Zitat von JadranPolizeigesetze der Länder lassen dies sogar ausdrücklich zu.
Ich dachte mir fast, das irgend ein Schlauberger darauf abfährt.
Drum habe ich auch geschrieben "Grundsätzlich...", du verstehst??
Und deinen Paragraphen umschreibe ich mal, allgemeinverständlich, für gültig bei "Gefahr im Verzug", der aber bei nur einer Verkehrskontrolle nicht anwendbar ist.
Winni, das wird immer schlimmer. Lass es. Das hat nun aber überhaupt nichts mit Gefahr im Verzug zu tun. Lies Dir die Polizeigesetze an Dann wirst Du verstehen. Einen kleinen Quellenhinweis habe ich Dir ja bereits gegeben.
Schlauberger sind die, die sich mit einem Polizisten anlegen, weil sie mit gefährlichem Halbwissen aus irgendwelchen Foren bewaffnet meinen, sie wären im Recht. Gefährlich, Gefährlich ...
Zitat von JadranSchlauberger sind die, die sich mit einem Polizisten anlegen, weil sie mit gefährlichem Halbwissen aus irgendwelchen Foren bewaffnet meinen, sie wären im Recht. Gefährlich, Gefährlich ...
Hast recht. Die habe ich vergessen, weil sie nicht auf der BAB steht. Sie wird von der Stadt Koblenz betrieben -- Eine der wenigen Altanlagen und Ausnahmefälle in RP (die Teile funktionieren noch mit Rollfilm).
Du bringst einen Paragraphen der hier nicht anwendbar ist da nirgens ein begründeter Verdacht definiert ist und deshalb sollte ich beleidigt sein?? Aber nicht doch.
Ach, übrigens, auch für die Durchsuchung von Fahrzeugen und Personen gilt § 102 StPO und für den gesamten § 102 StPO gilt § 105 I StPO, schon vergessen??
O Gott, oh Gott. Winnnnieeee !!! Schnell googeln geht immer in die Hose, wenn man unbedingt Recht behalten will .
Jetzt befindest Du Dich in der Strafprozessordnung (StPO). Das ist Strafrecht und mithin Bundesrecht. Die Polizeigesetze werden dagegen von den Bundesländern erlassen und sind sogenannte Gefahrenabwehrgesetze. Das sind zwei vollkommen verschiedene Rechtsbereiche.
Einfach ausgedrückt dient die StPO der Verfolgung von Straftätern (hier braucht man also einen "Verdacht") und die Polizeigesetze der Abwehr jedweder Gefahr. So können die Polizeibeamten beispielsweise schon zu ihrer eigenen Sicherheit Personen und Sachen einschließlich Fahrzeuge durchsuchen, wenn sie Dich im Rahmen einer Verkehrskontrolle anhalten oder Deine Identität feststellen wollen (vgl. z.B. §§ 18 u. 19 POG RP)
Diese Diskussion hier bestärkt mich in meiner Krupp-Stahl-Meinung, dass deutsche Autofahrer immer wissensfreier und blauäugiger verkehren. Schrecklich was die Navi-Technik hier anrichtet und sogar Verkehrsschilder unwichtiger erscheinen lässt.
Ich fordere generelles Tempolimit von 66 Km/h auf deutschlands Autobahnen und Schnellstraßen. Genauso fordere ich Blitzverbot. Wenn schon Fotografie im Verkehr dann bitte genügend Zeit einräumen, damit der Verkehrsteilnehmer gepudert und geschminkt vor die Linse kommt.
Ich habe zwar ein Navi vom Werk drin, muss mir aber trotzdem noch ein TomTom an die Scheibe babschen, weil das Werks-Navi die Straßenräuber nicht erkennt.
Das TT-Gerät ist jeden Cent wert und hat sich gestern in Köln schon bezahlt gemacht
Den Beitrag finde ich nun echt super. So richtig was für Auto-Egomanen. Ich bin auch dafür, die grünen (blauen) Straßenräuber abzuschaffen. Dann lebt´s sich viel freier, wenn auch vielleicht etwas kürzer... und meine Mitmenschen interessieren mich sowieso nicht.
Also Tom-Toms for free und mit Vollgas durchs Leben !!!
Zitat von Jadran Hab´mich nur gemeldet, als der liebe Gott den Verstand verteilt hat.
Mist aber auch, das er dich glatt bei der Zuteilung nachweislich übersehen hat. Das spricht auch frapant für die Zugehörigkeit zu oben genannter Organisation.
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