In den Niederlanden sind die Strafen generell höher, als hier bei uns in D., wie eben auch z.B. beim Erwischen mit dem Handy. Ich finde das richtig so, denn hier tun sich alle so schwer mit den "geliebten Autos"...
....Darum toben die sich auf unseren Autobahnen aus....wenn 52,00 Euro für 7 km/h richtig sind, was gibt es denn für richtige Vergehen wie 50 km/h zu schnell oder Trunkenheitsfahrt? In der Relation wären dann 5 Jahre Zuchthaus angemessen....
Dann ruft man bei dieser Versicherung an und teilt mit, dass man an diesem Fahrzeug einen Schaden verursacht hat und sich mit diesem Fahrzeugbesitzer die Sache selber regeln will.
Und schon erhält man den Namen und die Adresse des Zulassungsbesitzers.
Zitat von Vera im Beitrag #178Auch wenn alles leer ist, stehen den Behinderten die Plätze mit den kürzesten Fußwegen zu.
Das auf jeden Fall, aber das Bauhaus Zadar hat so unglaublich viele Behindertenparkplätze, dass man meinen könnte, dort kaufen überwiegend Behinderte ein...und ja, ich gestehe: Am Bauhaus ZD Parkplatz parke auch ich meistens auf Behindertenparkplätzen, nicht den nächstgelegenen zum Eingang, aber Behinderten eben.
Zitat von Ribar im Beitrag #185...aber das Bauhaus Zadar hat so unglaublich viele Behindertenparkplätze, dass man meinen könnte, dort kaufen überwiegend Behinderte ein...und ja, ich gestehe: Am Bauhaus ZD Parkplatz parke auch ich meistens auf Behindertenparkplätzen, nicht den nächstgelegenen zum Eingang, aber Behinderten eben.
Dann weißt du ja jetzt, was auch dir blühen kann. Auf solche Geldausgaben kann man sicher verzichten und die Kohle lieber verfuttern.
das mit den angeblichen Parkverstößen in Kroatien viel Schindluder getrieben wird, durfte ich schon zwei mal feststellen. Vor einigen Jahren bekam ich eine Zahlungsaufforderung aus Zagreb. Angeblich hätte ich ohne Ticket, auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz geparkt. Dumm nur, das ich zu dieser Zeit nicht in Zagreb war und das Auto mit dem betreffenden Kennzeichen nachweislich nach einem Unfall Wochen vorher schon verschrottet wurde. Ich habe dann bei der angegebenen Nummer angerufen und es stellte sich heraus, das ein deutscher Rechtsanwalt mit dem beitreiben des Geldes beauftragt worden ist. Nachdem dieser Herr meinte mich nassforsch zutexten zu dürfen, hab ich mich an die zuständige Anwaltskammer gewand und den Verwertungsnachweis als Kopie gleich mitgeschickt. Es stellte sich dann heraus, das dieser werte Herr mit einem Notariat in Zagreb zusammenarbeitete und für seine Dienste erhebliche Anteile von den eingetriebenen Geldern als sogenanntes Salär einstreichen durfte. Weitere Ermittlungen die auf Betreiben der Anwaltskammer durchgeführt wurden, ergaben, das es sich um Betrügereien im größeren Stiel gehandelt hat. Dem Anwalt wurde daraufhin die Zulassung entzogen, das ehemalige Notariat in Zagreb, gibt es auch nicht mehr. Bei denen hat soweit mir bekannt die USKOK den Stecker gezogen.
Bei einem über mehrere Jahre und 10 Seiten gehenden Thema kann man das schon mal übersehen, und doppelt hält bekanntlich besser. Das hier: https://www.adac.de/der-adac/verein/aktu...nds-knoellchen/ ist zwar auch nicht neu, aber wie gesagt: doppelt hält besser.
Zitat von Ribar im Beitrag #160Mich würde immer noch brennend interessieren, woher diese Notare die Informationen zu den Haltern bekommen !?...]
Ohne in's Detail zu gehen: die Übermittlung von Kfz-Halterdaten ist nach §§ 35 ff. des deutschen StVG unter den dort beschriebenen Voraussetzungen rechtlich möglich und zulässig. Anstelle des komplizierten Gesetzestextes zitiere ich mal aus der Webseite der Berliner Kfz-Zulassungsstelle:
"Zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kann durch die Zulassungsbehörde Auskunft über den Halter und die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeuges erteilt werden. Antragsteller können sowohl Privatpersonen als auch Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen sein. Die Antragstellung muss aus Datenschutzgründen schriftlich mit Begründung oder durch persönliche Vorsprache erfolgen. Zuständig für die Erteilung der Auskunft ist die kennzeichenführende Zulassungsbehörde."
Zurück zum Thema "Knöllchen aus Kroatien: es gibt eine neue Entwicklung.
Gestern bat mich ein Freund, ihm ein Schreiben zu übersetzen, welches er per Einschreiben vom Amtsgericht Pula erhalten hatte - und siehe da, es geht um eine 2012 (!!!) in Biograd nicht gezahlte Parkgebühr.
Hintergrund: vor ein paar Jahren (2014 ???) bekam mein Freund Post von einer Berliner Anwaltskanzlei, die bei ihm 20 Kuna Parkgebühren plus 150 € Verwaltungskosten eintreiben wollte. Natürlich hat er dieses Schreiben ignoriert; wie allgemein bekannt sein dürfte, können Anwälte zwar fordern, aber ihre Forderungen nicht ohne gerichtlichen Mahnbescheid durchsetzen.
Ein Jahr später bekam er wieder Post aus Kroatien - diesmal von einem Notar, und sogar mit einem Foto seines Autos. Weil kroatische Notare nach kroatischem Recht rechtsverbindliche Vollstreckungsbescheide erlassen können, hat er diesem Bescheid vorsichtshalber fristgerecht schriftlich widersprochen. Letztes Jahr dann hat der EUGH das kroatische notarielle Vollstreckungsverfahren für Nicht-EU-rechtskonform erklärt, weil rechtsverbindliche Zahlungsverpflichtungen nur gerichtlich erwirkt werden können, und genau diesen Weg gehen die Kroaten jetzt.
Mein Freund ist vom Amtsgericht Pula zunächst nur aufgefordert worden, sich in kroatischer Sprache schriftlich zur Sache zu äußern. Vermutlich wird dann demnächst ein Termin zur Hauptverhandlung angesetzt, zu dem er erscheinen kann oder auch nicht, und dann wird er sehr wahrscheinlich zur Zahlung der Parkgebühren mitsamt der Verfahrenskosten verurteilt. Tatsache ist jedenfalls, dass die Angelegenheit jetzt, nach 6 Jahren, definitiv gerichtsanhängig ist, und da sehe ich schwarz für meinen Freund.
Wie man hört, haben fast alle kroatischen Parkplatzbetreiber ihre Ansprüche an Pulaparking abgetreten, und von dort aus werden jetzt alle bis dato erfolglosen Versuche, die Parkgebühren einzutreiben, zentral beim Amtsgericht eingeklagt - und soweit ich das beurteilen kann, mit guter Aussicht auf Erfolg bzw. mit ziemlich schlechten Aussichten für alle Falschparker, die nicht gezahlt haben.
Mit der Einrede auf Verjährung kommt man auch nicht aus der Nummer 'raus. Die setzt bei kroatischen zivilrechtlichen Forderungen erst nach fünf Jahren ein - aber auch nur dann, wenn man nicht innerhalb von fünf Jahren zum Zahlen aufgefordert worden ist.
Also, liebe "Scheiß-drauf-Parkticket-Wegwerfer, fangt schon mal an zu sparen....
Also wäre es am sichersten auch wenn man ordnungsgemäß geparkt und bezahlt hat sich den Zettel sicherheitshalber aufzuheben? Somit hat man den Beweis sollte etwas eintrudeln vom Anwalt!
Parkzettel aufheben, könnte möglicherweise Sinn machen. Aber noch kennen wir ja keinen einzigen Fall, bei dem es sich um eine Forderung handelt, obwohl korrekt geparkt wurde.
Haben die Gerichte in Kroatien nichts besseres zu tun, als wegen einiger 20-Kuna-Knöllchen so einen Wirbel zu veranstalten? Das ist doch einfach lächerlich. Man kann sich auch die Touristen mit solchen Touren vertreiben.
Zitat von NOX im Beitrag #198Ich frage mich nur was bei 20 Kuna für Verwaltungskosten entstehen??? Das ist ja modernes Raubrittertum oder Wegelagerzoll!!!
und in Deutschland wird wegen 10,--€ sogar Erzwingunsghaft verhängt, das ist natürlich etwas ganz anderes, oder?
Es geht nicht um 20 Kuna mal hier und mal da. Als seinerzeit eine Berliner Anwaltskanzlei die ersten Mahnschreiben verschickte, war in allen kroatischen Zeitungen zu lesen, dass es hier insgesamt um viele Millionen geht, und die veröffentlichte Meinung war einhellig : endlich! Höchste Zeit, dass den vielen Ausländern, die sich den Teufel um unsere Vorschriften kümmern, mal so richtig der Marsch geblasen wird. Und was den Verwaltungsaufwand betrifft: den kann man ganz leicht vermeiden, indem man in Kroatien genau das tut, was in Deutschland und Österreich bei Strafzetteln selbstverständlich ist : man zahlt.
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.