Verwandte von mir, 2 Familien mit je 2 kleinen Kindern buchen online eine große Ferienwohnung vorab für 2 Wochen in Porec. Es erfolgte eine komplette Vorauszahlung in Höhe von 1500€ an den Vermieter. Abends am Ziel angekommen präsentiert der Vermieter nicht die beworbene und bezahlte wohnung sondern ein viel zu kleines, unsauberes und im Bad Schimmel behaftetes Badezimmer, welches sich zu alledem auch noch im Keller befindet. Vom Balkon ist nicht mehr die Rede!
Nachdem der Vermieter darauf angesprochen wurde jagte er beide Familien vom Hof. Das Geld ist weg, die Unterkunft auch. Nur mit größter Not konnte noch ein Ersatz gefunden werden. Die sofortige Rückreise stand zur Disposition.
Wie können sich die Familien verhalten um mglw. ohne Anwlt schnell und am besten noch vor Ort ihr Geld oder zumindest den größten Teil wieder bekommen. Beschwerdestelle, Tourismusamt ???
Mit den Reiseunterlagen (Angebot, Schriftverkehr per e-mail, Zahlungsbestätigung, etc.) dorthin gehen und den Fall dort anzeigen. Die müssen dann aktiv werden! Ob deine Leute aber das Geld wiedersehen kann ich nicht beurteilen.
Viel Erfolg. Würde mich interessieren, wenn du mal über den Ausgang dann hier berichtest.
Mehr wie versuchen zu reden mit dem Vermieter kann man nicht machen. Wenn es dem zu blöd oder bedrohlich wird, ein kurzer Anruf und Verwandte, Bekannte, Nachbarn stehen sicher da.
Würde zur Polizei gehen.
Aber aus welchem Grund überweist man 1.500 € zur Reservierung?? Wir hatten ein 5-Sterne Appartment reserviert, mehr als 400 € Anzahlung wollten die Vermieter nicht. In der Regel nehmen die eh nur 150 - 200 €. So habe ich die Erfahrung gemacht.
Sehe ich auch so. Bei kompletter Vorkasse sollte man zumindest hellhörig werden. Aber egal, für solche Hinweise ist es diesmal leider zu spät. Jetzt gilt es zu retten, was es zu retten gibt. Dafür gab es ja schon Tipps.
Der Tourismusverband scheint mir der richtige Ansprechpartner zu sein.
Hallo, vieles ist bereits über den Ärger mit der Urlaubsunterkunft gesagt worden. Dazu folgendes, aus meiner Sicht: Der Anbieter der gekauften Leistung ist in der Regel der Vertragspartner, also das Hotel, oder in diesem Fall der Ferienhausvermieter. Sitzt der im Ausland, gilt das gleiche Recht. Vermeide grundsätzlich die hohe Anzahlung, oder den Mietpreis in einer Summe, wenn der Anbieter, oder das Objekt, also die Ferienwohnung nicht bekannt ist. In Deiner geschilderten Form ist nichts existent, das Geld ist weg. Das der Eigentümer euch "vom Hof" gejagt hat, ist ein anderes Kapitel, über das ich mir kein Urteil erlauben kann. In Eurem Fall könnte ein aufwendiger Rechtstreit beim Europäischen Verbraucherzentrum ggfs. helfen. Nützlich wäre dann auch, dass ihr die Summe mit der Kreditkarte bezahlt habt, und: ihr über Google Earth einen Eindruck erhalten habt, wo das genannte Objekt eigentlich liegt. (Stimmt die Adresse?)Habt ihr Bewertungen von anderen Gästen? In Eurem Fall sind wohl die Mängel dokumentiert worden. Sollte keine Einigung möglich sein, kann man sich an die Europäische Verbraucherzentrale in Kehl (www.evz.de) wenden. Hier gibt es auch eine Schlichtungsstelle in der EU. (Man kann auch hier nachfragen, wie ein persönlicher Fall in Kroatien zu bewerten ist.) Von einem Weg zum nächsten Tourist-Büro halte ich nichts, ebenso hilft die örtliche Polizei nicht weiter. (Eigene Erfahrung.) Da muss man halt andere "Geschütze" auffahren, wie den Weg über die Europäische Verbraucherzentrale. Vielleicht helfen meine Infos Euch weiter, oder ihr habt bereits kompetente Stellen eingeschaltet, die helfen. Vielleicht höre ich etwas von Euch. Gruß HajoD
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