Stranac može boraviti u Crnoj Gori do 90 dana na osnovu vize za kratki boravak (viza C) ili bez vize, u skladu sa propisom o viznom režimu iz člana 14 stav 2 ovog zakona.
U slučaju iz stava 1 ovog člana, stranac može boraviti u Crnoj Gori najduže 90 dana u vremenskom periodu od 180 dana, računajući od dana prvog ulaska, ako ovim zakonom ili međunarodnim ugovorom nije drukčije određeno.
Stranac koji je boravio u Crnoj Gori 90 dana, u skladu sa st. 1 i 2 ovog člana, može ponovo ući i boraviti u Crnoj Gori nakon isteka vremenskog perioda od 180 dana, računajući od dana prvog ulaska.
Ganz eindeutig. Nach 90 Tagen Aufenthalt 90 Tage raus weil eine erneute Einreise erst nach 180 Tagen (gerechnet ab dem 1. Einreise) erlaubt ist.
== Michael - Montenegro Experte Ferienwohnungen utjeha.me
Tut mir leid, Michael, auch dort steht "ab dem Tag der ersten Einreise", da steht nichts davon, dass ich nach den 90 Tagen Aufenthalt 90 Tage außer Landes sein muss. Wenn ich natürlich die 90 Tage am Stück da bleibe, muss ich anschließend 90 außer Landes bleiben, vollkommen klar. Stückele ich jedoch die 90 Tage, gilt halt das Datum des Tages, an dem ich das erste Mal in Montenegro eingereist bin. Danke für den Link.
So hat Google das übersetzt.
Ein Ausländer kann sich in Montenegro bis zu 90 Tage auf der Grundlage eines Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt (Visum C) oder ohne Visum gemäß der Verordnung über das Visumregime aus Artikel 14 Absatz 2 dieses Gesetzes aufhalten.
In dem in Absatz 1 dieses Artikels genannten Fall darf sich ein Ausländer maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen ab dem Tag der ersten Einreise in Montenegro aufhalten, sofern durch dieses Gesetz oder ein internationales Abkommen nichts anderes bestimmt ist.
Ein Ausländer, der sich 90 Tage in Montenegro aufgehalten hat, gemäß Abs. 1 und 2 dieses Artikels, dürfen nach Ablauf einer Frist von 180 Tagen, gerechnet ab dem Tag der ersten Einreise, wieder in Montenegro einreisen und sich dort aufhalten.
Das streite ich ja auch gar nicht ab, Michael. Aber du hast das halt auch anders geschrieben, oder wir haben aneinander vorbeigeschrieben, es ging von meiner Seite nämlich auch darum, was Daxbauer geschrieben hatte und deine Antwort darauf war halt, 90 Tage drin, 90 Tage warten. Daraus entwickelte sich die Diskussion in die Richtung gestückelter Aufenthalt. Wo das halt nicht so ist mit den 90 Tagen raus. Theoretisch könnte man das so machen wie von Daxbauer beschrieben und alles wäre nach dem Gesetz in Ordnung.
Nein. Nach 90 Tagen musst du 90 Tage raus. Steht ganz klar im letzten Absatz meines Zitates.
Stranac koji je boravio u Crnoj Gori 90 dana, u skladu sa st. 1 i 2 ovog člana, može ponovo ući i boraviti u Crnoj Gori nakon isteka vremenskog perioda od 180 dana, računajući od dana prvog ulaska.
Nach 90 Tagen Aufenthalt für nur 1 Tag auszureisen und direkt wieder zurück einzureisen ist illegal.
== Michael - Montenegro Experte Ferienwohnungen utjeha.me
Das ist ein Zitat aus dem Gesetz, da steht "ab dem Tag der ersten Einreise", also kann ich auch öfter einreisen und diese 180 Tage fangen an zu zählen ab dem ersten Tag der ersten Einreise. So verstehe ich dieses Gesetz. Wenn es nicht so gemeint ist, dann ist es sehr missverständlich ausgedrückt.
Zitat: In dem in Absatz 1 dieses Artikels genannten Fall darf sich ein Ausländer maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen ab dem Tag der ersten Einreise in Montenegro aufhalten, sofern durch dieses Gesetz oder ein internationales Abkommen nichts anderes bestimmt ist.
Mal eine andere Frage: Wird das an der Grenze in der Praxis kontrolliert bei der Ausreise? Letztendlich müsste ich auch meine nicht-montenegrinische Partnerin beim Aufenthalt in Montenegro, nach dem Gesetz, bei einer Polizeistelle „melden“ und den Aufenthaltsort mitteilen. Als ich mal am Grenzübergang diesbezüglich nachgefragt habe, hat mich der Grenzbeamte schief angelacht und abgewunken.
Wollte gerade noch Tante Edit schicken, ging aber nicht mehr. Das alles sollte aber nur bei mehrmaligen Einreisen gelten, so verstehe ich das Gesetz, einmal 90 Tage, einen Tag raus und wieder 90 Tage geht nicht, das ist klar.
Frage, und bitte nicht falsch verstehen: Was macht dich auf dem Gebiet des Aufenthaltsrechts zu einem Experten, wenn du diesen einfachen Gesetzestext nicht verstehst?
Scannen eines Passes bedeutet übrigens nicht unbedingt, dass die Einreise und Ausreise in einem Computersystem erfasst wird, woher weißt du, dass es in Montenegro so ist?
Beim Grenzübertritt wird der Pass gescannt und Datum/Uhrzeit/Grenzübergang erfasst.
Ansonsten kannst du das auch gerne bei der Polizei anfragen. Ich verweise nochmal auf die ursprüngliche Frage: Es ging darum 6 Monate am Stück Urlaub zu machen. Und genau das geht eben nicht. Nach 90 Tagen Aufenthalt musst du das Land für 90 Tage verlassen.
== Michael - Montenegro Experte Ferienwohnungen utjeha.me
Zitat von montenegroexperte im Beitrag #33Ich verweise nochmal auf die ursprüngliche Frage: Es ging darum 6 Monate am Stück Urlaub zu machen. Und genau das geht eben nicht. Nach 90 Tagen Aufenthalt musst du das Land für 90 Tage verlassen.
Bevor Du jetzt noch lange auf veli-rat machst: Es stimmen Dir alle zu, dass 180 Tage am Stück nicht gehen. Aber möglicherweise reichen dem Fragenden ja 178 Tage am Stück und mit dem von Daxbauer beschriebenen Verfahren wäre dies den Buchstaben des Gesetzes nach möglich und zwar unabhängig davon, ob Du Daxbauers Ausführungen verstanden hast oder nicht.
es gehen erst 1 Tag, dann laaaaange Pause, dann 89 Tage, dann Ausreise und am nächsten Tag wieder Einreise, dann 90 Tage am Stück, dann wieder 90 Tage draußen sein....
usw....
Solltest du endlich ein sachliches Gegenargument bringen, ändere ich meine Meinung
Lasse mich gerne von einem Experten des Ausländerrechts belehren.
Und nochmal die Frage, woher weißt du, das alle Ein- und Aureisen im PC registriert werden?
Das ist so möglich. Aber ist das eine praktikable Lösung für diejenigen, die 6 Monate am Stück Urlaub machen wollen? Und ja, ich lebe und Arbeite seit 15 Jahren in Montenegro. Du kannst einfach dem dem Grenzpolizisten mal bei der Arbeit zuschauen. Der Ausweis wird gescannt und mit Ort, Datum und Uhrzeit abgespeichert. Diese Daten werden zum Beispiel dafür verwendet zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Melde dich gerne wenn du im Land bist, ich zeige dir das gerne vor Ort.
== Michael - Montenegro Experte Ferienwohnungen utjeha.me
Zitat von montenegroexperte im Beitrag #38Aber ist das eine praktikable Lösung für diejenigen, die 6 Monate am Stück Urlaub machen wollen?
ja, ist es
Zitat von montenegroexperte im Beitrag #38Du kannst einfach dem dem Grenzpolizisten mal bei der Arbeit zuschauen.
Also mir und meinen Leuten durfte niemand so bei der Arbeit zuschauen, dass er hätte erkennen können, ob ich nur fahnde oder auch abspeichere.
Übrigens gab es diese von dir genannte Speichermöglichkeit bis zu meinem Ausscheiden aus dem Dienst in Deutschland nicht.
Aber mag ja sein, dass es in Montenegro anders ist, mich würde trotzdem immer noch interessieren, woher du dieses Insiderwissen hast.
Nur beim Zusehen kann man das jedenfalls nicht erkennen, schon gar nicht als Reisender.
Um die Aufenthaltsdauer von "Drittstaatlern" ohne Freizügigkeitsrecht nachzuweisen wurde z.B. vor einigen Jahren in der EU die "Stempelrichtlinie" eingeführt.
Zitat von montenegroexperte im Beitrag #38Und ja, ich lebe und Arbeite seit 15 Jahren in Montenegro.
Ah ja, dann ist also jeder Drittstaater, der längere Zeit in Deutschland arbeitet und lebt ein "Deutschlandexperte" u.a. was das deutsche Aufenthaltsrecht angeht?
Was ist dann erst mit den Einheimischen, die müssten sich alle "Experte" nennen können.
Noch mal die Frage: Was macht dich zum "Experten"?
Du selbst in deiner Vorstellung?
Ich hoffe, du unterliegst hier nicht dem "Dunning-Kruger-Effekt"
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