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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 54 Antworten
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Thofroe Offline

Forenbetreiber / Kroatienforum


Beiträge: 14.037

14.11.2023 12:53
#41 RE: Balkonkraftwerk bzw. Photovoltaikanlage aufs Ferienhaus? Antworten

Ja, wenn das so ist, dann wäre ein Kabelbrand wohl unvermeidbar.

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alterego Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 82

17.11.2023 19:41
#42 RE: Balkonkraftwerk bzw. Photovoltaikanlage aufs Ferienhaus? Antworten

Ja, ich meinte natürlich kwh.
Aber wenn man sich unbedingt an einem, wenn auch noch so falsch angebrachten "/" aufhängen möchte.
Ein bisserl kindisch ist es halt.

alterego Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 82

18.11.2023 10:33
#43 RE: Balkonkraftwerk bzw. Photovoltaikanlage aufs Ferienhaus? Antworten

Zitat von Thofroe im Beitrag #39
Wenn man von den Durchschnittwerten des Ertrages einer PV-Anlage ausgeht, ist die angegebene Ersparnis schon recht hoch.

Als Faustformel kann man davon ausgehen, dass man 800 - 1.200 kWh pro Jahr und pro installiertem kWp erzeugen kann.
Bei einer installierten Leistung von 1,6 kWp wären das in einem kompletten Jahr zwischen 1.280 und 1.920 Kwh und somit wären in den Sommermonaten rund 900 bis 1.300 kWh erzeugt worden.
alterego geht von einer nicht optimalen Ausrichtung aus. Also wird die Menge des erzeugten Stromes wohl eher im unteren Bereich liegen.
Das wiederum würde bedeuten, dass fast der gesamte erzeugte Strom selbst verbraucht worden wäre. Das ist in einem normalen Haushalt schon ungewöhnlich, es sei denn, man hat ständig einen hohen Verbrauch, z.B. in einem Gewerbebetrieb.


Die Ausrichtung meiner Paneele ist insofern nicht optimal, da sie mit einem Azimut von +15° ausgerichtet sind und im Sommer ab ca. 18:00 Uhr eine Beschattung vom Nachbarhaus gegeben ist.
Die hohe Ersparnis liegt sicher auch daran, das der Strombedarf für die Schwimmbadpumpe, die 8 Stunden täglich läuft, zur Gänze abgedeckt werden konnte und energieintensive Tätigkeiten wie Wäschewaschen, Geschirrspülen, und Kochen ebenfalls in diese Zeit verlegt wurden. Außerdem ist zu sagen, dass dieser Sommer außergewöhnlich viel an Solarenergiegewinnung gestattete. Die Einspeisung ist Hausnetz unterschritt, während der Zeit in der die Paneele voll beschienen wurden (ca. von 07:00 bis 18:00 Uhr), selten die 1200 Watt.

AudiTT Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 36

22.01.2024 20:36
#44 RE: Balkonkraftwerk bzw. Photovoltaikanlage aufs Ferienhaus? Antworten

Hallo,

hat jetzt schon jemand in Kroatien ein Balkonkraftwerk am laufen und wie wurde es mit HEP gemanangt? muss ich es zuerst Beantragen oder nur Melden?

zu den Preisberechnungen einer PV-Anlage: habe selbst im ersten Quartal 2023 eine PV Anlage bei mir in Deutschland draufgebaut.
15,2 kWp gesamt, Ost/West zu je 50% (7,6 kwp), 10 kW Wechselrichter, 10 kW Speicher mit allem Montagematerial für 15680€ (Preis vom 01.2023) plus noch paar Hundert für Abnahme und Antrag.
im Sommer sind die Preise nochmals um 30-35% gefallen, so das für 1 kWp mit Speicher ca.1000€ fällig sind: 10 kWp + 10 kW Speicher = 10000€ +/-
wenn da jemand 2000€ für kWp zahlt lässt sich sauber über den Tisch ziehen.

Thofroe Offline

Forenbetreiber / Kroatienforum


Beiträge: 14.037

23.01.2024 09:10
#45 RE: Balkonkraftwerk bzw. Photovoltaikanlage aufs Ferienhaus? Antworten

Guter Preis. Da höre ich oft ganz andere Sachen.

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Stachi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 968

14.02.2024 13:39
#46 RE: Balkonkraftwerk bzw. Photovoltaikanlage aufs Ferienhaus? Antworten

Als kleine Info, was in HR möglich ist…

Heute wurde ein Artikel veröffentlicht, in dem sich Einheimische aus der Zadarska für die Förderung einer Solar-Anlage bewerben können.

Die Bedingungen sind folgende:
• Eine für die Beschaffungskofinanzierung zulässige Maßnahme ist die Installation einer neuen Anlage mit Photovoltaik-Wandlern (Modulen) zur Erzeugung von Strom für den Haushaltsbedarf (für den Eigenverbrauch) mit einer installierten Leistung von bis zu 10 kW.
• Förderberechtigte Bewerber sind natürliche Personen, die mindestens 30 Tage vor der Veröffentlichung dieser öffentlichen Ausschreibung einen eingetragenen Wohnsitz in der Gespannschaft Zadar an der Adresse der Einrichtung haben, in der das Projekt durchgeführt wird. Es können nur Projekte mitfinanziert werden, die an bestehenden Gebäuden, also bestehenden Einfamilienhäusern mit maximal 4 Wohneinheiten, durchgeführt werden.
• Antragsteller können von der Gespannschaft Zadar Zuschüsse i.H.v. bis zu 40% der förderfähigen Investitionskosten erhalten, max. jedoch 4.000 Euro pro Haushalt. Bei einer Kreisförderung von 40% amortisiert sich die Installation von Solaranlagen nach vier bis fünf Jahren, so die Analyse des Amtes für Wirtschaft und Tourismus.

Link zum Artikel: https://bnm-portal.com/zadarska-zupanija...BVT-QGFiNSo&

Thofroe Offline

Forenbetreiber / Kroatienforum


Beiträge: 14.037

14.02.2024 14:02
#47 RE: Balkonkraftwerk bzw. Photovoltaikanlage aufs Ferienhaus? Antworten

Nicht schlecht diese Förderung.
Aber man muss offensichtlich sehr schnell sein, denn bereits im vergangenen Jahr hat man Solaranlagen auf diese Weise gefördert und der Fördertopf hat nur für 29 Haushalte gereicht.
Viel ist das nicht und ich gehe davon aus, dass schnell 29 oder 30 Antragsteller zusammen kommen werden.
Ich weiß nicht, ob es zusätzlich noch eine Einspeisevergütung für den erzeugten Solarstrom gibt. Falls ja und diese nicht so gering wie in Deutschland ausfällt (ca. 8 Cent / KW/h), dann könnte es mit der Amortisation hinkommen. Aber egal, alles unter 10 Jahren ist in Ordnung.

Interessant ist eine PV-Anlage, wenn eine Klimaanlage betrieben wird. Diese wird überwiegend im Sommer genutzt, wenn viel Strom erzeugt wird. Das passt also gut.

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AudiTT Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 36

15.02.2024 13:05
#48 RE: Balkonkraftwerk bzw. Photovoltaikanlage aufs Ferienhaus? Antworten

Danke für die Info👍, bin ja bei Zadar. Wir sind 5 Parteien im Haus und die anderen haben kein Interesse an PV, deshalb wollte ich nur ein Balkonkraftwerk hinbauen. Und da brächte ich Infos wie ich es anmelde, Zweirichtungszähler wurde vor paar Jahren bereits eingebaut als die schwarzen getauscht wurden.

houndini Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 51

04.12.2024 14:38
#49 RE: Balkonkraftwerk bzw. Photovoltaikanlage aufs Ferienhaus? Antworten

Servus hast Du mittlerweile Infos zu BKW erhalten?

AudiTT Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 36

04.12.2024 16:44
#50 RE: Balkonkraftwerk bzw. Photovoltaikanlage aufs Ferienhaus? Antworten

Servus, nein leider nicht.
Es gibt bei HEP 2 Formulare zu Anmeldung, bei beiden muss jedoch ein zugelassener (bei HEP) Elektrobetrieb sein, so wie bei uns für PV- Anlagen. Habe auch nichts mehr weiter gemacht, da mir der Preis für Anmeldung der Firma wo ich angefragt habe zu hoch war.

houndini Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 51

04.12.2024 19:36
#51 RE: Balkonkraftwerk bzw. Photovoltaikanlage aufs Ferienhaus? Antworten

Wie für BKW kassieren? Ich dachte das ist eine EU Richtlinie mit Stecker rein und Glücklich sein. Da wird ich dann wohl nochmal wühlen, ob ich da mehr finde. Danke fürs Feedback.

AudiTT Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 36

04.12.2024 21:08
#52 RE: Balkonkraftwerk bzw. Photovoltaikanlage aufs Ferienhaus? Antworten

In Kroatien ist es mit BKW noch nicht angekommen. Jegliche Erzeugung von Energie auch ab 1KW bedarf einer Genehmigung und muss angemeldet werden. Hoffe das es sich nächstes Jahr ändert.

ETlife Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 2

09.10.2025 09:50
#53 RE: Balkonkraftwerk bzw. Photovoltaikanlage aufs Ferienhaus? Antworten

Hallo zusammen, hat hier zufällig jemand Neuigkeiten bezüglich einer Balkon PV und Genehmigung? Ich möchte nun im Frühjahr eine verbauen und wie es sicher jedem ergeht wird die Nachfrage bei HEP ewig dauern.

Gruß Tim

Stachi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 968

09.10.2025 12:18
#54 RE: Balkonkraftwerk bzw. Photovoltaikanlage aufs Ferienhaus? Antworten

Ich hoffe ich kann bald mehr Infos geben.
Wir haben einen Antrag gestellt und hoffen auf Installation bis Jahresende (Wartezeit bei HEP und EON aktuell ca 90 Tage).
Ab 2026 kommen definitiv Änderungen zum Thema Einspeisung, Vergütung und Verrechnung.
Unser privater Antrag bei HEP wurde bereits im Dez’24 abgegeben und bislang gibt es keine Auskünfte. Deshalb gehen wir jetzt den Weg über EON.

Stachi Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 968

13.10.2025 12:14
#55 RE: Balkonkraftwerk bzw. Photovoltaikanlage aufs Ferienhaus? Antworten

Ich habe noch mal die KI gefragt und folgende Antwort erhalten:


… Ich kann hier eine Einschätzung geben, aber keine verbindliche Rechtsberatung. Du solltest das bei den zuständigen Behörden (Gemeinde, Bauamt, Netzbetreiber) prüfen.

Hier meine Recherche zur Situation in Kroatien:



Was man weiß (aus Quellen)
• Kroatien hat 2024/2025 Änderungen und Vereinfachungen bei Genehmigungsprozessen für kleine Solaranlagen beschlossen. 
• So gelten z. B. Anlagen bis 10 MW („kleine Solaranlagen“) nun unter bestimmten Bedingungen als „einfache und andere Bauwerke“, für die das Genehmigungsverfahren vereinfacht oder ganz entfallen kann. 
• Im kroatischen „Possibility of construction without a building permit“-Portal steht, dass Solarkollektoren (also Solar-Heizungsanlagen, vermutlich) zu den Arbeiten zählen, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, sofern sie in den Rahmen der „einfachen und sonstigen Bauarbeiten“ fallen. 
• Allerdings beziehen sich diese Regelungen vermutlich eher auf thermische Solarkollektoren oder typische Dachanlagen, nicht ausdrücklich auf „Balkonkraftwerke“ oder kleine Insel-Photovoltaiksysteme, die über Wechselrichter betrieben werden (Stromerzeugung).
• In kroatischen Medien wird gesagt, dass aktuell kein klarer gesetzlicher Rahmen speziell für Balkonkraftwerke existiert. 
• Der neue Entwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in Kroatien sieht vor, dass Eigenverbrauchsanlagen (also Anlagen für den Eigenverbrauch) vereinfacht werden sollen. Aber diese Regelung betrifft Stromerzeugung und Einspeisung ins Netz, nicht unbedingt inselbetriebene Systeme ohne Netzanschluss. 



Einschätzung: Ist ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung erlaubt?

Meine Einschätzung basierend auf obigen Informationen:
• Wenn dein Balkonkraftwerk komplett als Insellösung betrieben wird, also keine Einspeisung ins Netz, dann handelt es sich technisch eher um eine autonome Stromerzeugungsanlage. In solchen Fällen könnten Bau- oder Planungsvorschriften greifen, aber nicht unbedingt alle Genehmigungen, die für große Netz-PV-Anlagen nötig sind.
• Für kleine Anlagen besteht in Kroatien offenbar eine Spielraumregelung („einfache Bauarbeiten“) – für manche Solarkollektoren ohne große bauliche Eingriffe ist keine Baugenehmigung erforderlich. Das könnte auch für gewisse kleine PV-Systeme gelten, je nach Größe und Gestaltung. 
• Wenn du bauliche Veränderungen am Gebäude vornimmst (z. B. Durchbrüche, Verankerungen, größere Montagen), könnte dagegen eine Genehmigung nötig sein — oder zumindest eine Genehmigungspflicht durch das örtliche Baubehörde, weil das Baugesetze und Raumplanung berücksichtigt werden müssen.
• Auch wenn du nicht ins Netz einspeist, könnte eine Anmeldung bei der Netzgesellschaft erforderlich sein, sofern du überhaupt Anschluss an ein Netz hast – je nachdem wie das System verkabelt ist und wie das Stromnetz vor Ort überwacht wird (z. B. zum Schutz gegen Rückspeisung). Allerdings habe ich keine Quelle entdeckt, die explizit verlangt, dass kleine Inselsysteme gemeldet werden müssen.



Fazit & Empfehlung
• Es ist nicht sicher, dass du ein Balkonkraftwerk komplett ohne jegliche Genehmigung aufbauen darfst — besonders dann nicht, wenn du bauliche Eingriffe machst oder das System mit dem Netz verbunden ist (auch wenn nur zur Sicherheit).
• In vielen Fällen (besonders bei kleinen Anlagen und ohne Einspeisung) könnte die rechtliche Hürde gering sein oder sogar entfallen, je nach Gemeinde und örtlichen Vorschriften.
• Um sicherzugehen, solltest du:
1. Bei der kommunalen Baubehörde / dem Bauamt der Gemeinde nachfragen, ob solche Anlagen genehmigungsfrei sind, bzw. welche Bedingungen gelten.
2. Beim lokalen Netzbetreiber/Hausanschluss prüfen, ob eine Anmeldung oder technische Genehmigung erforderlich ist, selbst wenn keine Einspeisung vorgesehen ist.
3. Die örtlichen Bau- und Raumordnungspläne prüfen, ob bestimmte Installationen verboten sind oder Genehmigungen voraussetzen.

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