Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden Impressum Kroatien-Forum 
Gravuren
auf Holz, Glas, Metall, Stein

Holzgravur, Glasgravur, Metallgravur, Steingravur
· · · ·



Für weitere Informationen klicken Sie hier: Kroatisch-Sprachkurs - perfekte Vorbereitung auf Urlaub, Reisewortschatz


Kroatien-Forum / Urlaub in Kroatien / Ferienwohnungen in Kroatien
www.kroatien-forum.com

Wäscheklammern, Glubbal mit Gravur <· · · · ·> Steingravuren <. . . . .> Wäscheklammern mit Gravur
Info, Tipps und Reisetipps über Istrien, Kvarner Bucht, Dalmatien und andere Regionen von Kroatien, Urlaub in Kroatien, Camping, Campingplätze, günstige Ferienwohnungen, Privatzimmer, günstige Apartments, Hotels, Boote, Charter, Adria, Sehenswürdigkeiten, Ausflüge und Ausflugsziele, Reiseberichte usw.
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 43 Antworten
und wurde 1.638 mal aufgerufen
  
 Montenegro-Forum
Seiten 1 | 2 | 3
montenegroexperte Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 136

20.10.2022 20:12
#21 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

https://www.paragraf.me/propisi-crnegore..._strancima.html

Član 34

Stranac može boraviti u Crnoj Gori do 90 dana na osnovu vize za kratki boravak (viza C) ili bez vize, u skladu sa propisom o viznom režimu iz člana 14 stav 2 ovog zakona.

U slučaju iz stava 1 ovog člana, stranac može boraviti u Crnoj Gori najduže 90 dana u vremenskom periodu od 180 dana, računajući od dana prvog ulaska, ako ovim zakonom ili međunarodnim ugovorom nije drukčije određeno.

Stranac koji je boravio u Crnoj Gori 90 dana, u skladu sa st. 1 i 2 ovog člana, može ponovo ući i boraviti u Crnoj Gori nakon isteka vremenskog perioda od 180 dana, računajući od dana prvog ulaska.

Ganz eindeutig. Nach 90 Tagen Aufenthalt 90 Tage raus weil eine erneute Einreise erst nach 180 Tagen (gerechnet ab dem 1. Einreise) erlaubt ist.

==
Michael - Montenegro Experte
Ferienwohnungen utjeha.me

drago1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 796

20.10.2022 20:39
#22 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Tut mir leid, Michael, auch dort steht "ab dem Tag der ersten Einreise", da steht nichts davon, dass ich nach den 90 Tagen Aufenthalt 90 Tage außer Landes sein muss. Wenn ich natürlich die 90 Tage am Stück da bleibe, muss ich anschließend 90 außer Landes bleiben, vollkommen klar. Stückele ich jedoch die 90 Tage, gilt halt das Datum des Tages, an dem ich das erste Mal in Montenegro eingereist bin.
Danke für den Link.

So hat Google das übersetzt.

Ein Ausländer kann sich in Montenegro bis zu 90 Tage auf der Grundlage eines Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt (Visum C) oder ohne Visum gemäß der Verordnung über das Visumregime aus Artikel 14 Absatz 2 dieses Gesetzes aufhalten.

In dem in Absatz 1 dieses Artikels genannten Fall darf sich ein Ausländer maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen ab dem Tag der ersten Einreise in Montenegro aufhalten, sofern durch dieses Gesetz oder ein internationales Abkommen nichts anderes bestimmt ist.

Ein Ausländer, der sich 90 Tage in Montenegro aufgehalten hat, gemäß Abs. 1 und 2 dieses Artikels, dürfen nach Ablauf einer Frist von 180 Tagen, gerechnet ab dem Tag der ersten Einreise, wieder in Montenegro einreisen und sich dort aufhalten.

montenegroexperte Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 136

20.10.2022 21:05
#23 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Also nochmal: Es ging um einen 6-monatigen Urlaub. Geht nicht! Nach 90 Tagen Aufenthalt am Stück muss man das Land 90 Tage verlassen.

==
Michael - Montenegro Experte
Ferienwohnungen utjeha.me

drago1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 796

20.10.2022 21:46
#24 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Das streite ich ja auch gar nicht ab, Michael. Aber du hast das halt auch anders geschrieben, oder wir haben aneinander vorbeigeschrieben, es ging von meiner Seite nämlich auch darum, was Daxbauer geschrieben hatte und deine Antwort darauf war halt, 90 Tage drin, 90 Tage warten. Daraus entwickelte sich die Diskussion in die Richtung gestückelter Aufenthalt. Wo das halt nicht so ist mit den 90 Tagen raus. Theoretisch könnte man das so machen wie von Daxbauer beschrieben und alles wäre nach dem Gesetz in Ordnung.

montenegroexperte Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 136

20.10.2022 21:54
#25 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Nein. Nach 90 Tagen musst du 90 Tage raus. Steht ganz klar im letzten Absatz meines Zitates.

Stranac koji je boravio u Crnoj Gori 90 dana, u skladu sa st. 1 i 2 ovog člana, može ponovo ući i boraviti u Crnoj Gori nakon isteka vremenskog perioda od 180 dana, računajući od dana prvog ulaska.

Nach 90 Tagen Aufenthalt für nur 1 Tag auszureisen und direkt wieder zurück einzureisen ist illegal.

==
Michael - Montenegro Experte
Ferienwohnungen utjeha.me

drago1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 796

20.10.2022 22:29
#26 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Das ist ein Zitat aus dem Gesetz, da steht "ab dem Tag der ersten Einreise", also kann ich auch öfter einreisen und diese 180 Tage fangen an zu zählen ab dem ersten Tag der ersten Einreise. So verstehe ich dieses Gesetz. Wenn es nicht so gemeint ist, dann ist es sehr missverständlich ausgedrückt.

Zitat: In dem in Absatz 1 dieses Artikels genannten Fall darf sich ein Ausländer maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen ab dem Tag der ersten Einreise in Montenegro aufhalten, sofern durch dieses Gesetz oder ein internationales Abkommen nichts anderes bestimmt ist.

Iggy_82 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 188

20.10.2022 22:30
#27 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Mal eine andere Frage: Wird das an der Grenze in der Praxis kontrolliert bei der Ausreise?
Letztendlich müsste ich auch meine nicht-montenegrinische Partnerin beim Aufenthalt in Montenegro, nach dem Gesetz, bei einer Polizeistelle „melden“ und den Aufenthaltsort mitteilen.
Als ich mal am Grenzübergang diesbezüglich nachgefragt habe, hat mich der Grenzbeamte schief angelacht und abgewunken.

drago1 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 796

20.10.2022 22:32
#28 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Wollte gerade noch Tante Edit schicken, ging aber nicht mehr. Das alles sollte aber nur bei mehrmaligen Einreisen gelten, so verstehe ich das Gesetz, einmal 90 Tage, einen Tag raus und wieder 90 Tage geht nicht, das ist klar.

montenegroexperte Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 136

20.10.2022 22:32
#29 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Die touristische Anmeldung hat damit nichts zu tun. Den pass/Ausweis wird bei Ein- und Ausreis gescannt.

==
Michael - Montenegro Experte
Ferienwohnungen utjeha.me

montenegroexperte Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 136

20.10.2022 22:34
#30 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Solange die 90 Tage innerhalb von 180 nicht voll sind darfst du rein und raus sooft du willst.

==
Michael - Montenegro Experte
Ferienwohnungen utjeha.me

recas Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.048

20.10.2022 23:21
#31 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Ja leider hatte ich mit diesen Herrn nie eine positive Übereinstimmung. Und so wird es auch hier hinauslaufen.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

21.10.2022 05:43
#32 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Zitat von montenegroexperte im Beitrag #30
Solange die 90 Tage innerhalb von 180 nicht voll sind darfst du rein und raus sooft du willst.


genau das ist es



und Beginn und Ende der 180 Tage bestimmen sich nach dem Tag der ersten Einreise

also beginnt am 181. Tag nach der ersten Einreise der nächste Zeitraum

also so wie ich es weiter oben beschrieben habe


@montenegroexperte:

Frage, und bitte nicht falsch verstehen: Was macht dich auf dem Gebiet des Aufenthaltsrechts zu einem Experten, wenn du diesen einfachen Gesetzestext nicht verstehst?

Scannen eines Passes bedeutet übrigens nicht unbedingt, dass die Einreise und Ausreise in einem Computersystem erfasst wird, woher weißt du, dass es in Montenegro so ist?

montenegroexperte Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 136

21.10.2022 06:08
#33 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Beim Grenzübertritt wird der Pass gescannt und Datum/Uhrzeit/Grenzübergang erfasst.

Ansonsten kannst du das auch gerne bei der Polizei anfragen. Ich verweise nochmal auf die ursprüngliche Frage: Es ging darum 6 Monate am Stück Urlaub zu machen. Und genau das geht eben nicht. Nach 90 Tagen Aufenthalt musst du das Land für 90 Tage verlassen.

==
Michael - Montenegro Experte
Ferienwohnungen utjeha.me

Aeneas Tzajkowski Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 1.595

21.10.2022 08:06
#34 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Zitat von montenegroexperte im Beitrag #33
Ich verweise nochmal auf die ursprüngliche Frage: Es ging darum 6 Monate am Stück Urlaub zu machen. Und genau das geht eben nicht. Nach 90 Tagen Aufenthalt musst du das Land für 90 Tage verlassen.

Bevor Du jetzt noch lange auf veli-rat machst: Es stimmen Dir alle zu, dass 180 Tage am Stück nicht gehen.
Aber möglicherweise reichen dem Fragenden ja 178 Tage am Stück und mit dem von Daxbauer beschriebenen Verfahren wäre dies den Buchstaben des Gesetzes nach möglich und zwar unabhängig davon, ob Du Daxbauers Ausführungen verstanden hast oder nicht.

Es freut mich, dass ich helfen konnte.

NOX Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.116

21.10.2022 08:40
#35 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Bei der Montenegrinischen Botschaft nachfragen, die müssen es ganz genau sagen können wie man es machen kann!

montenegroexperte Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 136

21.10.2022 08:53
#36 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Auch 178 am Stück gehen nicht ;-)

==
Michael - Montenegro Experte
Ferienwohnungen utjeha.me

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

21.10.2022 19:02
#37 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

da stimme ich dir zu

es gehen erst 1 Tag, dann laaaaange Pause, dann 89 Tage, dann Ausreise und am nächsten Tag wieder Einreise, dann 90 Tage am Stück, dann wieder 90 Tage draußen sein....


usw....

Solltest du endlich ein sachliches Gegenargument bringen, ändere ich meine Meinung

Lasse mich gerne von einem Experten des Ausländerrechts belehren.

Und nochmal die Frage, woher weißt du, das alle Ein- und Aureisen im PC registriert werden?

Bist du Insider?

Oder stellst du dir das nur so vor?

montenegroexperte Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 136

21.10.2022 19:12
#38 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Das ist so möglich. Aber ist das eine praktikable Lösung für diejenigen, die 6 Monate am Stück Urlaub machen wollen? Und ja, ich lebe und Arbeite seit 15 Jahren in Montenegro. Du kannst einfach dem dem Grenzpolizisten mal bei der Arbeit zuschauen. Der Ausweis wird gescannt und mit Ort, Datum und Uhrzeit abgespeichert. Diese Daten werden zum Beispiel dafür verwendet zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Melde dich gerne wenn du im Land bist, ich zeige dir das gerne vor Ort.

==
Michael - Montenegro Experte
Ferienwohnungen utjeha.me

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

21.10.2022 19:25
#39 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Zitat von montenegroexperte im Beitrag #38
Aber ist das eine praktikable Lösung für diejenigen, die 6 Monate am Stück Urlaub machen wollen?



ja, ist es

Zitat von montenegroexperte im Beitrag #38
Du kannst einfach dem dem Grenzpolizisten mal bei der Arbeit zuschauen.


Also mir und meinen Leuten durfte niemand so bei der Arbeit zuschauen, dass er hätte erkennen können, ob ich nur fahnde oder auch abspeichere.

Übrigens gab es diese von dir genannte Speichermöglichkeit bis zu meinem Ausscheiden aus dem Dienst in Deutschland nicht.

Aber mag ja sein, dass es in Montenegro anders ist, mich würde trotzdem immer noch interessieren, woher du dieses Insiderwissen hast.

Nur beim Zusehen kann man das jedenfalls nicht erkennen, schon gar nicht als Reisender.


Um die Aufenthaltsdauer von "Drittstaatlern" ohne Freizügigkeitsrecht nachzuweisen wurde z.B. vor einigen Jahren in der EU die "Stempelrichtlinie" eingeführt.

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

21.10.2022 19:31
#40 RE: Bestimmungen Langzeiturlaub Antworten

Zitat von montenegroexperte im Beitrag #38
Und ja, ich lebe und Arbeite seit 15 Jahren in Montenegro.


Ah ja, dann ist also jeder Drittstaater, der längere Zeit in Deutschland arbeitet und lebt ein "Deutschlandexperte" u.a. was das deutsche Aufenthaltsrecht angeht?

Was ist dann erst mit den Einheimischen, die müssten sich alle "Experte" nennen können.


Noch mal die Frage: Was macht dich zum "Experten"?

Du selbst in deiner Vorstellung?


Ich hoffe, du unterliegst hier nicht dem "Dunning-Kruger-Effekt"

Seiten 1 | 2 | 3
Ähnliche Themen Antworten/Neu Letzter Beitrag⁄Zugriffe
Neue Bestimmungen für Vermieter
Erstellt im Forum Sonstiges zum Thema Kroatien und Urlaub in Kroatien von karl-hermann
16 06.01.2016 17:57
von susi696 • Zugriffe: 1236
Bestimmungen? kl.Schlauchboot mitnehmen 4PS
Erstellt im Forum Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für K... von RalfPe
3 30.06.2015 14:38
von Fred • Zugriffe: 3236
Wichtige EU-Bestimmungen auch für Kroatien
Erstellt im Forum Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für K... von bigger
19 29.07.2014 16:18
von beka • Zugriffe: 3199
Serbien bietet Jägern ein wahres Eldorado
Erstellt im Forum Serbien-Forum von Mrga
0 06.03.2009 12:52
von Mrga • Zugriffe: 732
Ich bin mir unsicher bei den Einreise (Einfuhr) - Bestimmungen!
Erstellt im Forum Reisedokumente und Zoll / Zollbestimmungen, Einreisebestimmungen für K... von spartaner
14 28.01.2009 10:12
von spartaner • Zugriffe: 1823
Bestimmungen Fahrzeuge nach Kroatien exportieren
Erstellt im Forum Anfragen und Beiträge aller Art zum Thema Kroatien - Sonstiges von emsi
3 18.03.2008 12:40
von Ratibier • Zugriffe: 1040
Langzeiturlaub in Dalmatien
Erstellt im Forum Biete Ferienwohnung, Ferienhaus, Appartment, Zimmer für den Urlaub in ... von Sandra711
4 23.03.2007 20:25
von Sandra711 • Zugriffe: 578
Neue Bestimmungen für Dauerliegeplätze in Kroatien
Erstellt im Forum Segeln, Boote, Yachten, Marinas und Charter in Kroatien von Lustige Tante
2 11.08.2006 12:51
von mr3 • Zugriffe: 566
Die EU schlägt zurück !!
Erstellt im Forum Der Stammtisch im Kroatien-Forum für Kroatien-Fans von Fred
24 14.03.2005 19:45
von Fred • Zugriffe: 1988
 Sprung  


In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.

   
Bücher, Landkarten,
Reiseführer


für den Kroatien-Urlaub gibt es hier !
 

Gravuren
auf Holz, Glas, Metall, Stein
Gravur Holz - Glas - Metall - Stein



Kroatien Ferienwohnungen - Kroatien-Lexikon - www.kroatien-links.de
Geschenke individuell gestaltet, Holz, Glas, Metall, Stein gravieren - Druckerei, Werbung, Stempel, in Bestensee, Königs Wusterhausen
Holzgravuren, Werbeklammern, Glupperl - Wäscheklammern, Werbeklammern, Glupperl, Glubbal, Hochzeitsklammern - Glasgravur - Metallgravur - Steingravur - Gravierte Wäscheklammern, Glupperl aus Holz, Wiesnglupperl


DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Xobor Forum Software von Xobor
Datenschutz