Hallo, wer von Euch weiss, wohin man sich wenden kann, wenn in Kroatien die Grundbucheintragung schon über 1 Jahr dauert?
Wir haben vor einem Jahr ein Grundstück in Kroatien gekauft. Mittlerweile ist 1 Jahr vergangen und wir haben immer noch keine Eintragung ins Grundbuch, lediglich einen Notarvertrag.
Wir würden gerne nachfragen, es kommt uns schon sehr lange vor. Wer von Euch weiss, wohin man sich wenden kann? Vielen Dank im Voraus
wo befindet sich das zuständige grundbuchamt? in sibenik sagen sie jetzt, dass ein antrag (vorausgesetzt natürlich dass die dokumentation vollständig ist, steuer bezahlt usw.) innerhalb von einem monat bearbeitet wird, in opatija warten wir seit 3 jahren auf bescheid über eintragung. ihr könntet beim grundbuchamt direkt anfragen. allerdings müsst ihr viel nerven haben. wenn man diesen grundbuchauszug für einen bestimmten zweck braucht (hypothek, kredit, verkauf), kann sein, dass das verfahren scheller abgeschlossen wird.
so wie ich das sehe fehlt euch vor allem die genehmigung des kaufvertrages vom ministerium. diese dauert z.zt. mindestens 2 jahre. dann kommt direkt an den anschluß an diese genehmigung der grunderwerbsteuerbescheid und erst wenn ihr diese steuer bezahlt habt, gehen die unterlagen bzw. die genehmigungen ans grundbuchamt und dann erst kann die eigentumsumschreibung erfolgen. auch in deutschland kann erst die eigentumsumschreibung erfolgen wenn die grunderwerbsteuer bezahlt ist!!! der staat hält in hr wie in d hier seine hand drauf !!! Habt ihr vom notar überhaupt die bestätigung über die einreichung des vertrages beim ministerium bekommen ???
wir haben oktober 2001 eine wohnung in hr gekauft, die genehmigung durchs ministerium erfolgte Oktober 2003, der grunderwerbsteuerbescheid kam november 2003 und wurde von uns sofort gezahlt. unsere unterlagen liegen seit dezember 2003 auf dem grundbuchamt und die umschreibung ist noch nicht erfolgt. wenn du noch fragen hast, melde dich.
Also bei uns lief es in folgender Reihenfolge: März/April 2003 - Kaufvertrag mit Besitzer November 2003 - Genehmigung vom Ministerium September 2004 - Mitteilung über Grunderwerbsteuer Oktober 2004 - Zahlung der Grunderwerbsteuer Dezember 2004 - Eintragung durchs Katasteramt (leider fehlerhaft) Februar 2005 - Berichtigung des Fehlers beim Katasteramt
Also alles in allem hat die Sache jetzt zwei Jahre gedauert.
Aber was solls - wir wissen ja wofür
Unseren Infos zu Folge dauert die Genehmigung durch das Ministerium 3/4 bis 1 Jahr - das hat sich bei UNS bestätigt.
Wie ist es mit der Auflassungsvormerkung im Grundbuch? Muss dazu ein Notarieller Kaufvertrag gemacht werden oder reicht ein Vorvertrag aus? Wer veranlasst den Eintrag ins Grundbuch der Notar , der Eigentümer oder der Makler?
Hallo, bei mir ist geplant, dass der Rechtsanwalt, der beim Makler beschäftigt ist, den Grundbucheintrag vornehmen soll. Er hat dafür von mir eine notariell beglaubigte Vollmacht erhalten. Allerdings warte ich immer noch auf die Genehmigung vom Ministerium - es ist allerdings erst ein knappes Jahr vergangen.
Hallo zusammen, bei uns ging das alles 2002 furchtbar schnell: Entscheidung zum Kauf: 20 min. (letzter Urlaubstag!!), Papiere organisieren über Makler 2-3 Stunden. Allerdings ist mein Mann Kroate. Was ich gerne hätte, wäre, daß auch ich namentlich im Grundbuch eingetragen bin. Habt Ihr eine Ahnung, wie das funktioniert?? Ich weiß ja, wie unten beschrieben, wie der Ablauf ist, wenn beide Ausländer sind. Wenn aber ein Teil kroatisch ist, geht das womöglich wieder ganz anders, oder? Meine Eltern haben uns einiges an Geld geliehen, daher würden sie es gerne sehen, wenn mein Name da auch irgendwo stehen würde (laut Auskunft der Kroaten ist die Frau allerdings immer automatisch Mitbesitzerin; dort ist es scheinbar unüblich, daß das "Anhängsel Frau" noch namentlich mit eingetragen wird. Hat jemand da einen Tipp oder Erfahrungen damit? Grüße von homoheidelbergensis
das hättet ihr aber schon beim Kauf des Grundstückes tun sollen, denn genauso wie in Deutschland werden beide Partner in den Kaufvertrag eingetragen, das muß man aber vorher dem Rechtsanwalt sagen. Normalerweise fragt der Rechtsanwalt vorher, wer eingetragen werden soll, oder warst du beim Kauf (Rechtsanwalt) gar nicht dabei. Es gib die möglichkeit den Eintrag im Grundbuch zu ändern, auf euer beider Namen, das kostet aber wieder Geld und dein Mann muß miteinverstanden sein.
Ne, ums Einverstandensein geht es nicht, sondern eigentlich nur darum, daß ich Deutsche bin und das dann über das Ministerium, die Botschaft und was weiß ich noch wie gehen müßte und ich bis jetzt noch nicht den Nerv dafür hatte, das in Angriff zu nehmen. Außerdem hab ich inzwischen auch Bedenken, ob ich diesen Weg gehen soll, denn wenn die Deutschen erstmal wissen, daß wir unten ein Häuschen haben und ich vielleicht irgendwann den Job verliere und Kroatien in der EU ist, dann knöpfen die uns am Ende unser Häuschen ab... Der Grund jedenfalls, weshalb beim Kauf nur mein Mann eingetragen wurde, war, daß es alles an einem Tag erledigt werden mußte und es also nur über einen kroatischen Staatsbürger in dem Tempo machbar war.
ob du das umschreiben lässt oder nicht, ist deine Entscheidung, Tatsache ist daß im Falle einer Scheidung du kein Recht auf das Haus in Kroatien hast, denn es ist das alleinige Eigentum deines Mannes. Ich würde mir keine Sorgen machen, ob der deutsche Staat das mit dem Haus mitkriegt, da hätten die viel zu tun, wenn sie jedem Deutschen nachweisen müßten daß er eine Immobilie im Ausland hat. Ich würde das einfach hier in Deutschland nicht angeben, Kroatien ist weit weg.
Mich haben sie auch bearbeitet, alles auf meinen Mann zu schreiben, weil das angeblich einfacher wäre. Aber wieso eigentlich? Der Vertrag muß ja nur auf beide aufgesetzt werden. Das ist ja kein Problem. Natürlich brauchen Ausländer die Genehmigung vom Ministerium, aber wenn man viel Geld investiert, sollte das kein Hinderungsgrund sein. Das dauert halt nur ewig. Eine Scheidung kann schnell kommen, von einem Todesfall will man da schon mal gar nicht ausgehen. Dann erbt eventuell noch seine Familie dein Eigentum. Mach mit deinem Mann wenigstens einen Kreditvertrag über das investierte Geld und lass dir von deinen Eltern bescheinigen, dass du das Geld als Erbteil bekommen hast, denn dann fällt es, soweit ich weiß, nicht in den Zugewinn. Aber eigentlich ist es jetzt ja schon reichlich spät, das Ruder umzureißen. Das ist alles schwierig, ich weiß. Aber mit einem hast du Recht, in unserer Anlage bin ich die einzige Frau, die mit im Kaufvertrag steht. Bei den anderen, alles kroatische Familien, sind die Männer die Eigentümer. Wir hatten auch den größten Krach, weil ich die gesamte Kaufsumme in den Vertrag aufnehmen ließ. Meiner Meinung nach, sind ein paar Euro Steuerersparnis es nicht wert, dass man im Streitfall den gezahlten Kaufpreis vor Gericht nicht nachweisen kann. Besonders in einem Land wo so viele Fußangeln im Immobiliengeschäft lauern, wie in Kroatien. Erfahrungen in Deutschland sind da manchmal wirklich zum Nachteil, denn so präzise und abgesichert läuft es unten einfach nicht ab. Viele Grüße Jutta
So. Gut das es hier wieder ein offenes Thema zum Haus.- bzw. Grundstückskauf gibt. Mich haben in der letzten Zeit einige Mils erreicht mit dem Tenor ob ich nicht jemanden kenne der usw usw.
In der Verwandtschaft meiner Frau gibt es tatsächlich jemanden der eine Nekretnine hat und sich auch mit, allerdings in der Hauptsache Amerikanern, dem Verkauf von Grund und Häusern beschäftigt.
Wer also Bedarf hat, insbesondere in der Gegend rund um Split und den vorgelagerten Inseln, kann ich gerne den entsprechenden Kontakt herstellen. Die Frau spricht sehr gutes Englisch, und in der allergrößten Not springe ich schon auch mal als Dolmetscher ein.
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