Bok narode! Also das hier ist mein erster Post in diesem Forum, wenn ich irgendetwas falsch gemacht habe, wie im falschem Forum gepostet, bitte nicht böse sein. Es geht darum dass ich (17 Jahre, deutsch, aber spreche mehr oder weniger fließend kroatisch), einen Kroatischen Pass brauche. Warum? Ich habe viel Famillie da unten und plane dort zu leben und zu arbeiten. Ich sehe mich als Kroate, habe genug Bekannte und Freunde und kenne die Kultur. Ohne Pass wird das aber nichts. Wie schon erwähnt, meine Oma hat kroatischen Pass, mein Vater aber nicht, kann auch kein kroatisch sprechen. Da ich denke dass ich den deshalb nicht einfach so bekomme nur weil meine Oma kroatisch ist, habe ich gedacht, dass eigentlich mein Vater ja einen Pass beantragen kann, und ich tue das wenn er einen hat dann auch oder man macht das irgendwie in einem... Macht das Sinn das so machen zu wollen oder gibt es da einfachere, schnellere Wege? Bekommt er überhaupt einen wenn er es nicht sprechen kann aber ein Elternteil Staatsbürgerschaft hat?
Wäre nett wenn hier einer der sich dabei etwas besser auskennt mir ein paar Tips geben kann.
Du brauchst keinen Pass. HR ist EU und es gilt die Freizügigkeit.
Beantrage bei dem nächsten HR Konsulat in D (du wohnst in D?, wenn nicht dann eben in AT oder CH)eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Die bekommst du bei entsprechender Erfüllung der Voraussetzungen (Einkommen, Arbeitsplatz, .....)zunächst befristet für ein Jahr. Du ziehst nach HR, lebst dort, integrierst dich wie auch immer, arbeitest, zahlst deine Steuern und SozVersicherung dort, .... Die befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis verlängerst du dann dann in Folge drei bis fünf Mal und kannst dananch eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen. Soweit ich informiert bin, kannst du nach 10 Jahren Residenz in HR dann auch die HR Staatsbürgerschaft beantragen. Im Detail kannst du auf www.mup.hr nachlesen, in HR oder EN.
Evtl. kommt auch für dich die Familienzusammenführung in Frage (wegen Oma oder sonstiger Familienangehöhriger die dort leben). Das klärst du aber auch bei HR Konsulat ab.
Wie auch immer, die erste Anlaufstelle für dich ist also das für dich zuständige HR Konsulat. Adressen findest du im Internet.
Verstehe ich das richtig ich muss zuerst nachweisen, dass ich dort eine Möglichkeit zum Wohnen (z.B. bei Verwandten) habe und einen Job(angebot) habe damit ich die Erlaubnis bekomme? Danke auf jedenfall schonmal!
alle Infos zum genauen Ablauf und den Voraussetzung kannst du unter www.mup.hr nachlesen bzw. kannst du in dem für dich zuständigen HR Konsulat erfragen. Für die Aufenthaltserlaubnis (befristet ein Jahr) ist zumindest kein Arbeitsangebot notwendig, allerdings Nachweis von entsprechender Bonität und Krankenversicherung. Nochmal: wende dich direkt an www.mup.hr oder HR Konsulat
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