obwohl ich ähnliche themen bereits mehrfach studieren konnte, habe ich noch keine erschöpfende info bekommen :
ich möchte umfangreiches zubehör und ersatzteile für mein boot, dauerliegeplatz in kroatien, aber deutsches seeschiffsregister, einführen.( es geht nicht um die mwst ! )
nach meinung des deutschen zoll brauchen diese sachen nicht verzollt zu werden, die kroatische botschaft gibt leider keine auskunft dazu.
an der grenze habe ich in ähnlichen fällen kleinerer art die aussage bekommen, wenn das fürs boot ist, sei alles zollfrei; andererseits aber auch schon die auskunft : "nächstes mal schicke ich sie mit dem ganzen kram zurück !"
jetzt suche ich jemanden, der weiß, wo es geschrieben steht, daß eine verzollung für ersatzteile und zubehör in deutschland registrierter boote nicht notwendig ist bzw. welche unterlagen ich mitführen muß.
In Antwort auf:jetzt suche ich jemanden, der weiß, wo es geschrieben steht, daß eine verzollung für ersatzteile und zubehör in deutschland registrierter boote nicht notwendig ist bzw. welche unterlagen ich mitführen muß.
Wenn du diese Dinge nur temporär nach HR einführst um dein "Deutsches" Boot wieder fit zu machen, musst du sie natürlich nicht versteuern & verzollen, jedoch bleibst du den Zöllnern den Beweis** schuldig, dass du alles wieder ausführst......in einem absehbaren Zeitraum !!
**...am besten erbringst du dein Beweis mit einer Handvoll davon:
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