Ich war mir in meiner Angelegenheit soooooo sicher....!
WEIT GEFEHLT !
Der Richter hat alle Beweißanträge unsererseits abgelehnt! Kein Gutachten,,,,Keine Zeugen,,,, die Ärztin aus Kroatien ist 3 mal geladen worden ..jedoch nie erschienen! Es gab nur einen Brief an das Gericht.. in diesem bedauerte sie dass sie keine Zeit hat, und beteuert... dass sie keine Rechnungen in EURO ausstellt und ausgestellt hat! Der Richter war der Meinung, dass ein graphologisches Gutachten nichts aussage! Ich kann der Ärztin nach dem Ausstellen der Rechnung den Kugelschreiber geklaut haben, um dann die Rechnung zu fälschen! Und da es sich um die Kürzel "EU" handelt (für EURO), kann ein Graphologe nicht den Unterschied erkennen, somit ist das Gutachten wertlos!>>> so der Richter ! Die Aussage meiner (EX Frau) wird als parteiisch angesehen! >>>Wertlos ! >>>so der Richter Hingegen die Aussage der Zahnärztin... warum sollte diese Frau/Akademiker lügen ? Er sehe keinen Grund! >>>so der Richter !
Cave.... Ich bin vorgestern VERURTEILT worden ! >>> WEGEN URKUNDENFÄLSCHUNG ; IRREFÜRHUNG DES GERICHTES ; FALSCHAUSSAGE etc.
ICH = Ratlos >>> mein Anwalt Ratlos >>> ???
Vorbei...bay..junimond...
Gruß YAMA
Gast
Beiträge:
27.10.2007 21:33
#23 RE: Zahnarzt-Rechnung in Pula in EURO erhalten, MITHILFE gefragt !!!
bleibt immer noch die Möglichkeit in Berufung zu gehen.
Soviel ich weiß gilt immer noch in dubio pro reo = Im Zweifel für den Angeklagten.
d.h. nicht du musst beweisen, dass du keine Straftat begangen hast, sondern ADAC, Staatsanwqalt und Gericht müssen beweisen, dass du sie begangen hast.
Ob eine einfache Erklärung einer ausländischen Ärztin, sie stelle keine Rechnungen in Euro aus, die ja durchaus aus Gründen des Selbstschutzes der Ärztin bspw. vor Strafverfolgung in ihrem Land erfolgen kann, letztlich ausreicht um diesem Kriterium zu genügen, halte ich dann doch für fragwürdig.
Letztlich ist eine Berufung aber natürlich immer auch ein - nicht zuletzt finanzielles - Risiko.
Bei einer Verurteilung wegen Betrug usw. handelt es sich allerdings auch nicht unbedingt um eine Kleinigkeit. Daher würde ich an deiner Stelle schon darüber nachdenken gegen das Urteil vorzugehen. Oft genug werden Urteile unterer Instanzen (z.T. auch nur wegen Formfehlern) durch übergeordnete Instanzen wieder aufgehoben, oder eine Neuverhandlung verfügt.
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