Ich gehe mal davon aus, daß Du eine Bootshaftpflichtversicherung hast - damit bist Du gegenüber der Crew schon abgesichert - bei nichtkommerziellen Törns ! . . . Habt Ihr denn alle schon an meine Delphin Spendeaktion gedacht ?????? Spendenstand ist per 8.12.03 bei 768,73 Euro ..... heulen . mit delphinarischem Gruß Fred, der Bettler v.D.
------------------------------- Kroatien, meine zweite Heimat !
Wozu denn das, wenn Du eine Haftpflichtversicherung hast ???
Ich verstehe nicht Deine Gedankengänge .....
In der Privatfliegerei gibt es so etwas - dort ist es praktisch ein "Ticket" für sogenannte Selbstkostenflüge, wo die Ansprüche der Mitflieger gegenüber dem Privatpiloten auf das Warschauer Abkommen beschränkt ist.
Aber für Boote ????????????????????
. . . . Habt Ihr denn alle schon an meine Delphin Spendeaktion gedacht ?????? Spendenstand ist per 8.12.03 bei 768,73 Euro ..... heulen . mit delphinarischem Gruß Fred, der Bettler v.D.
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wie schon gesagt, der erste und unbedingt notwendige Schritt ist eine Haftpflichtversicherung für das Boot. Davor solltest Du dich auf keinen Fall drücken. Wenn Du öfters einen auf (Charter- ) skipper machts, gibt es einige Anbieter von Skipperhaftpflichtversicherungen.
Je nach Anbieter sind die gar nicht mal so teuer und decken beinahe alle Haftpflichtrisiken ab. Wenn ich es nicht vergesse, werde ich über die Feiertage mal die Daten von meiner raussuchen.
Hilfreich ist ein Blick in die sogenannten Crew-Verträge, die eine Horde "fremder" Menschen miteinander abschließen sollte, wenn sie gemeinsam zu privaten Zwecken ein Boot mieten. Muster gibt es bei den bekannten Institutionen wie DSV, Kreuzerabteilung, bzw. den einschlägigen Zeitschriften. Irgendwo hab ich auch noch welche, ich werde mal die Tage nachschauen.
Grundsätzlich sind beim Thema Skipperhaftung jedoch zwei Dinge zu beachten:
1: sämtliche Versicherungen entbinden den verantwortlichen Bootsführer NICHT von seinen Pflichten als Schiffführer! Dies wird leider oft von den Neulingen auf dem Wasser nicht so richtig ernst genommen. Das wird spätestens dann SEHR deutlich, wenn es um Personenschäden geht. Man kann nach üblichen Recht nicht alle Schadensersatzansprüche im Vorfeld ausschließen.
2: der Skipper hat das Sagen an Bord. PUNKT Dies gilt in uneingeschränktem Umfang für alle Dinge die die Betriebs- und Verkehrssicherheit betreffen. Nachdem zum sicheren Führen eines Wasserfahrzeuges i.d.R. mehrere Personen notwendig sind, kann dieses Recht (und Pflicht) bis in die zwischenmenschlichen Bereiche der Crewmitglieder reichen. Wer mit dieser Vorgabe nicht leben kann/will sollte nicht als Crewmitglied anheuern.
Die Begriffe Seeamt und Skipper bringen mit den gängigen suchmaschinen z.T. recht spannende Ergebnisse.
Mast- und Schotbruch
um mir die Schreibarbeit etwas zu erleichtern, siehe auch hier:
danke ! versicherungen habe ich von vollkasko bis rechtsschutz praktisch alles. wollte nur vertragsmuster die langwierigen rechtsstreit zb bei leichten fehlern des skippers verhindern. nicht bei groben, da hilft sowiso nichts.
Lass Dich schriftlich (Crewmitglieder) von Deiner Haftung entbinden! Ich mache es so! Wie es wirklich im Ernstfall-Personenschaden-Mann über Bord-ausschaut und Du vor dem Richter stehst, kann ich Dir leider auch nicht sagen! Aber denk daran: DU bist der SKIPPER, nur DU ALLEINE HAST DAS SAGEN! mfG borabär!
Das weiß der Chris als langjähriger Schiffseigner im Charterbetrieb ohnehin alles! Wir waren ja schon einige Mal gemeinsam unterwegs. Was er meint, ist glaub ich ein Crewvertrag und den bekommt er als Muster von mir demnächst persönlich! Hallo Chris: Ich hab einen Mustervertrag vom Jachtclub MilAk, geb ich Dir! Wir telefonieren! LG Segeln ist Urlaub total!
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