In Antwort auf:Im Schlauchbootforum sind die Meinungen geteilt.
Das liegt wohl daran, daß gerne aber fälschlicherweise zwei völlig verschiedene Dinge miteinander verwurschtelt werden ! Führerscheinpflichtig sind alle Boote, völlig egal ob Gummi, GFK oder Stahl mit Motoren, deren Leistung am Propeller 5 PS übersteigen - unabhängig von der Länge ! (Ich habe das jetzt mal ganz korrekt formuliert)
Vignettenpflichtig, also anmeldepflichtig sind alle Boote länger als 2,5 m und/oder mit einer Motorleistung mehr als 5 KW.
So - jetzt bitte ganz langsam lesen und Du merkst den Unterschied. .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
Ich meine aber trotzdem, dass man hier wirklich viele interessante Dinge erfahren kann! LG
Apropos: Alle Schiffe, die länger als 3 m sind und Sport- und andere Schiffe mit einem Motor von über 4 KW, müssen, unabhängig von ihrer Länge, im Hafenamt oder seiner Zweigstelle angemeldet werden. Bei der Anmeldung des Schiffes sind vorzulegen: - Persönliche Dokumente der Besatzung - Schiffsdokumente - Genehmigung des Skippers zum Führen eines Schiffes im Küstengebiet oder auf offener See (Bootsführerschein) - Genehmigung des Skippers für die Nutzung der Radiostation, wenn sich eine solche auf dem Schiff befindet - Dokument über die Seetüchtigkeit des Schiffes - Für Yachten: Liste der Besatzung - Bescheinigung über die Schiffsversicherung für die Schadenshaftung gegenüber dritten Personen - "Blaue Karte". Sollte das Dokument über die Seetüchtigkeit eines Schiffes nicht in Ordnung oder nicht vorhanden sein, hat das Hafenamt das Recht, eine Überprüfung des Schiffes durchzuführen. Sie sind verpflichtet, jede Änderung der Besatzung auf der Yacht beim zuständigen Hafenamt oder seiner Zweigstelle zu melden und zu beglaubigen. Die Anmeldung gilt für ein Jahr vom Tag der Eintragung sowie für mehrere Einreisen nach und Ausreisen aus Kroatien. Der Bootsführer muss für das Befahren der kroatischen Meeresküstengewässer einen Bootsführerschein haben, herausgegeben nach den Vorschriften in seiner Heimat. Für Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland genügt der "Sportbootführerschein See", wenn das Sportboot mit einem Motor über 3,68 KW (= 5 PS) ausgerüstet ist. Anerkannt werden ebenfalls Bootsführerscheine der Klasse B (Küstenschifffahrt) und C (für das offene Meer), herausgegeben von der Seeschifffahrtsbehörde und vom Wassersportverband. Unzulänglich sind die Bestätigungen für Sportboote (Klasse A), das Bodensee-Schifferpatent und das Rheinschiffer-Patent.
Für Staatsangehörige der Republik Österreich gelten Bestätigungen für die Küstenschifffahrt (Schifffahrtsgebiet 2), für die nahe Küstenschifffahrt (Schifffahrtsgebiet 3) und die Schifffahrt auf dem offenen Meer (Schifffahrtsgebiet 4).
Für Staatsangehörige der Schweizer Konföderation ist wenigstens die Genehmigung für die Schifffahrt auf dem offenen Meer (8) notwendig. Die Schifffahrt ohne Bootsführerschein zieht die strafrechtliche Verantwortung und im Falle eines Unfalls während der Schifffahrt den Verlust der Rechte aus der Versicherung nach sich. Wenn Sie keine Schifffahrtsgenehmigung besitzen, können sie in Kroatien die Bootsführerprüfung bei der Schifffahrtsverwaltung und in den Hafenämtern ablegen. Die Bestätigung zum Bootsführer ermöglicht Ihnen die Führung eines Motorbootes und eines Sgelbootes bis zu einer Länge von 12 m oder 15 GT sowie die Nutzung der Schiffs-VHF-Station. Wenn Sie ein gemietetes Boot nutzen, muss ein Mitglied der Besatzung für die Handhabung der VHF-Station befähigt sein. Personen, die drei Jahre eine Bestätigung zum Bootsführer besitzen, können an der Skipperprüfung teilnehmen. (Matrose-Motorist). Dieses Zeugnis ermöglicht Ihnen die Führung von Schiffen bis 25 BT. In Kroatien wird Ihnen nach vorheriger Schulung und abgelegter Prüfung auch ein Zeugnis über die Befähigung zur Führung einer Yacht (Yacht Skipper) ausgestellt, das Ihnen die Führung von Yachten bis 100 BT ermöglicht. Ebenso können Sie ein Zeugnis über die Befähigung eines GMDSS-Operateurs mit allgemeiner bzw. begrenzter Befugnis erlangen.
In Antwort auf:Alle Schiffe, die länger als 3 m sind und Sport- und andere Schiffe mit einem Motor von über 4 KW, müssen, unabhängig von ihrer Länge, im Hafenamt oder seiner Zweigstelle angemeldet werden.
Reinhard - Du Schelm !!! Wie kannst Du es wagen mir zu widersprechen ........ .
Gruß Fred
------------------------------- Medulin, meine zweite Heimat !
In Antwort auf:Wenn Sie keine Schifffahrtsgenehmigung besitzen, können sie in Kroatien die Bootsführerprüfung bei der Schifffahrtsverwaltung und in den Hafenämtern ablegen. Die Bestätigung zum Bootsführer ermöglicht Ihnen die Führung eines Motorbootes und eines Sgelbootes bis zu einer Länge von 12 m oder 15 GT sowie die Nutzung der Schiffs-VHF-Station. Wenn Sie ein gemietetes Boot nutzen, muss ein Mitglied der Besatzung für die Handhabung der VHF-Station befähigt sein. Personen, die drei Jahre eine Bestätigung zum Bootsführer besitzen, können an der Skipperprüfung teilnehmen. (Matrose-Motorist). Dieses Zeugnis ermöglicht Ihnen die Führung von Schiffen bis 25 BT.
Hallo Reinhard!
Da hast Du aber leider was veraltetes abgeschrieben!
Die jetzigen HR-Küstenpatente sind gültig für Boote und Yachten bis 20 BRT, eine Längeneinschränkung gibt es nicht (sofern die BRT nicht überschritten werden)!
Den Mornar Motorist kann man nicht mehr machen und die alten haben ihre Gültigkeit verloren! Wie Du richtig schreibst, braucht man für mehr als 20 BRT den "Yacht-Master", welcher bis 100 BRT gültig ist.
hallo reinhard! mit der suche im forum geht es nicht wirklich. ist der mornar motorist noch gültig oder nicht. wenn nein - kann man ihn noch umschreiben? L.G. sunny way
Die Gültigkeit haben sie zwar verloren, aber das hatten sie auch schon vor 2 oder 3 Jahren! Und trotzdem konnte man sie umschreiben. Ob das heute noch möglich ist, weiß ich nicht!
Auch wenn der Mornar Motorist umgeschrieben oder erst nach dem Krieg gemacht wurde, hat er leider keine Gültigkeit mehr!
Wer seinerzeit einen MM und ein UKW-Funkzeugnis gemacht hat, kann sich damit den neuen Ausweis der Kategorie B ausstellen lassen! (auch wenn die Dokumente noch aus der Zeit vor dem Krieg stammen!)
Infos zu den Umschreibungen finden Interessenten hier! Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe (Anm.: bitte nicht gleich die Unterlagen zusenden, sondern vorher mit uns abklären, ob eine Umschreibung überhaupt möglich oder notwendig ist!)
L.G.
Edwin
PS: Warum der MM heute nicht mehr gültig ist, kann ich nicht sagen - ist halt leider so!
In Antwort auf:Der Hafenkapitän sagt umschreiben geht, aber mußt zum Doktor.
Hallo Flo!
Von wann stammt die Info?
Eine Zeit lang ist es noch gegangen mit einem Besuch beim Amtsarzt und dann war das Patent auf 5 Jahre befristet! Lt. Hafenamt Rijeka ist es nun aber auch mit einem Besuch beim Doc. nicht mehr möglich!
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.