#1Parken in Pula: Teure Abmahnungen und Vollstreckungen
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Wie in verschiedenen Foren diskutiert, gehen einige Städte in Kroatien - in meinem Fall Pula - seit EU-Beitritt mit höchst zweifelhaften Methoden auf vermeintliche Parksünder mit dem Ziel los, nicht etwa Parkgebühren einzutreiben, sondern maximal viel Geld rauszuholen. In Pula wurde das Parken privatisiert.
Hier eine Zusammenfassung der typischen Dramaturgie. Der Ablauf ist wie folgt:
1. Hunderte von Urlaubern wurden bis ins Jahr 2010 zurück (man beruft sich auf 5-jährige Verjährung) eines vermeintlichen Parkvergehens beschuldigt. Sie sind sich dessen oft gar nicht bewusst, weil es dato nicht immer klar ersichtlich ist (wie in meinem Fall). Des weiteren werden Park-Ablaufzeiten systematisch und peinlich genau geprüft. Sie erhalten vielleicht ein Knöllchen, sie haben keine Ahnung, wo sie das wie bezahlen können, oder sind nur heute da und heute ist geschlossen usw.
2. Nach über 4 Jahren erhalten Sie eine Zahlungsaufforderung von einer berüchtigten Anwaltskanzlei (Kraft, Berlin) über den 16-20 fachen Wert. Sie zahlen nicht, weil Sie vielleicht wissen, dass 1. die Aufforderung in ihrer Höhe überzogen ist 2. das in Deutschland nicht erfolgreich vollstreckt werden kann (Verjährung) und 3. fehlendes Abkommen zwischen Kroatien und D.
3. Ein gerichtlicher Mahnbescheid (Vollstreckung) in D ist nicht zu erwarten, da keine Aussicht auf Erfolg und wurde lt. ADAC von Kraft bisher nicht erwirkt.
4. UND DAS IST NEU: Die Vorfälle werden von Kraft an die Anwälte von Pula Parking d.o.o. zurückgegeben und dort von einem lokalen Notar/Anwalt vollstreckt. Sie erhalten dann beglaubigte Einschreiben-Post aus Kroatien. Dort können Sie dann nochmal für ganze 8 Tage Einspruch erheben oder bezahlen. Die Summe hat sich natürlich weiter erhöht auf 190 oder 250 EUR.
Wenn Sie auf 4. nichts tun, sind die Kroaten in einer weitaus besseren Position, auch in D zu vollstrecken auf Grund verschiedener EU-Abkommen. Jedenfalls wird es kompliziert. Der Widerspruch hat Aussicht aus Erfolg, wenn Sie argumentieren, dass der Vollstrecker überhaupt nicht befugt ist, Sie in D zu belangen. Ein Problem haben Sie, wenn Sie einen Wohnsitz oder Eigentum in Kroatien haben. Aber auch nach Widerspruch können die Kroaten Sie trotzdem in Kroatien verklagen.
Ohne Rechtswanwalt würde ich mich nicht auf die Widerspruchsnummer einlassen. Weil Pula Parking den Gerichtsweg in Kroatien möglicherweise bisher noch nicht gegangen ist, sind alle, die jetzt widersprechen, Versuchskaninchen für die neue Masche. Ohne Rechtsanwalt können Sie dann z.B. die Einspruchsfristen für Berufung wegen Abwesenheiten nicht einhalten usw.
Vielleicht hat noch jemand Erfahrungen gemacht und kann hier berichten.
#2 RE: Parken in Pula: Teure Abmahnungen und Vollstreckungen
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Ein alter Hut, der hier im Forum schon mehrfach diskutiert wurde ! Dass man sich extra in diversen Foren anmeldet, nur um seinen Frust loszuwerden finde ich schon sehr bemerkenswert.
Nur mal ganz am Rande bemerkt : ich komme ja nun sehr oft nach Pula. An den entsprechenden Parkplätzen, wo es notwendig ist, kaufe ich schön brav mein Pickerl und hatte noch niemals Probleme !! Wer allerdings die Parkgebühren nicht bezahlt muss nun mal mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
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