Bin neu in diesem Forum und habe gleich ein paar Fragen an euch. Kurz zu mir: Bin der Sohn zweier kroatischen Elternteile. Sowohl Vater als auch Mutter sind kroatische Staatsbürger. Ich selber entschied mich mit 18 Jahren (vor über 20 Jahren) für die deutsche Staatsbürgerschaft und bin es heute noch. Da meine Eltern viel Grund besitzen, wurde nun ein Testament gemacht. Der Notar bzw. die Assistentin hat meinen Eltern aber gesagt, dass ich zwar Anspruch auf dass Haus hätte, als Ausländer kein Erbrecht auf das/die Grundstück(e).
Könnt ihr das so bestätigen, da ich dachte mit dem Beitritt in die EU, hätte sich das geändert.
Er meint, daß deine Eltern eine Firma gründen sollen (z.B. eine Verwaltungs-GmbH), da sich solche dann wohl an dich vererben lassen würden. Ich finde, da solltest du dich an einen Fachanwalt wenden, der sich mit internat. Erb- bzw.Immobilienrecht auskennt.
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Zitat.....bzw. die Assistentin hat meinen Eltern aber gesagt, dass ich zwar Anspruch auf dass Haus hätte, als Ausländer kein Erbrecht auf das/die Grundstück(e).
Hat sie sich dabei noch die Fingernägel lackiert und mit ihrem iPhone gespielt ?? Mach Dich locker und glaube nicht alles was Vorraumtipsen so erzählen!
cigo, grundsätzlich bist du als Deutscher in Kroatien voll erbberechtigt, auch Grundstücke. Seit dem HR in der EU ist, müssen viele der lokale Gesetze überarbeitet werden. Es gibt (gab??) eine Regelung hinsichtlich Ackerland, welches nicht von Ausländer gekauft werden konnte. Das dürfte im Erbfall aber sicherlich anders aussehen. Bauland kannst du in jedem Fall schon auf deinen Namen schreiben lassen. Wende dich an einen Fachanwalt für internationales Erbrecht in Nähe deines Wohnortes wenn es sich vom Grundstückwert her lohnt. Das mußt du selbst abschätzen. Da du sicherlich auch etwas Kroatisch kannst, wäre sicherlich der kostenlose Weg über das Internet in das kroatische Grundbuch der erste Weg für dich. Da kannst du die Eigentumsverhältnisse etc. ganz bequem einsehen. Einen Link auf diese Seite findest du hier irgendwo im Forum. Habe den auch, aber keine Ahnung wie ich das hier in den Text reinbringen kann. Viel Erfolg
Zitat Es gibt (gab??) eine Regelung hinsichtlich Ackerland, welches nicht von Ausländer gekauft werden konnte. Das dürfte im Erbfall aber sicherlich anders aussehen.
Diese Regelung gibt es leider immer noch, weshalb es eigentlich unlogisch wäre, dass man solches Land erben dürfte.
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