtigt sind, diese Berechtigung in dieser Form auch in Österreich ausüben dürfen. (Fraglich ist natürlich, ob einem das hilft, wenn der kontrollierende Beamte das nicht weiß!)
Zitat wenn der kontrollierende Beamte das nicht weiß
Da die Unwissenheit bekanntlich nicht vor Strafe schützt, würde ich versuchen, mich mit den Jungs vor Ort zu einigen.
Allerdings würde ich in so einem Fall auch nicht gleich nach Blutrache schreien, da die Polizisten auch nur Menschen sind und somit nicht unfehlbar resp. allwissend sein können.
Ich würde sagen, mit 20 Vaterunsern und 3-5 Autowäsche (natürlich per Hand) ist die Sache gegessen
vielen, vielen Dank aber ich denke wir werden es nicht darauf ankommen lassen, haben schon unsere Erfahrungen mit den Beamten in Österreich gemacht. Unserer Jüngster wird denke ich, dass fahren in Deutschland übernehmen (das ist ja auch schon ein ganzes Stück) den Rest teilen wir uns dann. Viele liebe Grüße und danke für Euer bemühen Uschi
Anbei noch die Antwort, die ich vom saarländischen Umwelt, Energie und Verkehrsministerium erhalten habe: (Punkt 3 beruhigt mich)
Sehr geehrter Herr (Armin),
Ihre Anfrage wurde an mich weitergeleitet. Ich kann Ihnen dazu folgendes mitteilen:
Zu Punkt 1 Ihrer Anfrage: Die Aussage, dass in Österreich das deutsche Modell "Begleitetes Fahren ab 17" anerkannt wird, ist zutreffend. D. h. in Österreich kann unter den gleichen Bedingungen/Voraussetzungen wie in Deutschland mit 17 gefahren werden.
Zu Punkt 2: Die Rechtsgrundlage hierfür ist im österreichischen Recht.
Zu Punkt 3: Dies gilt umgekehrt derzeit noch nicht. Wie Sie richtig ausführen, ist dies durch die (deutsche) Fahrerlaubnisverordnung derzeit noch ausgeschlossen.
Ansprechpartner in Österreich ist das
Ministerium für Verkehr, Technologie und Innovation Radetzkystraße 2 1030 Wien
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
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