Ein oftmals diskutiertes Thema, wo es viele Unklarheiten gibt ist die Flaggenführung
Flaggen gehören wie Nationalhymnen zu den Symbolen einer Gemeinschaft. Nationalflaggen, die einen Staat darstellen, sind i.d.R. rechteckig und stellen das offizielle Symbol eines Staates dar. Die Abmessungen, Farben und evtl. eingefügte Symbole sind in Form und Farbe genau festgelegt. Fehlender Respekt und Aufmerksamkeit gegenüber Nationalflaggen wird von vielen Staaten empfindlich registriert und kann zu unliebsamen Reaktionen führen. So macht sich derjenige, der die Flaggenregeln nicht beachtet, Feinde und manchmal sogar strafbar. Geld oder Freiheitsstrafen sind in diesem Zusammenhang nicht ungewöhnlich. Nur wer die folgenden Regeln beachtet und sich in fremden Revieren nach den dort geltenden Sitten erkundigt, geht sicher, dass er als Wassersportler keine Nationalgefühle verletzt. Flaggen unterscheiden sich von den dreieckigen Standern und Wimpeln. Den Begriff "Fahne" kennt man im maritimen Bereich nicht. Gesetzliche Grundlage der Flaggenführung ist das sog. Flaggenrechtsgesetz (FLRG). In Drittstaaten können andere, nicht personenbezogene Regelungen zutreffen.
Die Nationalflagge Sie ist die wichtigste an Bord. Für Deutsche ist sie die Bundesflagge. Sie wurde 1949 mit ihren schwarz-rot-goldenen Streifen als offizielle Flagge der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Jeder Deutsche darf auf seinem Schiff ausschließlich die Bundesflagge als Nationale am Heck führen. Auf Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässern, auf See und im Ausland muss er die Nationalflagge führen. Dazu gehören in Deutschland u.a. der Nord-Ostsee-Kanal, die Elbe unterhalb des Hamburger Hafens, die Weser unterhalb Bremen und die Ems unterhalb Papenburg. Auch auf ausländischen Binnengewässern empfiehlt es sich, die Nationale zu führen, obwohl es nicht überall Vorschrift ist. In manchen Ländern können auch anderslautende Bestimmungen gelten. Beim Chartern im Ausland bleibt die Nationalflagge, die am Boot hängt, unverändert. Der ideale Platz aller Nationalen ist ein mit 40° geneigter Flaggstock mittschiffs am Heck. Sollte mittschiffs kein Platz sein, weicht man nach Steuerbord aus. Eine Anbringung backbordseitig ist unüblich, wird aber von einigen Herstellern praktiziert. Andere Flaggen, wie Europaflaggen, Piratenflaggen und Verbandsflaggen haben am Heck nichts zu suchen.
Nationalflaggen anderer Länder Sehr sensibel sollte man bei Auslandstörns die Frage der Gastlandflagge behandeln. Üblich ist es, bei Auslandstörns zusätzlich zur eigenen Nationalen die Nationale des Gastlandes zu zeigen. Diese sollte grundsätzlich höher an einem Mast wehen als die eigene Nationale. Optimal ist der Platz an der Saling (Querstange am Mast) auf der Steuerbordseite. Wenn diese Anbringung nicht möglich ist, gelten als Ausweichmöglichkeiten: a) steuerbordseitig am Geräteträger (es sei denn, dort weht schon die Nationale). b) als Gösch, d.h. als Flagge, die an ihrem eigenen Flaggenstock am Bug gefahren wird. c) über der Nationalen am Flaggstock am Heck. (Dies ist zwar für Traditionalisten ein Fehltritt, aber besser als gar keine). Auf keinen Fall sollte die Bundesflagge über der Gastlandflagge geführt werden. Wenn eine Gastlandflagge an der Steuerbordsaling gesetzt ist, weht sie dort allein. Nur zwei Ausnahmen sind möglich: 1. an dem Tag, wenn man von einer Reise durch mehrere Länder wieder in Heimatgewässer einläuft und 2. am Tag des feierlichen Abfahrens. Die Reihenfolge richtet sich nach dem Alphabet oder der Route der Reise. Eine Ausnahme stellt die Regelung dar, dass gleichzeitig zwei Gastlandflaggen übereinander gesetzt sein dürfen, wenn man einen Grenzfluss zwischen zwei Staaten befährt.
Die Flagge des Deutschen Motoryachtverbandes Sie darf nur von Wasserfahrzeugen, deren Eigner Mitglied in einem Verbandsverein des Deutschen Motoryachtverbandes sind, gefahren werden. Die Flagge wird bei Yachten mit Mast im Inland unter der Steuerbordsaling gefahren. Im Ausland weicht sie der Gastlandflagge und geht auf die Backbordseite. Bei mastlosen Booten wird sie in der Bootsmitte angebracht. Schleusenwärter erkennen hieran die Mitgliedschaft im Deutschen Motoryachtverband, der pauschal für die Sportbootfahrer die Schleusengebühren im deutschen Binnenland bezahlt.
Vereins- / Clubstander Dieser liefert ein wichtiges Indiz für Herkunft von Boot und Eigner. Er weht am höchsten Punkt des Bootes, also im Idealfall am Masttopp. Wer Mitglied in mehreren Vereinen ist, setzt im Heimathafen den heimischen Stander und in fremden Häfen den des ältesten ortsansässigen Clubs, in dem er Mitglied ist. Auch als Gösch oder am Bugstock kann der Clubstander gefahren werden. Hierbei hat allerdings im Ausland die Gastlandflagge Vorrang. Der Club- /Vereinsstander weht Tag und Nacht, auch wenn die Besatzung nicht an Bord ist.
Persönliche Stander Stander von Persönlichkeiten (Staatsoberhäupter, hohe Offiziere etc.) werden auf bemasteten Yachten gesetzt, solange diese Personen an Bord sind.
Signalflaggen Die Signalflaggen des Internationalen Flaggenalphabets dürfen nur nach dessen Vorschriften verwendet werden und sind sofort wieder einzuholen, wenn die Verständigung beendet ist. Einzige Ausnahme ist die Flaggengala. Empfohlen wird das Mitführen einer Notsignalflagge (rot).
Sonstige Flaggen Unabhängig von diesen Regeln sind die Vorschriften der Behörden über das Führen besonderer Flaggen und Stander zu beachten.
Flaggengruß Der Flaggengruß von Yachten untereinander durch "Dippen" (Die zuerst grüßende Yacht holt die Flagge 1/3 nieder und heißt sie wieder, wenn die andere Yacht den Gruß erwidert hat) der Flagge ist nicht üblich, wird jedoch bei der Begegnung mit Marineeinheiten noch praktiziert. Ein Kriegsschiff wird immer zuerst gegrüßt. Bei der Begegnung einer Flotille wird nur das durch Führungsstander gekennzeichnete Schiff gegrüßt. Yachten grüßen sich heute untereinander durch einfaches Handzeichen.
Flaggenparade Nach wie vor ist die Flaggenparade internationaler Brauch. Dabei werden alle Flaggen bis auf den Vereinsstander vom 1.5.d.J bis 30.9.d.J. von 8 Uhr morgens, in den übrigen Monaten von 9 Uhr morgens bis Sonnenuntergang, gesetzt. Die Zeiten des Niederholens geben die im Hafen oder auf Reede liegenden Marineeinheiten an. Bei fehlenden Marineeinheiten richtet man sich nach dem Flaggenmast im Hafen. Eine Crew, die sich zur Zeit der Flaggenparade nicht an Bord befindet, holt die Flaggen vor Verlassen des Schiffes ein. Die Zeit, in der alle Flaggen wehen, nennt man Flaggenzeit.
Flaggengala Bei festlichen Anlässen flaggen alle Yachten im Hafen, vor Anker oder in Fahrt über die Toppen. Dafür dürfen nur Signalflaggen (nicht jedoch der rot/weiß/rot/weiß/rote Signal- und Antwortwimpel) verwendet werden, und zwar abwechselnd 2 rechteckige Buchstabenflaggen und ein dreieckiger Zahlenwimpel. Geflaggt wird vom Bug über den Mast zum Heck. Bei der Flaggengala wird die Nationalflagge an der höchsten Stelle des Schiffes vorgeheißt. Soll ein fremder Staat geehrt werden, weht dessen Nationalflagge im Top, und die eigene Nationalflagge bleibt am Heck.
.... zu Notsignal : (empfohlen ist das Mitführen einer Notsignalflagge (rot) ??? )
- das Notsignal aus FlaggeN wird aus der Signal-Flagge N und C gebildet ! - oder aus rund und eckig - z.B. Flagge und Kugelfender - der "müden Fliege" und NOCH einigen Möglichkeiten.
aber die rote Signalflagge "B" wird für brennbare Ladung (z.B. Tanker) verwendet, und ist kein Notsignal.
Zitat Da habe ich eine frage zu der Todenkopffahne.
Ist die erlaubt?
Erlaubt oder nicht...... Ich persönlich verstehe nicht, dass es Leute gibt, die "Spaß" haben, unter der (noch immer gültigen) Flagge der Freibeuterei zu fahren.
Zitat von KapetanjosIch persönlich verstehe nicht, dass es Leute gibt, die "Spaß" haben, unter der (noch immer gültigen) Flagge der Freibeuterei zu fahren.
Das sind wahrscheinlich moderne Bootsfahrer die sich als Nachfolger der Uskoken zu erkennen geben wollen. Was Uskoken sind, kann man hier nachlesen:http://de.wikipedia.org/wiki/Uskoken
Im übrigen ist die Homepage des DMYV über Kroatien sehr überholungsbedürftig. Mich wundert, dass noch keiner seiner Mitglieder für eine Änderung gesorgt hat.
Zitat Im übrigen ist die Homepage des DMYV über Kroatien sehr überholungsbedürftig. Mich wundert, dass noch keiner seiner Mitglieder für eine Änderung gesorgt hat.
Dann mach doch mal einen Vorschlag und schreibe, was "überholungsbedürftig" ist - nicht nur gackern !!
... und zur schwarzen Flagge mit den gekreuzten Knochen :
halte diese zumindest für GESCHMACKLOS ! abgesehen davon, daß es einfach NICHT den "guten Sitten" entspricht und der Hafenkapitän eine ordentliche flaggenführung durchaus einfordern könnte. es ist auch historisch falsch. ... es heißt ja im Lied : ... siehst du hoch oben die Fahne sich wenden, die BLUT- R O T E Fahne, ihr Seeleut habt acht ...
gibt aber leider auch ANDERE Anhaltspunkte, woran die SCHLECHT SEEMANNSCHAFT von Skipper und Crew dokumentiert wird. z.B.: NUR eine slowenische Flagge in Kroatischem Gewässer ...
diese Dinge sind mit Sinn für Spaß m.M. nach nicht zu entschuldigen.
Zitat von vom sestrice ... und zur schwarzen Flagge mit den gekreuzten Knochen :
...hätte ich auch eine kleine Geschichte.
Ein Freund führte diese Flagge vor vielen Jahren an der Funkantenne als wir mal nach Vodice in den Stadthafen zum Übernachten einliefen. Der LK (eine imposante Erscheinung und jetzt guter Freund) kam um uns einzuweisen. Nach den Formalitäten nahm er meinen Freund zur Seite und bat ihn (unmißverständlich), "diese" Flagge doch bitte zu entfernen, da diese weder lustig noch statthaft sei. (er verwendete tatsächlich den Begriff "statthaft" ) Natürlich wurde sie entfernt!!
Vielleicht noch eine Bemerkung zu meiner "Mickey Mouse"-Kombi. Ich fahre diese Kombi schon seit über 30 Jahren und bin dadurch bei den Offiziellen bekannt wie ein "bunter Hund", aber im positiven Sinn. Früher hieß es, nach entsprechenden Erklärungen: Wir würden auch gern "unsere kroatische" führen und heute heißt es: Gut das man gleich erkennen kann, daß ihr keine Svabos seid, sondern Bavarska.
Mein Flaggenstock (HR oben, D unten (gleich groß)) wandert dieses Jahr vom Heck zum Bug. Mittig am Heck stört die Halterung beim Durchgang zur Badeplattform. Da hat man sich ständig die Füße dran gestoßen. Hinten seitlich habe ich keine Möglichkeit, da man dort auf die seitlichen Gangborde geht. Ich hoffe, daß die Flaggen am Bug kein allzu großer Fopa sind.
Heute habe ich mich mit einem befreundeten Hafenkapitän von der Insel Krk über das Thema "Flaggenführung" unterhalten. Er hat leicht geschmunzelt und meinte: "Der große DMYV sollte viel mehr dafür sorgen, dass seine Mitglieder besser über die gesetzlichen Vorschriften in Kroatien für Bootsfahrer informiert werden und sie dazu auffordern, diese auch einzuhalten."
Er berichtete weiter, dass er vor ein paar Tagen einen Bootsfahrer aus Deutschland bei einem Anlegemanöver in seinem Hafen beobachtet hat, der offensichtlich unter Alkoholeinfluss stand. Er hat ihn daraufhin angesprochen und Antworten bekommen, die seinen Verdacht bestätigten. Er war gezwungen die Wasserschutzpolizei von Rijeka anzufordern, die feststellte, dass er 1,6 Promille Alkohol im Blut hatte. Unter Fluchen hat der Bootsfahrer die angeordnete Strafe von 2.000 Kuna Strafe bezahlt und angekündigt, dass er nie mehr seinen Urlaub in Kroatien verbringen wird. Außerdem habe er angekündigt in einschlägigen Foren zu berichten, wie man als Bootsfahrer in Kroatien "abgezockt" wird.
... habe zwar keine Ahnung welche Info der DMYV zu diesem Thema gibt, aber anbei eine österreichische Info. wenn Ihr nun jeweils Eure Nationale an Stelle der rot-weiß-rot und natürlich die richtige Gastland mit dem Schachbrett verwendet, habt Ihr einen ordentlichen Behelf für dieses Thema. ... und hoffentlich ist Fred diesmal nicht so streng mit den Noten
Bitte oben GENAU unter Hinweis lesen : S U N D O W N E R ... DARAN ist GUTE SEEMANNSCHAFT zu erkennen ! schließlich muß es ja den kleinen Unterschied geben schibeli !
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