Hallo Leute, ich bräuchte mal Eure Hilfe ! Ich möchte in Kroatien meinen Führerschein machen. ( Klasse B, normaler PKW Schein ) Das EUGH in Luxemburg hat ja entschieden, dass man in der gesamten EU seinen Führerschein machen kann und der Führerschein ist gültig. Insgesamt sind wir mit fünft Leuten, aber die anderen möchten erst abwarten. Kennt vielleicht einer von Euch eine Fahrschule, wo ein bishen deutsch oder englisch gesprochen wird. Ich bräuchte einen Wohnsitz in Kroatien von 185 Tagen und einen Dolmetscher für die Prüfungen. Vielleicht kann dieses auch die Fahrschule organisieren ?! Kennt vielleicht auch einer von Euch die Bedingungen in Kroatien für die Führerschein Ausstellung, geht dass überhaupt ?! Für Eure Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar. Bis dahin Euer Steppenrenner
Kommt mir gleich sehr verdächtig vor ! Was der EGH entschieden hat weiß ich nicht und kenne auch kein Aktenzeichen. Aber ich weiß genau, dass für Deutsche Staatsbürger, die z.B. in Polen aus bekannten Gründen den Führerschein gemacht haben, (FS ist in der Reinigung oder die MPU wurde versiebt) dieser Führerschein in D nicht anerkannt wird !
Ich wuerde dir was anderes empfehlen: Zuerst lerne in Deutschland Theorie,und wenn du fit bist,komm auserhalb saison zu carport, mit 2 Mann je 225 Euronen,ich organisiere euch Fahrlehrer was guenstiger ist als in D,dann koennt ihr in D Pruefung machen.
@Fred Fuererscheine von anderen EU staten sind in D auch anerkannt,allerdings spaetestens 1 Jahr muss man die umschreiben (ob es dafuer eien Kurzpruefung gibt wie anno dazumal) weiss ich nicht.
Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe
Pino, ich muss Dir leider widersprechen. Es gab viele Fälle in , wo Suffköppe, die bei der MPU durchgefallen sind und die in D keinen FS mehr bekommen konnten, nach Polen gegangen sind und dort einen fingierten Wohnsitz gegründet haben. Dann machten sie dort den Führerschein und glaubten, sie könnten mit dem Ding dann in D Auto fahren. Dem hat der deutsche Gesetzgeber aber eindeutig und unmissverständlich einen Riegel vorgeschoben.
Zitat von fredinada im Beitrag #5Dann aber in neuerer Zeit...bei uns im Ort gibt enen Fall, der tatsächlich diesenen umstrittenen Weg gewählt hat...
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das jemals erlaubt war. Dann könnte ja jeder, dem der Führerschein im Heimatland abgenommen wird, mal kurz im Ausland einen neuen Führerschein erwerben und dann munter in der Heimat damit weiterfahren...
Das ist das selbe wie mit meinem kroatischen Skipperschein. Ich darf nur in Kroatischen Gewässern fahren und sonst nirgends. Hätte ich den Schein in D gemacht, dürfte ich überall fahren, weil es da Europäische Abkommen zur Anerkennung gibt.
Im Klartext: Machst Du irgendeinen Schein in Deinem eigenen Land, kannst Du überall fahren. Machst Du den Schein nicht in Deinem Heimatland, dann darfst Du nur in dem ausstellenden Land fahren.
Zitat von VeraIch kann mir nicht vorstellen, dass das jemals erlaubt war. Dann könnte ja jeder, dem der Führerschein im Heimatland abgenommen wird, mal kurz im Ausland einen neuen Führerschein erwerben und dann munter in der Heimat damit weiterfahren...
Genau das ist das Problem !
Der sogenannte „Führerscheintourismus“, der durch die Umgehung von Rechtsvorschriften die genannten Ziele unterwandert, ist in Deutschland noch immer ein gravierendes Problem. Immer wieder versuchen Personen, die von den deutschen Behörden als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs angesehen werden, die hier gestellten Anforderungen an die Fahrtauglichkeit zu umgehen, indem sie einen Führerschein in einem anderen Mitgliedstaat erwerben.
Zitat von pinowir sprechen von nicht von Saufkoepfen.
Doch Pino - genau darüber sprechen wir in diesem Fall - lies mal die Themenüberschrift und deute sie entsprechend : EU Führerschein ohne MPU Wer muss wohl eine MPU machen ?
Zitat von HosseDas ist das selbe wie mit meinem kroatischen Skipperschein. Ich darf nur in Kroatischen Gewässern fahren und sonst nirgends.
Das ist erstens grundfalsch und hat zweitens mit dem Thema absolut nichts zu tun !
Grundsätzlich gilt, dass ein in der EU (also auch Kroatien) erworbener Führerschein in jedem anderen EU-Land anerkannt wird. Nicht anerkannt wird er unter bestimmten Umständen, wie z.B. zur Umgehung einer MPU, wie sie beispielsweise in Deutschland nach einer Trunkenheitsfahrt mit 1,6 oder mehr Promille obligatorisch ist.
Hier heißt es immer: Anerkennung der EU-Fahrerlaubnis nur wenn die erfolgreiche Teilnahme an einer MPU innerhalb einer gesetzten Frist nachgewiesen wird. Auf deutsch: keine MPU = keine Fahrerlaubnis in Deutschland. Wer trotzdem in Deutschland fährt: Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.
In dem Link geht es aber darum das der Führerschein Besitzer schon einen Führerschein hat bevor er in die Bundesrepublik einwandert. Wer hier wohnt und dann ins Ausland fährt um da einen Führerschein zu machen bekommt den nicht anerkannt oder umgeschrieben.
Zitat aus dem Link: Ein ausländischer Führerschein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland,wenn Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten,
Wenn man in D. ein Fahrverbot hat, dann nutzt einem kein Führerschein der Welt; Fahrverbot bleibt Fahrverbot !
...MPU wird einem nicht nur wg. Suff verhängt, auch Drogenkonsum oder Gewalt im Strassenverkehr können eine MPU nach sich ziehen.
Wer z.B. bekifft mit dem Fahrrad fährt und einen Führerschein besitzt, kann genauso zur MPU beordert werden.
Ein Freund von mir hat mal einen Radfahrer vom Rad geholt und ihm eins in die Fresse gehauen (Radfahrer hatte ihn kurz zuvor an einer Baustelle in einem waghalsigen Manöver rechts überholt, das Auto dabei zerkratzt und war auch noch frech geworden..) = MPU für meinen Kumpel!
Wer mit dem Auto eine Straftat ganz anderer Art verübt (z.B. Fahrt zu/Flucht von einem Banküberfall o.ä.) kann auch zur MPU beordert werden...!
Hallo und danke für Eure Antworten zum Thema EU Führerschein. Vorab habe ich natürlich mit meinem Anwalt das Thema EU Führerschein besprochen. Ergebniss ist wenn man einen EU Führerschein besitzt, kann man mit diesem Schein in der gesamten EU auch fahren. Auch wenn man in Deutschland eine MPU Auflage hat, kann man mit diesem Schein fahren. Hier mein Anliegen, kennt einer von Euch eine Fahrschule in Kroatien. Es sollte ein bishen deutsch oder englich gesprochen werden. Man muss natürlich auch einen Wohnsitz in Kroatien von mind. 185 Tagen haben. Untermietverträge gehen hier auch. Vielleicht kennt jemand Leute die Untervermieten für diese Zeit von 185 Tagen.
ZitatErgebniss ist wenn man einen EU Führerschein besitzt, kann man mit diesem Schein in der gesamten EU auch fahren. Auch wenn man in Deutschland eine MPU Auflage hat, kann man mit diesem Schein fahren.
Das stimmt, leider - man muss nur zwei Voraussetzungen erfüllen: 1. Eine evtl. vorhandene Führerscheinsperrfrist (gerichtlich oder verwaltungsrechtlich) ist abgelaufen und 2. das Wohnsitzprinzip ist erfüllt, d.h. man muss im EU/EWR Land für mind. 185 Tage im Kalenderjahr seinen Wohnsitz (tatsächlich) gehabt haben.
In der heutigen viel vernetzten Zeit wäre es doch kein Problem für die Führerscheinstelle des Staates, wo der Antragsteller seine (neue) Fahrerlaubnis beantragt, sich die notwendigen Informationen im Hinblick auf eine Fahreignung einzuholen. Dies müsste m. M. nach verpflichtend für jede Führerscheinstelle im EU/EWR -Raum so sein. Wenn in einem Mitgliedesstaaat EU/EWR eine MPU angeordnet ist, dürfte eine ausländische Führerscheinstelle keine Fahrerlaubnis aushändigen ohne dass der Antragsteller eine solche vorweist. Und wenn bei jemandem die MPU angeordnet ist, hat er sich schon (mind.) einmal als Ungeeignet zum Führen von Kfz erwiesen bzw. Tatsachen begründen die Annahme dass jemand Ungeeignet ist. Warum soll er also in Deutschland Kfz führen dürfen??? Hier besteht dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf auf EU-Ebene.
ZitatEin ausländischer Führerschein berechtigt nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland,
... wenn Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hatten,
wenn Ihnen die Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland entzogen oder versagt worden ist oder Ihnen die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil Sie zwischenzeitlich auf sie verzichtet haben (bei Fahrerlaubnissen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ausgestellt wurden, können Besonderheiten zu beachten sein. Setzen Sie sich in diesem Fall mit der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung. Diese kann klären, ob gegebenenfalls weiterhin Eignungszweifel bestehen.) oder
solange Sie in der Bundesrepublik Deutschland, im Ausstellungsstaat des Führerscheins oder in dem Staat, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen wurde.
Das Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer Entziehung in der Bundesrepublik Deutschland wieder Gebrauch zu machen, wird auf Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde wieder erteilt, wenn die Gründe, die zur Entziehung geführt haben, nicht mehr best
Viel Erfolg bei der deutschen Bürokratie, wenn Du mit einer kroatischen FE kontrolliert wirst und im ZEWIS (http://de.wikipedia.org/wiki/ZEVIS) eine Eintragung wegen Entzuges der FE vorhanden ist.
Eine Untersagung der Weiterfahrt und eine Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis dürften die Folge sein.
Dann kann Dich Dein Rechtsanwalt ja vor dem AG als Strafverteidiger vertreten und begründen, warum deine kroatische FE in Deutschland anerkannt werden muss.....
unser Threadersteller hat (leider) nicht alle Infos preisgegeben. Wenn kein Sperrvermerk im ZEVIS einliegt und man ihm keinen Verstoß gegen das Wohnortprinzip nachweisen kann, ist die FE erstmal gültig, leider. Und das trotz angeordneter MPU.
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