Hallo alle zusammen, seit bitte vorsichtig mit Vertägen, egal og für einmaliges mieten, oder Pauschalverträgen mit Camping Simuni. Sie halten sich absolut nicht an die Vertäge, diese werden von Jahr zu Jahr zu ihren Gunsten geändert. Mündliche Zusagen werden überhaupt nicht eingehalten, und man zahlt dann natürlich kräftiog drauf! VORSICHT!!! Wer mehr erhfahren möchte, bitte einfach email, oder PN
nur mal kurz: wir haben vor 7 jahren ein mobilheim gekauft. dieses mit absprache des besitzers, auch vermietbar, und vertrag immer wieder verlängert. es war auch abgesprochen, dass wir das mh frei an jeden verkaufen können, wie wir das auch vom vorbesitzer erworben haben. vor 6 jahren haben wir dann ein zweites gekauft, mitz den selben absprachen. die verträge wurden über die letten drei jahre immer wieder geändert, pachten um 45% zur anfangspacht erhöht, und nun im letzten pachtvertrag manifestiert, dass der campingplatz vorkausfsrecht für die mh hat. nun bekamen wir die küpndiugung und ein preisangebot, welches 70% unter dem üblichen werd ist, mit welchem die mh gehandelt werden, dort. wenn keine einigung erzielt wird, abräumen der mobilheime, also wert gleich null. trotz mündlicher nebenabsprachen.
Eigentlich finde ich es traurig, dass erwachsene Menschen richtige Verhaltensregeln brauchen, denn dies zeigt einmal mehr den Mangel bzw. das Nichtvorhandensein eines halbwegs gediegenen Hausverstandes.
Welche rechtliche Handhabe hast du denn mit deiner mündlichen Vereinbarung?
Selbst unter guten Freunden, Verwandten kann es zum Streit kommen und dann sind solch mündliche Vereinbarungen wenn sie nicht schriftlich festgehalten wurden, in Nullkommanix passe...
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ich weis ja nicht was du mit "gediegenen Hausverstandes" meinst, jedoch geht deine antwort wieder am thema vorbei. sag mal bist du nur hier um zu spotten und hier deine missgunst zu äussern. ich dachte ich poste dies hier, um andere zu warnen. übrigends auch an geschriebene regeln wird sich in dem fall nicht gehalten. in der übrigen eu gilt ja dass erstmal altverträge eingehalten werden müssen, bevor ich änderunbgen vornehme.
Auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag und rechtsbindend. Falls er Zeugen hat oder solche Absprachen auch mit anderen getätigt hat, also geschäftsüblich sind, besteht durchaus die Möglichkeit das zu beweisen.
Zitatsag mal bist du nur hier um zu spotten und hier deine missgunst zu äussern.
Ich spotte nicht, ich übe nur Verwunderung aus...
ZitatAuch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag und rechtsbindend.
Wir sprechen hier vom Kauf eines Mobilheims und nicht über eine telefonische Bestellung beim Homeshoppingkanal. Das sie wirksam ist steht auf dem Papier, nur hast du hier aber ein Beweisproblem.
Zitatich dachte ich poste dies hier, um andere zu warnen. übrigends auch an geschriebene regeln wird sich in dem fall nicht gehalten. in der übrigen eu gilt ja dass erstmal altverträge eingehalten werden müssen, bevor ich änderunbgen vornehme.
Danke für die Warnung, bescheissen lass ich mich nur dann, wenn ich mich bescheissen lasse, nimm dir einen Anwalt für Vertragsrecht zur Brust und erzähl uns dann wie die Sache ausgegangen ist.
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Wenn du Zeugen beibringst gehts...die Frage ist, wie unabhängig die Gerichte sind und ob die Sache nicht zu teuer wird. Aber super das vor solchen Dingen gewarnt wird.
Zitat von svajcarac1 im Beitrag #11Wenn du Zeugen beibringst gehts...die Frage ist, wie unabhängig die Gerichte sind und ob die Sache nicht zu teuer wird. Aber super das vor solchen Dingen gewarnt wird.
Und in freudiger Hoffnung der Richter ist genauso naiv um villeicht nicht zu erkennen das sich die Gruppe villeicht abgesprochen haben könnte? Ich wäre etwas vorsichtig mit der Wortwahl, oder hast du schon mal etwas von übler Nachrede gehört?
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Leider hast Du Dich mit deiner Aussage auf ein sehr dünnes Eis begeben (ich habe daher das entscheidende Wort geändert). Damit wäre nämlich die Kritik hier bereits so gut wir raus.
Eine Kritik macht nämlich überhaupt keinen Sinn, wenn diese verallgemeinernde Aussagen enthält. Ich habe aus diesem Grund hier schon einiges löschen müssen, weil sich Anwälte oder die Betroffenen selbst bei mir gemeldet haben. Eine korrekte Kritik enthält die Fakten, die man selbst erlebt hat und mehr nicht.
Wenn ich beispielsweise an einem Eisladen gepanschtes Eis bekommen habe, dann kann ich nicht schreiben, die Firma XYZ panscht grundsätzlich ihr Eis, sondern lediglich, dass ich dort 2 x gepanschtes Eis bekommen habe und ich drei weitere Betroffene kenne. Damit weiß jeder, der das liest, worauf er sich einlässt. Weitere Schuldzuweisungen wie, das sind Betrüger usw. sind fehl am Platz, denn dann ist im Falle einer Beschwerde die Kritik sehr schnell gelöscht.
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Kerum hat es möglicherweise für den Themenersteller etwas zu krass ausgedrückt. Aber auch ich kenne es in eigentlich allen Verträgen, dass im Kleingedruckten steht, dass mündliche Nebenabreden unwirksam sind. Des Weiteren kenne ich Vorkaufsrecht nur so wie hier beschrieben: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorkaufsrecht Derjenige, der das Vorkaufsrecht besitzt kann nicht den Preis diktieren.
Die Warnung von Maram ist schon berechtigt. Allerdings nicht speziell bezüglich des genannten Campingplatzes SIMUNI, sondern ganz allgemeingültig ! Wer sich bei solchen Beträgen und fortlaufender mündlicher Vertragsverlängerung auf mündliche Zusicherungen verlässt, der muss sich nicht wundern, wenn es ihm so ergeht wie es Maram hier geschildert hat - so leid mir das für ihn tut ! Ob Gesetze in HR wie z.B. für Verträge (mündlich) oder Vorkaufsrecht, wenn das nicht schriftlich per Vertrag festgehalten wurde mit deutschen Gesetzen vergleichbar sind halte ich zumindest für sehr zweifelhaft. Soweit es in diesem Fall "geschriebene Regeln" gibt sind diese wohl auch gerichtlich durchzusetzen ...... nach langer Zeit !
Zitat von Fred im Beitrag #14 Allerdings nicht speziell bezüglich des genannten Campingplatzes SIMUNI, sondern ganz allgemeingültig !
OT
Auch ein worst case der Gesetzgeber scheisst dir rein mit einer Spekulationsfrist, wie z.B. bei geförderten Mietwohnungen wenn man die Option des Vorkaufsrechts zieht.
Im Klartext heißt das, das ich die nächsten zehn Jahre die erworbene Wohnung nicht mit Gewinn verkaufen darf!
Wenn ich mir so eine Mietkauf-Wohnung in Österreich kaufen würde und dann z.B. 7 Jahre später wo anders hin übersiedeln möchte, (wegen Job, Scheidung oder was auch immer) und folglich meine Wohnung verkaufen, um mir an meinem neuem Wohnort um das Geld eine neue Eigentumswohnung kaufen möchte, dann habe ich einen satten Verlust!
Denn so wie ich das mitbekommen habe, bekomme ich weder Inflation, Ablöse und auch die Wertsteigerung der Immobilie in den 7 jahren abgegolten.
Was den Neukauf einer gleich großen Wohnung zu in den letzten 7 jahren gestiegenen Immopreisen + Inflation ziemlich schwierig macht bzw. zu einem realen finanziellen Verlust von mehreren 10-tausenden Euronen für mich führen würde.
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