Gurten/Sturzhelm Gurtenanlege- und Sturzhelmpflicht
Max. Blutalkoholgehalt
0,5 Promille
Höchstgeschwindigkeiten
Im Ortsgebiet 50 km/h
Kraftfahrzeug Land-/Schnellstraße Motorrad, Pkw 80/100 km/h
Autobahn 130 km/h
Alle anderen Kfz auf allen Straßen 80 km/h (ausgenommen Lkw mit Anhänger und Lkw über 7,5 t sowie Kindertransporte mit Bussen: 70 km/h)
Motorräder müssen auch tagsüber mit Abblendlicht fahren.
Kinder unter 12 Jahren müssen auf dem Rücksitz befördert werden.
In einigen Städten bestehen gebührenpflichtige Parkzonen (gekennzeichnet).
Privates Abschleppen ist gestattet, es muss jedoch an der Frontseite des Abschleppfahrzeugs und am Heck des abgeschleppten Kfz ein Warndreieck angebracht werden.
Schienenfahrzeuge haben stets Vorrang.
Mitzuführen: Reservelampen, Pannendreieck (auch für Anhänger), Abschleppseil.
Spikereifen: Die Verwendung ist verboten.
Stand: 2003 Diese Informationen gelten für österreichische Staatsbürger. Alle Angaben wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
Diese infos hab ich vom österr. Autofahrerklub http://www.oeamtc.at . z.B.: In Ungarn ist es Vorschrift, und das ist auch auf dieser Seite angeführt, von Kroatien steht aber nichts davon.
..... ich habe beim ADAC nachgefragt... hier der Auszug aus der heute erhaltenen mail......
...Sehr gehrter Herr..... ich habe Ihre Anfrage an unsere ADAC-Kollegen in Zagreb/Kroatien weitergeleitet, die mir folgendes antworteten:
"Das Gezetz über das Einschalten des Lichtes tagsüber in Kroatien bestehet,es ist auch Pflicht das die Autofahrer an ihren Fahrzeugen das Licht einschalten, aber im Falle das Sie es nicht haben ist es in Kroatien nicht strafbar." Gruß Peter
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