Ich bin mir nicht sicher, irgendwo hab´ich es gelesen, daß das fahren mit Anhängerkupplung ohne Anhänger in Kroatien verboten ist. Sofern es sich um eine abnehmbare Kupplung handelt, soll man sie abbauen. Wir fahren am Freitag mit Trailer nach Duce und eigentlich habe ich keinen Nerv das Teil abzubauen und wieder anzubauen.
Ich fahre ständig ohne Anhänger mit angebauter abnehmbarer AHK (D-Kennzeichen) durch die Gegend, HR-Streckenposten waren schon unzählige Male hinter mir und keinen hat's gejuckt......bisher.
ZitatIch bin mir nicht sicher, irgendwo hab´ich es gelesen, daß das fahren mit Anhängerkupplung ohne Anhänger in Kroatien verboten ist
Das wäre doch gar nicht möglich...dann müßten alle mit fest angebauter Kupplung ständig einen Hänger ziehen, auf der Fahrt zur Arbeit, beim Einkauf, Sonntagsausflug, Arztbesuch, Fahrt zur Beerdigung ...u.ä.
Es geht hier um abnehmbare Anhängerkupplungen. Die nicht abnehmbaren AHK können selbstverständlich am Auto verbleiben. Die ständigen Werkstattaufenthalte will man den Autobesitzern ersparen. - Thofroe
Ich habe trotz eifrigen Suchens, noch keine Regelung gefunden, die vorschreibt, eine abnehmbare Anhängerkupplung zu entfernen, wenn man ohne Hänger unterwegs ist. Damit will ich nun allerdings nicht sagen, dass es erlaubt ist. Möglicherweise war ich ja auch nur zu blöd zum Suchen.
Ich habe aber recht häufig Meinungen gefunden, dass man bei einem Auffahrunfall von der gegnerischen Versicherung eine Mitschuld bekommt, weil man nicht alles getan hat, die Verkehrsgefährdung zu minimieren, die von der Anhängerkupplung ausgeht. Es gibt sogar eine Onlinepetition von Leuten, die ein Gesetz in Deutschland fordern, welches vorschreibt abnehmbare Kupplungen bei Fahrten ohne Hänger zu entfernen. Darüber hinaus sollen bei allen Neuzulassungen nur noch abnehmbare Anhängerkupplungen erlaubt werden.
Mir kommt dass alles irgendwie komisch vor. Da fährt mir einer hinten drauf und nun hört sich das so an, als ob ich für den Schaden am Fahrzeug des Unfallverursachers verantwortlich sei, nur weil ich so eine gefährliche Waffe, wie eine Anhängerkupplung verbaut habe.
Zitat von ThofroeIch habe aber recht häufig Meinungen gefunden, dass man bei einem Auffahrunfall von der gegnerischen Versicherung eine Mitschuld bekommt, weil man nicht alles getan hat, die Verkehrsgefährdung zu minimieren, die von der Anhängerkupplung ausgeht.
Da mein Söhnchen auch diese Meinung vertritt habe ich mich, allerdings bezogen auf Deutschland, unlängst intensiv damit beschäftigt und heftig gegoogelt. Fakt ist, dass in Deutschland nicht ein einziger Fall bekannt ist, wo eine solche Mitschuld bestätigt wurde !
Hier: http://dr.freundorfer-melzer.adac-vertra...erkupplung.html steht etwas dazu. Trotzdem nehme ich meine Kupplung immer ab, wenn ich sie länger nicht brauche - nicht aus Angst, man könnte mir bei einem Auffahrunfall eine Mitschuld anhängen, sondern weil ich davon ausgehe, dass mein eigener Schaden geringer ist, falls mir mal jemand hinten drauf knallt. Ohne Kupplung hätte ich dann (hoffentlich) nur einen Blechschaden, mit Kupplung wäre (vermutlich) die ganze Karosserie verzogen.
Und dass sich in Kroatien überhaupt jemand dafür interessiert, ob man eine eingebaute oder abnehmbare Kupplung hat, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Dort fahre ich seit Jahrzehnten ständig mit angebauter abnehmbarer Kupplung durch die Gegend, weil ich die einmal brauche, wenn ich komme und nochmal, wenn ich wieder fahre.
Das Thema haben wir erst neulich hier durchgekaut Ergebnis; Ja ...es ist verboten und starre AHKs werden nicht mehr eingetragen, ...es kräht aber offensichtlich kein Schwein danach
Zitat von Sockenmann im Beitrag #8Das Thema haben wir erst neulich hier durchgekaut Ergebnis; Ja ...es ist verboten und starre AHKs werden nicht mehr eingetragen, ...es kräht aber offensichtlich kein Schwein danach
Nach meinem Juni-Urlaub bekomme ich einen neuen S-Max, und da hab´ich mir schon eine starre Anhängerkupplung von FORD anbauen lassen.
Zitat von veniaNach meinem Juni-Urlaub bekomme ich einen neuen S-Max, und da hab´ich mir schon eine starre Anhängerkupplung von FORD anbauen lassen.
Aber doch nicht in Kroatien und somit ist das völlig wurscht In CRO sind die Dinger halt verboten und du würdest die Kiste dort gar nicht erst zugelassen bekommen.
Bei einer D-Zullasung spielt das aber keine Rolle
Zitat von kornatixweil ich davon ausgehe, dass mein eigener Schaden geringer ist, falls mir mal jemand hinten drauf knallt. Ohne Kupplung hätte ich dann (hoffentlich) nur einen Blechschaden, mit Kupplung wäre (vermutlich) die ganze Karosserie verzogen.
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