Zitat von Mario563 im Beitrag #31 Das kenne ich zur genüge kannst Du mir glauben, ich selbst bin ein so genannter Führerscheintourist oder wie andere sagen Sufkopf, habe 2007 einen legalen Führerschein in Polen gemacht, dieser wurde 2012 ohne irgendwelche Probleme in einen Deutschen EU Führerschein umgetauscht. Hatte mit dem PL EU Führerschein 2 Unfälle (nicht von mir verschuldet) und hatte NIE Probleme mit der Polizei
Und wenn der Chef der Firma derjenige ist, der alkholkrank/drogensüchtig ist? Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es in solchen Fällen eine staatliche Instanz geben muss, die über die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis entscheidet oder nicht. Ich sage mal ganz gemein: Jeder hat es selbst in der Hand, ob er sich einer MPU unterziehen will oder nicht...
Gruß Armin
Es ist aber keine staatliche Instanz es sind privat Leute die über Dich entscheiden. Merkst etz langsam was? Die lassen sich ihr einfach verdientes Geld nicht aus der Hand nehmen.
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ZitatEs ist aber keine staatliche Instanz es sind privat Leute die über Dich entscheiden. Merkst etz langsam was?
Rene,
tut mir leid. Ich merke jetzt so langsam, dass Du davon keine Ahnung hast. Die MPU geht von der Fahrerlaubnisbehörde aus. Die FE-Behörde gibt die MPU in Auftrag, da die dortigen Beamten keine Psychologen sind.
OT: Auch ein Richter muss sich bevor eine Entscheidung trifft evtl. Gutachten einholen. Beispielsweise bei der Lasermessung gibt es relativ häufig Widersprüche - insbesondere wenn es um Fahrverbote geht. Der Gutachter prüft zunächst das Lasermessprotokoll, die Skizze anhand der Örtlichkeit und später vor Gericht bewertet er in einem Gutachten die Aussagen der Messbeamten und sagt dann vor der Urteilsfällung, ob die Messung -so wie sie vorgetragen wurde- korrekt sein kann.
Die MPU stellt eine Prognose zur Verkehrsbewährung des Antragstellers und dient als Hilfe für Fahrerlaubnisbehörden zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Ein MPU-Gutachten liefert eine Prognose der Verkehrsbewährung des Auftraggebers, also eine auf Fakten und Erfahrungswissen basierende Wahrscheinlichkeitsaussage über die Entwicklung des Verhaltens in der Zukunft. Die Fakten sind im Verkehrszentralregister und in der Führerscheinakte dokumentiert. Vor der Entscheidung über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis prüft die zuständige Behörde, ob das Gutachten nachvollziehbar ist.
Zitat von Mario563 im Beitrag #31 Das kenne ich zur genüge kannst Du mir glauben, ich selbst bin ein so genannter Führerscheintourist oder wie andere sagen Sufkopf, habe 2007 einen legalen Führerschein in Polen gemacht, dieser wurde 2012 ohne irgendwelche Probleme in einen Deutschen EU Führerschein umgetauscht. Hatte mit dem PL EU Führerschein 2 Unfälle (nicht von mir verschuldet) und hatte NIE Probleme mit der Polizei
ich habe auch eine Frage zum EU Führerschein: Ich möchte meinen PKW Führerschein in Kroatien (vermutlich in Split) machen. Es handelt sich dabei um einen Ersterwerb. Kann mir jemand sagen, wie das vom Ablauf her dort funktioniert und ob man dort die Prüfung auch auf deutsch machen kann und wie hoch der Schwierigkeitsgrad dort ist?? Kennt jemand auch Anbieter von günstigen Mietwohnungen??
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