Hallo Kroatien-Freunde! Als Ferienhaus Besitzer in Kroatien (mit festen Wohnsitz in Österreich) frage ich mich folgendes: Kann ich in Kroatien ein Moped (50ccm) anmelden? Hintergrund meiner Frage ist, wenn ich mit einem österreichischen Moped herumfahre, müsste ich einmal jährlich in Österreich zum Pickerl (TÜF); das möchte ich vermeiden, da der Aufwand ziemlich hoch wäre! Zur Klarstellung: ich will das Gefährt in Kroatien kaufen, dort anmelden (und Steuern zahlen) und dort lassen! Danke für Eure Tips
Als Ferienhaus-Eigentümer hast Du vermutlich in Cro. einen Zweitwohnsitz angemeldet und eine OIB ? Dann könnte es theoretisch klappen, bin mir aber nicht wirklich sicher. Am besten fragst Du mal den User @kornatix , evtl. weiss der da bescheid.
Am einfachsten und günstigsten würdest Du fahren, wenn Du Freunde in D. hast, die Dir jährlich ein neues Kennzeichen samt Versicherung schicken (kostet ca. €60,- bis €80,-/Jahr & kein TÜV notwendig).
Nachdem ich letztes Jahr mein Boot auf Kroatien umgeflaggt hatte, was problemlos möglich war, habe ich mich erkundigt, ob ich nicht auch meinen Trailer nach Kroatien ummelden könne, damit ich mit dem nicht alle zwei Jahre zur HU nach Deutschland muss. Antwort: nein, das geht nicht. Private Fahrzeuge müssen nach EU-Recht am Hauptwohnsitz des Halters angemeldet werden, Ausnahme: Firmen wie z.B. Sixt oder Europcar mit Haupt-Firmensitz im Ausland und Ausländer, die in Kroatien arbeiten. Eine Zulassung privater Fahrzeuge in Kroatien ist nur möglich, wenn dort der Hauptwohnsitz ist bzw. wenn der Fahrzeughalter eine dauernde Aufenthaltserlaubnis hat (stalni boravak). Wäre es anders, hätten vermutlich alle Wohnwagenbesitzer mit festem Standort in Spanien, Italien oder auch Kroatien schon allein schon wegen der HU-Fristen ihre Fahrzeuge schon längst umgemeldet. Und was für Fahrzeuge ohne Motor gilt, dürfte erst recht für Motorfahrzeuge zutreffen.
Registraciju vozila u vlasništvu stranaca koji u Republici Hrvatskoj imaju odobren privremeni ili stalni boravak obavlja nadležno tijelo prema mjestu boravka stranca. Nadležno tijelo registrirat će vozilo iz stavka 1. ovog članka ako stranac pored dokaza iz članka 3. ovog Pravilnika priloži: 1. putnu ispravu u koju je uneseno odobrenje stalnog boravka ili osobnu iskaznicu za stranca, 2. putnu ispravu u koju je uneseno odobrenje privremenog boravka ili osobnu iskaznicu za stranca ili rješenje o produženju privremenog boravka, 3. rješenje o odobrenju privremenog uvoza – za privremeno uvezena vozila.
Zitat von kornatix im Beitrag #4Eine Zulassung privater Fahrzeuge in Kroatien ist nur möglich, wenn dort der Hauptwohnsitz ist bzw. wenn der Fahrzeughalter eine dauernde Aufenthaltserlaubnis hat (stalni boravak).
Zitat von kornatix im Beitrag #4Eine Zulassung privater Fahrzeuge in Kroatien ist nur möglich, wenn dort der Hauptwohnsitz ist bzw. wenn der Fahrzeughalter eine dauernde Aufenthaltserlaubnis hat (stalni boravak).
ich habe eine befristete Aufenthaltsgenehmigung von 5 Jahren und konnte damit mein Auto in Makarska anmelden...
Danke für die Antworten! Die Lösung ist wohl die Anmeldung über einen Einheimuschen und von dem die Kiste mieten! Hat jemand eine Ahnung welche Fixkostem (Steuer, Versicherung) da ungefähr jährlich anfallen?
Zitat von ehrntraut im Beitrag #8Danke für die Antworten! Die Lösung ist wohl die Anmeldung über einen Einheimuschen und von dem die Kiste mieten! Hat jemand eine Ahnung welche Fixkostem (Steuer, Versicherung) da ungefähr jährlich anfallen?
wieso mieten wenn es deine Kiste ist...sollst ja nur über jemanden anmelden ich schätze im Verhältnis zu meinem Auto dürfte Versicheung und Steuer nicht mehr als 500-700 Kn kosten
Na klar, ein 250er Roller ist ein richtiges Motorrad und dementsprechend teuer. Hier geht es doch wohl mehr um ein 50-ccm-Moped, für das man in Deutschland nur ein Versicherungskennzeichen braucht. Mein Freund Rajko hat so einen kleinen Roller. Übermorgen fahre ich nach Kroatien, dann frage ich den mal, was der dafür jährlich bezahlt.
Obacht! Wenn du nicht im Besitz einer befristeten (privremenog boravka) bzw. dauerhaften (stalni boravka) bist, dann kannst du vermutlich nicht einfach das Auto (Moped) deines Nachbarn in Kroatien fahren! Ich wurde neulich von einem freundlichen, uniformierten Paar auf der Strasse mit dem Auto meiner Frau angehalten. Deutschen FS und deutsche ID gezeigt - und das Gesicht der Beiden erhellte sich. Zitat: "Das wird aber jetzt richtig teuer für sie! Es ist Ihnen als Ausländer nicht erlaubt ein einheimisches Auto zu fahren". Erst als ich meinen Aufenthaltstitel zeigte verdunkelte sich das Gesicht der Beiden wieder. Pech gehabt, keinen Umsatz und ich durfte weiterfahren. Ich bin der Sache jetzt nicht näher auf den Grund gegangen. Aber es wird hier vermutlich dem Halter eine (unerlaubte) Vermietung unterstellt.
Vielleicht ist ja hier einer im Forum, der das aufklären kann?
Ich kenne das eigentlich nur umgekehrt: Es ist Einheimischen nicht erlaubt, ein ausländisches Auto zu fahren, weil das ein zollrechtliches Vergehen ist...
ja, diese Regelung ist mir auch bekannt. Das wurde vor geraumer Zeit einmal ziemlich streng kontrolliert. Nach EU Beitritt von HR war das aber auf einmal kein Thema mehr. Wobei es da wohl dann eine Ausnahme gibt, wenn das Auto auf eine Firma im Ausland registiert und als Firmenwagen genutzt wird.
Die Anfrage von Ehrentraut, der diese Diskussion losgetreten hat, trifft 1:1 auf mich zu. Um so mehr bedaure ich, dass die Frage nicht wirklich beantwortet wurde und möchte diesen Thread nochmals anstossen. Zur Erinnerung: Wohnsitz in Österreich, kann man in Kroatien ein Moped anmelden? Bitte keine Antwort mit "ich glaube..."
Deutsche Staatsbuerger die aelter als 50 sind duerfen in D ohne Fuehrereschein fahren und brauche auch kein Helm.(vorausgesetzt bis 50 CCM und nicht schneller als 30
Vorteil solchere Gefaehrten brauchen kein TUEV, sonder MOFA Kenzeiche ca 60 Euronen bei ADAC und duerfen damit in Kroatien officiel 3 Monaten fahren inofiziel so lang amn nicht erwischt wird
Nationale und europäische Führerscheinklassen Im Zusammenhang mit den EU-Richtlinien wurden die Führerscheinklassen vereinheitlicht, um auch in anderen EU-Ländern Gültigkeit zu besitzen. Dennoch steht es jedem Land frei, eigene, sogenannte nationale, Fahrerlaubnisklassen zu etablieren. Zwischen 2005 und 2013 war die Führerscheinklasse S so eine nationale Klasse. Das bedeutet, dass zwar jeder in Deutschland ein Leichtkraftrad wie beispielsweise einen Roller mit dem gewissen Führerschein fahren durfte, jedoch diese Erlaubnis in anderen Ländern unter Umständen nicht anerkannt wurde.
Die ehemalige Führerscheinklasse S Jeder, der eine Fahrerlaubnis der Klasse S besaß, durfte Leichtmobile und Quads führen, die einem Auto ähnelten. Diese Fahrzeuge durften folgende Merkmale vorweisen:
Gewicht: maximal 350 kg Höchstgeschwindigkeit: maximal 45 km/h Hubraum bei Ottomotoren: höchstens 50 ccm Leistung bei Diesel- oder Elektromotoren: maximal 4 kW Wer 16 Jahre alt war, durfte die ehemalige Führerscheinklasse S erwerben und somit einen Roller fahren. Außerdem durfte er dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bedienen. Das waren zum Beispiel Quads, Trikes und Microcars. Damit durfte nicht auf der Autobahn gefahren werden. Wer die Führerscheinklasse B besaß, konnte gleichzeitig Fahrzeuge der Klasse S führen.
Die Führerscheinklasse S stand sehr in der Kritik, da gerade die sogenannten Trikes sehr gefährlich sind. Trikes sind offene und motorisierte Straßenfahrzeuge, welche ein Vorderrad und zwei Hinterräder besitzen. Aufgrund der vorgeschriebenen Gewichtsgrenze verbauten viele Hersteller weniger Teile für die Sicherheit ein, um das Gewicht an der Stelle zu sparen. Der ADAC testete einige der Leichtmobile und warnte vor erheblichen Mängeln sowie daraus resultierenden Sicherheitslücken. Die deutsche Wochenzeitschrift Stern nannte sie „Kinder-Killer“. Aus diesem Grund wurde die Führerscheinklasse grundlegend überarbeitet.
Führerschein fürs Mofa Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h, zu denen auch Mofas zählen, dürfen ohne Führerschein jedoch mit einer Prüfbescheinigung von der Fahrschule gefahren werden. Laut der neuen EU-Richtlinie ab Januar 2013 gibt es keinen Führerschein fürs Mofa. Auch für das Führen von einem Fahrrad mit Hilfsmotor wird kein Führerschein benötigt.
Die Prüfbescheinigung wird durch den Besuch eines Fahrschulkurses erlangt. Am Ende der Ausbildung muss eine theoretische Prüfung abgelegt werden. Die Mofa-Prüfbescheinigung besitzt eine unbegrenzte Gültigkeit und muss bei jeder Fahrt mit dem Fahrrad mit Hilfsmotor oder Mofa mitgeführt werden. Wer diese vergisst und dabei erwischt wird, muss ein Bußgeld von 10 Euro in Kauf nehmen. Eine Ausnahmeregel gibt es jedoch für die Mitnahme der Prüfbescheinigung.
Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, darf auch ohne eine Prüfbescheinigung von der Fahrschule ein Mofa oder Hilfsmotor-Fahrrad führen. Natürlich muss ein Ausweis mitgenommen werden, um das Alter für die Behörden zu verifizieren.
Diese Prüfbescheinigungspflicht besteht jedoch nicht mehr, wenn der Fahrer des Fahrzeugs eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Die Ausbildung, um die Prüfbescheinigung zu erlangen, besteht aus 6 Doppelstunden mit jeweils 90 Minuten für den theoretischen Teil und einer 90-minütigen Doppelstunde für die Fahrpraxis. Nach dem erfolgreichen Abschluss der theoretischen Prüfung wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt.
Das Mindestalter
Das Mindestalter für die Prüfbescheinigung ist 15 Jahre. So kann also jeder ab dem 15. Lebensjahr ein Fahrrad mit Hilfsmotor bzw. ein Mofa fahren. Die theoretische Prüfung in der Fahrschule darf drei Monate vor dem 15. Geburtstag absolviert werden.
Jedoch regelt die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) eine Ausnahme, welche das Mindestalter betrifft.
Wird ein Kind unter sieben Jahren auf einem Mofa […] mitgenommen, muss der Fahrzeugführer mindestens 16 Jahre alt sein. (§10 Absatz 4 FeV)
Die Führerscheinklasse AM
Mir ist lieber etwas zu haben was ich nicht brauche, als etwas zu brauchen was ich nicht habe
bei uns ist ein Moped ein nicht zulassungspflichtiges Kleinkraftrad mit max. 50ccm, welches keinen TÜV benötigt. Auszug aus Wiki: "Nach der EG-Fahrzeugklasse wird das Moped heute in die Rubrik der Kleinkrafträder eingeordnet, fahrerlaubnisrechtlich ist die Führerscheinklasse AM erforderlich. Mopeds sind in Deutschland zulassungsfrei und benötigen für den Betrieb auf öffentlichen Straßen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen.[2]
Vorausgesetzt dass diese Regelung auch in Kroatien gültig ist, wäre hier aus meiner Sicht nur nur ein entsprechender Versicherungsnachweis (Versicherungskennzeichen) notwendig. Dabei dürfte es keine Rolle spielen wo diese abgeschlossen wurde. Zumindest ist dies in Kroatien bei der Haftpflichtversicherung für Boote so.
bei uns ist ein Moped ein nicht zulassungspflichtiges Kleinkraftrad mit max. 50ccm, welches keinen TÜV benötigt. Auszug aus Wiki: "Nach der EG-Fahrzeugklasse wird das Moped heute in die Rubrik der Kleinkrafträder eingeordnet, fahrerlaubnisrechtlich ist die Führerscheinklasse AM erforderlich. Mopeds sind in Deutschland zulassungsfrei und benötigen für den Betrieb auf öffentlichen Straßen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen.[2]
Vorausgesetzt dass diese Regelung auch in Kroatien gültig ist, wäre hier aus meiner Sicht nur nur ein entsprechender Versicherungsnachweis (Versicherungskennzeichen) notwendig. Dabei dürfte es keine Rolle spielen wo diese abgeschlossen wurde. Zumindest ist dies in Kroatien bei der Haftpflichtversicherung für Boote so.
Gruß proppi
Genau das wollte ich sagen, ihr koenn so ein Mofa in kroatine in Sommer mit Gruene Karte fahren. Und jedes jahr ein Neues Schild (Gleichzeitig auch Versicherung)
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