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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 28 Antworten
und wurde 2.550 mal aufgerufen
  
 Bauen und Immobilien in Kroatien, Häuser, Grundstücke, Vermietung
Seiten 1 | 2
Luna77 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 6

29.10.2023 19:31
#21 RE: Käufer zahlt nicht.. Antworten

Nein, einem Grundbuch Eintrag haben wir nicht zugestimmt.
Es hat sich inzwischen etwas neues ergeben. U d zwar hat uns der Käufer eine Darlehenszusage von seiner Bank geschickt. Jetzt ist es allerdings dings so, dass die Bank eine solimation haben will (die wohl beim Notar stattfindet), jedoch wissen wir nicht, was der 6 seitige Darlehensvertrag alles für Fallstricke beinhaltet, da wir uns weder mit dem kroatischen bankenrecht etc auskennen. Und ehrlich gesagt sind wir auch nicht bereit sind, für die Mehrkosten, die uns entstehen, das Ding einem kroatischen Anwalt zu übergeben, d er diesen Darlehensvertrsg für uns inhaltlich prüft, zu übernehmen, da der Käufer respektive seine Bank für all das verantwortlich ist m

Meine Frage ist: Muss ich mich auf das neue Angebot des Käufers bzw seiner Bank einlassen, oder kann ich das ablehnen weil ich nicht bereit bin, auf meine Kosten einen Anwalt einzuschalten?
Oder würde ich im. Falle einer Ablehnung vertragsbruch begehen und musstezdie erhaltene Anzahlung zurück zahlen an den Käufer?

Wir haben schon zwei Anwälte kontaktiert, die allerdings erstmal an der eigenen Gewinnmaximierung interessiert sind und mir keine zufriedenstellende Antworten auf meine rechtlichen Fragen geben.

Luna77 Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 6

29.10.2023 19:33
#22 RE: Käufer zahlt nicht.. Antworten

Ps: der Kaufvertrag wurde von einem kroatischen Notar in Kroatien testiert. Und ja, er quittiert lediglich dass es meine Unterschrift ist. Mehr nicht.

pool Online

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.761

29.10.2023 20:20
#23 RE: Käufer zahlt nicht.. Antworten

Zitat von Luna77 im Beitrag #21
Muss ich mich auf das neue Angebot des Käufers bzw seiner Bank einlassen, oder kann ich das ablehnen weil ich nicht bereit bin, auf meine Kosten einen Anwalt einzuschalten?
Oder würde ich im. Falle einer Ablehnung vertragsbruch begehen und musstezdie erhaltene Anzahlung zurück zahlen an den Käufer?


@Luna77 du hast eine anzahlung, kapera, erhalten. d i e musst du nie zurückzahlen. der käufer muss dir das doppelte zurückzahlen, wenn er vom vertrag zurücktreten will....kornatix hat dir schon gesagt, hier am gericht herrscht anwaltspflicht und wenn eine immobilie am gericht "steht" gibt es sowieso keine grundbuchübertragung.

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.756

30.10.2023 11:28
#24 RE: Käufer zahlt nicht.. Antworten

Wenn ich das richtig verstehe, dann hat Dein Käufer Probleme bei der Kreditbeschaffung, und damit hast Du nun gar nichts zu tun. Keine Bank der Welt verleiht Geld ohne entsprechende Sicherheiten, und bei Grundstücksgeschäften sichert sich die Bank in der Regel durch eine in das Grundbuch einzutragende Grundschuld zu ihren Gunsten ab. Weil der Käufer in Deinem Fall offensichtlich keine anderen Sicherheiten zu bieten hat und auch noch nicht im Grundbuch steht, will die Bank jetzt irgendwelche Zusagen von Dir haben. Darauf würde ich mich auf gar keinen Fall einlassen; wie der Käufer an sein Darlehen kommt, ist ausschließlich seine Sache und bei allen Kaufverträgen ist es die Regel, dass alle Nebenkosten, egal ob für Kreditbeschaffung oder Grundbucheintragung, zu Lasten des Käufers gehen.

Konkretes Beispiel aus eigener Erfahrung: als ich 1997, also lange vor EU-Zeiten, mein Haus in Kukljica gekauft habe, benötigte ich dafür ein Darlehen über 100.000 DM. Mein schuldenfreies Haus in Deutschland wurde in Kroatien nicht als Sicherheit akzeptiert. Trotzdem habe ich das Geld von der Bank bekommen - aber erst, nachdem ein von der Bank bestellter (und von mir bezahlter) Gutachter geprüft hatte, ob die von mir zu kaufende Hütte so viel Geld überhaupt wert war. Das hat gedauert, und auch mein Verkäufer wurde unruhig, ließ sich aber von mir vertrösten, und schließlich hat es geklappt. Als ich dann in's Grundbuch kam, wurde zugleich eine entsprechende Grundschuld zu Gunsten der Bank eingetragen und, nachdem ich das Darlehen inklusive Zinsen ein paar Jahre später vollständig zurück gezahlt hatte, wieder gelöscht. Mein Verkäufer hatte mit dem Ganzen - Geldbeschaffung, Nebenkosten - nicht das Geringste zu tun.

Wie und zu welchen Konditionen man an ein Baudarlehen kommt, ist Verhandlungs- und Vertrauenssache und hängt von der jeweiligen Bank ab. Meine Bank hat sich mit den notariellen Verträgen bzw. Bestätigungen zufrieden gegeben, dass gleichzeitig mit der Eigentumsübertragung auf mich eine Grundschuld zu ihren Gunsten eingetragen werden würde, was dann ja auch geschah. Wenn sich die Bank Deines Käufers darauf nicht einlässt, dann ist das sein Problem. Und wenn der Vertrag platzt, weil der Käufer nicht an Geld kommt, dann ist das auch sein Problem, und Du verkaufst halt an jemand anderen.

@pool, zu: "die Anzahlung kannst Du behalten": ganz so einfach ist das nicht. Das kommt - Grundsatz der Vertragsfreiheit - auf den Vertragsinhalt an. In aller Regel ist es tatsächlich so, dass eine Anzahlung verfällt, wenn ein Kaufvertrag aus alleinigem Verschulden des Käufers platzt. Das muss aber nicht so sein. Die gesetzlichen Vorschriften über Rücktritt, Entschädigung für entgangenen Gewinn und eigenen Aufwand, Verlustabzug, Zahlungsverzug usw. sind schon im deutschen Recht reichlich kompliziert, im kroatischen Recht vermutlich noch komplizierter. Da hänge ich mich lieber nicht zu weit aus dem Fenster.

pool Online

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.761

30.10.2023 18:39
#25 RE: Käufer zahlt nicht.. Antworten

@kornatix danke für deine zeilen, jedoch habe ich in den letzten 18 jahre in kroatien 5 immobilien gehandelt und habe da schon etwas erfahrung gesammelt auch mit der gerichtsbarkeit. du philosphierst mir etwas zuviel mit der grundschuld, baudarlehen verhandlungssache, vertrauen...es ist doch so einfach: du kriegst einen kredit / geld, wenn du eine sicherheit im gegenwert -pensionskasse, immobilie etc - vorweisen kannst.... übrigens, die immobilien nehmen immer noch an wert zu und das nicht nur in meeresnähe. gefragt sind ferienhäuser, abseits, ruhig gelegen, jedoch ein pool muss sein und sicht aufs meer.

Buvo Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 9

01.11.2023 17:29
#26 RE: Käufer zahlt nicht.. Antworten

Hallo
,tipisch
Sie müssen den Kaufvertrag sorgfältig prüfen, um Ihr Recht zu formulieren.
Wenn der Makler einen Vertrag für Sie erstellt hat,
wo es Fehler geben kann,
Der Notar trägt hierfür keine Verantwortung,
Sie haben lediglich den Vertrag zertifiziert.
in Ihrem Fall hätten Sie einen ermächtigten Übersetzer beim Notar haben sollen, damit Ihnen der Vertrag in Ihrer Muttersprache erklärt werden könnte und der Vertrag muss vom ermächtigten Übersetzer abgestempelt und erst dann vom Notar beglaubigt werden,
dann ist die Makleragentur für den weiteren Ablauf verantwortlich,
In den meisten Fällen beziehen sie ihre Provision aus der Anzahlung mit dem Vorvertrag und Sie bleiben im nicht realisierten Vertrag. Es ist wichtig, dass alle Geldtransaktionen über die Bank abgewickelt werden und nicht in bar.
Dem Käufer wird von Gesetzes wegen eine weitere schriftliche Frist zur Zahlung gesetzt.
Beauftragen Sie unbedingt einen Fachanwalt für Grundbuchrecht,
dass es dein Recht ausbalanciert,
Du wirst es nicht alleine lösen können.
Da die Zeit begrenzt ist, muss schnell reagiert werden.

pool Online

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 1.761

01.11.2023 19:39
#27 RE: Käufer zahlt nicht.. Antworten

Zitat von Buvo im Beitrag #26
Es ist wichtig, dass alle Geldtransaktionen über die Bank abgewickelt werden und nicht in bar.

@Buvo und wieso das ? so nebenbei, transaktionen bis 100/- "gehen" ohne bankabwicklung

Buvo Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 9

01.11.2023 19:50
#28 RE: Käufer zahlt nicht.. Antworten

gerade wegen solcher Missverständnisse.
wenn alles über die Bank läuft, ist für Sie 100 % transparent, dass das Geld auch wirklich auf das Bankkonto überwiesen wird,
Alles andere, was unterschrieben ist, kann es sein, dass die andere Partei im Gerichtsverfahren es ignoriert oder anders erklärt

kornatix Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 4.756

02.11.2023 12:24
#29 RE: Käufer zahlt nicht.. Antworten

Um die Ausgangsfrage konkret beantworten zu können, müsste man die genauen Vertragsdetails kennnen, und unsere allgemeinen Ausführungen werden dem TE wohl wenig nützen. Trotzdem mal grundsätzlich zu Immobiliengeschäften in Kroatien: wenn sich Käufer und Verkäufer gut kennen und einander vertrauen, kann man sowas auch ohne Anwalt, Notar oder Makler machen; ein Immobiliengeschäft mit einem Fremden würde ich aber niemals ohne Anwalt oder Makler abwickeln. Das kostet dann zwar etwas Geld, man spart sich aber Arbeit und Ärger und spätestens, wenn die Sache beim Gericht landet, geht ohne Anwalt sowieso nichts mehr. Von wegen "nema problema", die Probleme kommen - wie auch jetzt bei unserem TE - oft erst später.

Falls es jemanden interessiert (muss ja keiner lesen):

Bei zwei der Grundstücke, die ich in Kroatien gekauft habe, was alles ganz einfach: im Wohnzimmer Vertrag gemacht, Unterschriften beglaubigen lassen, Kaufpreis bezahlt, mit dem Verkäufer gemeinsam zum Grundbuchamt, Grundbuch- und Katastereinträge ändern lassen und fertig. Im dritten Fall war es kompliziert: letzter Grundbucheintrag von 1923 (!) auf den Namen eines längst Verstorbenen, im Kataster stand lediglich die ebenfalls verstorbene Mutter meines Verkäufers, die aber drei erbberechtigte Kinder hinterlassen hatte, das Grundbuchamt: "Da geht ohne Gerichtsentscheid gar nichts."

Obwohl wir alle guten Willens waren, musste ich dann - mit Wissen und Einverständnis des Verkäufers - einen Rechtsanwalt beauftragen, meinen Verkäufer pro forma auf Herausgabe des Grundstücks zu verklagen, und später gab es dann eine Gerichtsverhandlung, in der mir das Grundstück zugesprochen wurde. Alle dafür angefallenen Kosten - insgesamt rund 800 DM - habe selbstverständlich ich übernommen, obwohl ich den Prozess auf dem Papier ja gewonnen hatte. Hätten wir die Sache gleich einem Anwalt übertragen, wäre es auch nicht teurer geworden, und wir hätten uns jede Menge Lauferei erspart.

...ach, und noch was: früher wurde bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer der Kaufpreis zugrunde gelegt. Also machte man einen Vertrag über eine möglichst niedrige Summe, der Rest ging bar über den Tisch. Heute geht das nicht mehr. Die Grunderwerbssteuerberechnung erfolgt jetzt nach dem amtlich ermittelten Verkehrswert des Grundstücks - zum Zeitpunkt des Steuerbescheids, nicht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses..

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