Hallo Wolfgang, das Problem ist halt immer noch wann Kro in die EU kommt. Wenn drin, dann geht dies so wie mit jedem andren EU Land. Ich habe schon selber Autos in andere EU Länder verkauft. War gar kein Problem. zZ stockt der Beitritt mal wieder.Also warten. gruß Peter
Urlaub ohne Boot ist kein Urlaub, und wenn Urlaub, dann nur in Kroatien.
Zitat Wenn Kroatien demnächst in die EU kommt, kann ich dann mein Boot unten problemlos ohne Zollformalitäten verkaufen ?
Es wird darauf ankommen, wo die Grenze für das Alter des Bootes und dem damit verbundenen Nachweis der in der EU bezahlten Mehrwertsteuer festgesetzt wird.
Gleiches Problem gab es beim Beitritt von SLO in die EU.
Zitat von FredGleiches Problem gab es beim Beitritt von SLO in die EU.
Jepp, ich kann mich noch gut an die verstörten, teils panischen Gesichter manch' deutscher Eigner in Izola erinnern als ihnen klar wurde, daß mit dem EU-Beitritt SLO erhebliche Zahlungen auf sie zukommen.
Manch Schiffchen lag da die Saison über, allerdings mit einer dicken Kette "gegen Diebstahl" gesichert.
Zitat Ausser, es handelt sich um ein sehr neues, gebrauchtes Boot, da gibt's dann ein paar Fallstricke.
Im Falle von SLO war die Altergrenze 8 Jahre ab EU Beitritt rückwirkend, wenn ich mich richtig erinnere. Konnte nicht nachgewiesen werden, dass für das Boot in der EU die MWSt bezahlt worden war, musste sie erneut entrichtet werden. Die Slowenen haben sich da eine goldene Nase verdient und es gab eine regelrechte "Republikflucht" von Bootseignern mit ihren Booten aus Slowenien. Wenn man sich die Dauerlieger in den Marinas an der Westküste von Istrien anschaut, dann sind diese zu großen Teilen von Slowenen zugepflastert.
Dieses "Spiel" wird sich mit Sicherheit nach dem EU-Beitritt Kroatiens wiederholen.
Zitat von Korcula_WolfKönnt Ihr Euch genauer ausdrücken? Welche Zahlungen sollen da auf einen zukommen?
Ich versuch´s mal. Hab´das schon das ein oder andere Mal gemacht
Auf Dich kommen zwei Kostenfaktoren zu:
1. Zollbetrag Das Boot in Euro (ggfs. umgerechnet) laut Rechnung, nennt man Zollwert. Ist keine Rechnung vorhanden, schätzt der Zoll. Der in Euro umgerechnete Preis der Ware laut Rechnung = Zollwert. Der Zollwert x Zollsatz ergibt den zu zahlenden Zollbetrag. Und nun wird´s richtig kompliziert. Das Problem ist der Zollsatz. Er errechnet sich aus TARIC (Integrierter Tarif der europ. Gemeinschaften). Jedem Produkt ist ein TARIC-Code zugeordnet. Motorboote bis 7,5m haben den Code 89039291 ff. Dann kommt es noch darauf an, aus welchem Land das Boot importiert wird.
2. Einfuhrumsatzsteuer Sie errechnet sich aus Zollwert plus dem Zollbetrag = EUSt-Wert. EUSt-Wert x EUSt-Satz ergibt den zu zahlenden EUSt-Betrag. Der EuSt-Satz ist von Land zu Land unterschiedlich. Er orientiert sich i.d.R. an der Mehrwertsteuer.
Du siehst also, dass ein pauschale Aussage nicht möglich ist. Ich glaube aber, dass Du mit einem 20 Jahre alten Boot ohnehin nichts mehr zu befürchten hast. So alte Produktgruppen wurden bisher in keinem EU-Land retrograd besteuert.
Hoffe, dass ich Dir damit weiterhelfen konnte. Wenn es mit dem Beitritt Kroatiens soweit ist, wende Dich einfach an den Zoll. Man wird Dir dort gerne Auskunft erteilen. Das ist jedenfalls meine Erfahrung.
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