nachdem ich in der Zeitung mit den 4 großen Buchstaben und auch im AF gelesen habe, daß es unter anderem in Österreich Schwierigkeiten (Bußgeld)geben könnte, wenn im KFZ-Schein der Bindestrich eingetragen ist und im Nummernschild nicht.
Ich habe daraufhin bei der Zulassungsstelle Hanau angerufen, das Problem war dort bekannt. Die nette Dame am Telefon riet mir dazu, mir kostenfrei einen neuen KFZ-Schein ausstellen zu lassen.
Heute morgen war ich dort und bekam dann auch wirklich ohne Zusatzkosten einen neuen Schein.
Zitat ist noch kein Fall bekannt, in dem tatsächlich ein Bußgeld erhoben worden ist.
bis jetzt noch nicht, soll ja auch nicht zulässig sein - allerdings habe ich auch keine Lust mich mit irgendwelchen Polizisten (aus welchen Land auch immer) deswegen auseinanderzusetzen.
Österreichische Botschaft Berlin Stauffenbergstr. 1 10785 Berlin Tel.: +49 (0) 30 20287 - 0 E-Mail: berlin-ob@bmeia.gv.at
gibt hierzu folgende Stellungnahme ab:
Berlin (OTS) - In den letzten Tagen haben diverse Pressemeldungen sowie Einträge in Internetforen in Deutschland - vor allem im süddeutschen Raum - zu Missverständnissen geführt, wonach in Österreich Fahrzeughalter von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen (Kfz) mit einem Bußgeld von 500,- Euro belegt würden, wenn sich die Schreibweise des Kfz-Kennzeichens auf der Nummerntafel von der in der Zulassungsbescheinigung unterscheidet.
Die Österreichische Botschaft Berlin stellt in diesem Zusammenhang Folgendes klar: Kennzeichen können auf Zulassungsbescheinigungen mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben werden. Beide Schreibweisen sind in Österreich gleichberechtigt gültig. Für die Verhängung eines Bußgeldes gibt es in diesem Zusammenhang keinerlei Rechtsgrundlage.
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