Die Kurtaxen sind offensichtlich nicht überall gleich hoch. Wie hoch sie sind, kann ich Dir leider nicht sagen, da meine ganze Familie von der Kurtaxe befreit ist. Anmelden muß ich mich jedoch trotzdem, auch wenn ich nichts zahlen muß !! .
Gruß Fred
------------------------------- Kroatien, meine zweite Heimat !
Hallo, kleine Frage, wie hat man Dich denn von der Kurtaxe befreit ?? Würde mich mal interessieren. Hat mal so einen Vorschlag gegeben, für langjährige Jugo bzw. jetzt Kroatienfahrer und solche wie ich, die auch in der Kriegszeit vor Ort waren und bergeweise Dinge des täglichen Lebens heran geschleppt haben, die Danksagungen habe ich noch an der Wand hängen, die Versprechungen von einigen Leuten wie z.B. nach dem Krieg immer Freibier und noch einige andere Sachen hat man gaaanz schnell vergessen.
Oder hast Du dem Bürgermeister immer ein paar Kilo Kaffee mitgebracht.
In Antwort auf:... solche wie ich, die auch in der Kriegszeit vor Ort waren und bergeweise Dinge des täglichen Lebens heran geschleppt haben, die Danksagungen habe ich noch an der Wand hängen, die Versprechungen von einigen Leuten wie z.B. nach dem Krieg immer Freibier und noch einige andere Sachen hat man gaaanz schnell vergessen.
Bei uns hat es der Bürgermeister nicht vergessen ! Daher müssen wir keine Kurtaxe mehr zahlen. .
Gruß Fred
------------------------------- Kroatien, meine zweite Heimat !
Ja leider hat mein ehemaliger mich gut kennender Bürgermeister mit Kriegsende auf natürlichen Wege das Zeitliche gesegnet, der Rest hat andere Sorgen oder ist woanders hingezogen und dann hause ich ja immer auf meinem Boot, bin also nicht immer vor Ort präsent, dann gerät das langsam in Vergessenheit, naja ich kann damit leben, was soll's.
auf rab meldet man sich seit ein paar jahren nicht mehr bei der polizei sondern über das tourist-büro an. dieses ist jeden tag geöffnet und die ganze prozedur dauert überhaupt nicht lange. außerdem kann man dann gleich die kurtaxe abrechen. man muss diese dann nur noch in der bank oder dem postamt einzahlen. ich denke doch dass in den touristen-städten dies ähnlich gehandhabt wird.
In Antwort auf:sorry hatte keine lust mich extra zu registrieren aber wollte dennoch weiterhelfen ?
Mein Mann ist kroatischer Staatsbürger und ich habe ihn nach der Meldepflicht gefragt. Er hatte bisher noch nie etwas davon gehört. Ich weiss jetzt nicht, ob ich nach kroatischem Recht nun Familienangehörige bin und mich evtl. nicht anmelden muss oder eben als Deutsche trotzdem. Unsere Kinder haben einen deutschen Kinderpass, aber auch eine Domovnica. Unterliegen die auch der Meldepflicht ??? Das kroatische Büro für Tourismus konnte mir leider auch nicht weiterhelfen. Hat jemand in einer ähnlichen Konstellation damit Erfahrung ?
MfG
Unsere Kinder haben einen deutschen Kinderpass, aber auch eine Domovnica.
Dein mann hat recht er muss nix zahlen !
meine Begründung als Croate ist folgende 1. da dein Mann Croate ist hat er eine Domovnica dort steht das er ein Croate ist. Wer keine Domovnica hat ist kein Croate ist ja auch logisch 2. Deine Kinder haben eine Domovnica also sind sie Auch Kroaten da der Vater Croate ist ! ABER deine Kinder können bei Vollmündigkeit glaube, entscheiden welche Staatsangehörigkeit sie haben wollen Daher der Deutsche Kinderausweis ! Also befreit ! 3. Da du die Leibliche Mutter seiner Kinder bist ihr 2 gemeinsahme Kinder habt Kirchlich Verheiratet seid denke ich mal ? und gemeinsam lebt seid Jahren is da nix mit Kurtaxe.
wegen der Domovnica .. ohne Domovnica wird es komplexer
In Antwort auf:ABER deine Kinder können bei Vollmündigkeit glaube, entscheiden welche Staatsangehörigkeit sie haben wollen Daher der Deutsche Kinderausweis ! Also befreit !
Nur nochmal zur Erinnerung:
Kinder aus Mischehen müssen sich nicht entscheiden, sondern haben ein Recht auf die doppelte Staatsbürgerschaft. Vera hatte dazu diesen schönen Link, aber ich weiß jetzt nicht wo der ist.
Da ich keinen neuen Thread aufmachen möchte, knüpfe ich an diesen nun doch schon "etwas in die Jahre gekommenen" an:
Seit vier Jahren, so lange wie meine Frau und ich die jährliche Aufenthaltsgenehmigung haben, mussten wir nach Maßgabe des hiesigen Fremdenverkehrsbüros keine Kurtaxe zahlen. Nachdem ich nun gestern eines unserer Kinder, welches mit seiner Familie bei uns Urlaub macht, dort angemeldet habe, teilte man mir mit, dass ab diesem Jahr nun auch die Personen, die eine Jährliche Aufenthaltsgenehmigung oder gar eine Daueraufenthaltsgenehmigung haben, diese Kurtaxe entrichten müssen.
Mit Verwunderung musste ich feststellen, dass aber allein in dem hiesigen Fremdenverkehrsbüro die Meinungen darüber sehr unterschiedlich sind. Etwas Genaues weiß eigentlich niemand.
Nachdem ich heute viel Geld vertelefoniert und viel Zeit damit verbracht habe, etwas genaues zu erfahren, bin ich im Augenblick so schlau - oder dumm - wie vorher.
Vom Ministerium für Tourismus habe ich dankenswerter Weise einen ins Deutsche übersetzten Gesetzestext zugefaxt bekommen. In dem heißt es:
"Kurtaxenpflichtig ist auch der Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung in einem Ferienort und alle Personen, die sich in diesem Haus aufhalten..."
Niemand konnte mir die Frage beantworten, ob ich hier nun ein Ferienhaus habe, oder nicht. Ich mache ja keine Ferien hier sondern lebe das ganze Jahr in meinem Haus.
Vielleicht kann mir jemand seine Erfahrungen in dieser Angelegenheit schildern. Bitte, wenn möglich nüchtern und ohne Emotionen.
Ich denke, hier handelt es sich um ein Missverständnis. Dir ist zu empfehlen, erst einmal zu klären, unter welchem Status dein Haus bei der Gemeinde und dem Finanzamt geführt wird. Das kannst du aus dem jährlichen Steuerbescheid, den dir die Gemeinde schickt, erkennen. Ferienhäuser und Wohnungen unterliegen nämlich einer besonderen Steuer. Normale Wohnhäuser, wie deines, nicht. Hier ein Beispiel: Ein Kroate aus Rijeka, der auch dort gemeldet ist, hat auf der Insel Krk ein Ferienhaus. Dafür muss er die besondere Ferienhaussteuer und wenn er sich in seinem Haus aufhält, auch die Kurtaxe zahlen. Deshalb gehen einige her und melden ein Familienmitglied dort an, wo das "Ferienhaus" ist, denn dann ist es kein Ferienhaus mehr, sondern der Hauptwohnsitz. Damit fällt für ihn die Ferienhaussteuer und die Kurtaxe weg. Zusammenfassend: Sorge dafür, dass dein Haus den Status eines Hauptwohnsitzes bekommt und du kannst die Ferienhaussteuer plus die Kurtaxe sparen. Für Besucher, ob Vewandte oder nicht, ist in jedem Fall die Kurtaxe fällig. Meine Frau und ich, zahlen auf jeden Fall keine Kurtaxe und werden nicht anders behandelt als Ausländer, die ihren ständigen Aufenthalt in Kroatien haben. War das jetzt nüchtern genug?
In Antwort auf:ABER deine Kinder können bei Vollmündigkeit glaube, entscheiden welche Staatsangehörigkeit sie haben wollen Daher der Deutsche Kinderausweis ! Also befreit !
Eine kleine Korrektur, die ein wenig vom Thema abweicht: Wenn ein Elternteil die kroatische und der andere Teil die deutsche Staatsangehörigkeit hat, dann kann aber muß sich das Kind später nicht entscheiden! Es kann beide weiter behalten.
Anders ist die Lage bei Kindern (2. oder 3. Generation hier in D lebend?), wo beide Eltern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Zwar bekommt das Kind auch den deutschen Paß/Kinderausweis muß sich jedoch später irgendwann für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.
Zitat von Soline1 Hier ein Beispiel: Ein Kroate aus Rijeka, der auch dort gemeldet ist, hat auf der Insel Krk ein Ferienhaus. Dafür muss er die besondere Ferienhaussteuer und wenn er sich in seinem Haus aufhält, auch die Kurtaxe zahlen. Deshalb gehen einige her und melden ein Familienmitglied dort an, wo das "Ferienhaus" ist, denn dann ist es kein Ferienhaus mehr, sondern der Hauptwohnsitz. Damit fällt für ihn die Ferienhaussteuer und die Kurtaxe weg. Zusammenfassend: Sorge dafür, dass dein Haus den Status eines Hauptwohnsitzes bekommt und du kannst die Ferienhaussteuer plus die Kurtaxe sparen. Für Besucher, ob Vewandte oder nicht, ist in jedem Fall die Kurtaxe fällig. War das jetzt nüchtern genug?
Ich als Kroate lebe in Deutschland, vermiete unten in Kroatien Apartments wo ich zu der Zeit dann auch wohne. Bin ich somit verpflichtet Ferienhaussteuer + Kurtaxe für mich zu zahlen (ggf. auch für meine Verwandten) ?? In meinem kroatischen Pass steht ja auch eine Adresse, wie ist die zu bewerten?
Und gibt es da jetzt einen Unterschied zwischen "Anmeldung für die Kurtaxe" und algemeiner "Meldepflicht"?
Da du offensichtlich deinen Hauptwohnsitz in Deutschland hast musst du für dein Haus die sog. Ferienhaussteuer bezahlen. Ausserdem musst du dich bei jedem Aufenthalt im Tourismusbüro anmelden und dort die sog. Kurtaxe zahlen. Damit bist du gleichzeitig bei der Polizei gemeldet, was innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft zu geschehen hat. Das gleiche gilt auch für deine Verwandten und Freunde. Ausserdem steht die Frage im Raum ob du berechtigt bist, deine App. zu vermieten. Dazu benötigt man eine Genehmigung der Behörden.
Zitat von Soline1@fanta Dazu benötigt man eine Genehmigung der Behörden.
Alles schon erledigt, hat auch unendlich lange gedauert. Ich glaub in Kroatien lernt man das Geduld wirklich eine Tugend ist. Wenn ich fragen darf, woher habt ihr die ganzen Infos? Vielleicht sollte man hier eine Linksammlung erstellen mit den ganzen Ämtern und Infos zu solch wichtigen Themen. Ich glaub da wär nicht nur ich daran interessiert.
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