Lest doch einfach das Gesetz! Nach 5 Jahren wenn man ein regelmäßiges Einkommen und eine Krankenversicherung hat und keine Schulden! Der Besitz einer Immobilie spielt da gar keine Rolle. Das wäre dann ja relativ einfach. Mir ist ein Fall bekannt in dem ein Ehepaar das seit 4 Jahren hier wohnte und arbeitete keine Verlängerung bekam, weil sie Schulden (normaler Kredit) in Höhe von 11.000 Kn hatten Wie gesagt beide hatten Arbeit und hatten den Kredit bei einer kroatischen Bank ganz regulär bekommen und hatten ihre Raten regelmäßig bezahlt. Aber das Gesetz sagt: Keine Schulden. Sie mussten dieses Frühjahr Kroatien verlassen. Es ist ganz schlimm, den die Leute stehen vor dem Nichts in ihrer Heimat. Dieser Fall ist wahr!
Bei eine Daueraufenthaltsgenehmigung ist das natürlich kein Grund, die Genehmigung zu entziehen, aber bei einer befristeten sehr wohl. Diese Gesetzgebung gilt - außer in Frankreich - EU-weit, mit marginalen Unterschieden. Gruß Stankovci
Zitat Danach musst Du das Land für 180 Tage verlassen. Unabhängig vom Kalenderjahr - um das auch noch zu sagen.
das ist falsch
Du darfst Dich 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes vom 6 Monaten aufhalten.
Der 6-Monatszeitraum beginnt mit der ersten Einreise.
Also:
Einreise am 1. Januar: Beginn des 6-Monatszeitraums am 1. Januar
d. h. zwischen 1.1. und 30.06. Aufenthalt max. 90 Tage
am 1.8. beginnt der nächste Zeitraum, in dem Du dich 90 Tage aufhalten kannst....
Solltest Du am Beginn der Sommersaison das erste Mal einreisen, dann beginnt der Monatszeitraum dann, dann reichen die 90 Tage nicht über den Sommer....
Das ist so EU-Recht, nur in Deutschland wird laut einer BMI-Weisung (Stand 2007) anders gerechnet...
Zitat Stay of aliens Short-term stay – stay of aliens of up to 90 days, with or without visa.
Aliens who are not obliged to possess a visa to enter the Republic of Croatia may stay in the Republic of Croatia for maximum 90 days within a period of 6 months, starting from the day of their first entry – Article 43(1) and (2) of the Aliens Act (Official Gazette 79/07).
Hallo Vera, zu Deiner Antwort auf meinen Beitrag "Ich bin Neuling in diesem Forum" folgender Rat: Lies Dich doch einmal kreuz und quer durch die Forum-Beiträge über versch.Themen und Du wirst feststellen müssen (wenn Du objektiv bist, wovon ich mal ausgehe), daß viel Durcheinander und wenig klare Information rüberkommt. Das konnte ich auch aus verschiedenen anderen Beiträgen herauslesen - Du sicher auch, wenn Du Dich darum bemühst (Du bist doch Moderatorin, oder?). Das war mein erster Eindruck als "Neuling"! Ich bin schon einige Jahre Pauschl-Camper in Istrien und habe gehofft, in diesem Forum gute Infos zu bekommen, Erfahrungen und Meinungen austauschen zu können anstatt so blöd angepflaumt zu werden wie in Deiner Antwort bzw. auch der von Slava. Sollte ich einem Wissenden unwissentlich auf den Schlipps getreten haben - sorry!!! Ich hoffe, Herr Fröhlich liest diese Zeilen.
Aber nichts für ungut und schöne Feiertage slowen1921
Zitat von Daxbauerdas ist falsch Du darfst Dich 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes vom 6 Monaten aufhalten. Der 6-Monatszeitraum beginnt mit der ersten Einreise. Also: Einreise am 1. Januar: Beginn des 6-Monatszeitraums am 1. Januar d. h. zwischen 1.1. und 31.07 Aufenthalt max. 90 Tage am 1.8. beginnt der nächste Zeitraum, in dem Du dich 90 Tage aufhalten kannst....
das ist auch falsch 6 Monate vom 1.1. gerechnet enden nicht am 31.07, sondern am 30.06.
Hallo Daxbauer >>> Du darfst Dich 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes vom 6 Monaten aufhalten. >>> Der 6-Monatszeitraum beginnt mit der ersten Einreise. >>> Also: >>> Einreise am 1. Januar: Beginn des 6-Monatszeitraums am 1. Januar >>> d. h. zwischen 1.1. und 31.07 Aufenthalt max. 90 Tage >>> am 1.8. beginnt der nächste Zeitraum, in dem Du dich 90 Tage aufhalten kannst....
Wo steht bitte ein Datum, so wie Du es bennenst, im Gesetzestext??? NIRGENDWO - sorry Ein Zeitraum 1.1. - 30.6. und 1.7.-31.12 nirgendwo zu lesen.
Dein Zitat übersetzt!
Der Aufenthalt von Ausländern Kurzfristigen Aufenthalt - Aufenthalt von Ausländern von bis zu 90 Tage, mit oder ohne Visum.
Ausländer, die nicht verpflichtet sind, ein Visum zu besitzen, um in die Republik Kroatien kann in der Republik Kroatien für maximal 90 Tage Aufenthalt innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten, gerechnet ab dem Tag der ersten Einreise - Artikel 43 (1) und (2 ) des Ausländergesetzes (Amtsblatt 79/07).
Da steht nicht gerechnet vom 1.1. oder 1.7. Oder habe ich etwas von Dir falsch verstanden?
Und SLOWEN1921: In jedem Forum wird 'geratscht'. Nimm es wie Du willst. In jedem Forum, bei jeder Diskusion gibt es sehr viel gar nicht wissen, viel halbwissen und ganz wenig wirklich wissen.
Zitat Wo steht bitte ein Datum, so wie Du es bennenst, im Gesetzestext??? NIRGENDWO - sorry Ein Zeitraum 1.1. - 30.6. und 1.7.-31.12 nirgendwo zu lesen.
eben, es steht nirgendwo im Gesetz, das ist ja das Problem.
Du setzt den Beginn des Zeitraumes selber mit der ersten Einreise
Wer erst im Mai das erste Mal einreist, hat Pech, sein Zeitraum endet dann im November, er hat nur 90 Tage im Sommer zur Verfügung.
wer im Januar für einen Tag einreist, hat den ganzen Sommer zur Verfügung...
Achtung Stempel holen, bzw. an die Anmeldung denken.
Aber aufpassen, wie die Einreisen im Vorjahr waren....
also Reisedaten aufschreiben und die Zeiträume kontrollieren
Zitat von Daxbauer Einreise am 1. Januar: Beginn des 6-Monatszeitraums am 1. Januar d. h. zwischen 1.1. und 31.07 Aufenthalt max. 90 Tage am 1.8. beginnt der nächste Zeitraum, in dem Du dich 90 Tage aufhalten kannst....
Ich glaube es ist jedenfalls so dass du nie innerhalb irgend einer 6 Monats Frist länger als 3 Monate darfst, ohne andere Genehmigung... Also dürftest du auch bei einer Einreise am 1. Januar es zB nicht so machen: Im Januar ein paar Tage, dann zurück. Dann den Rest der 3 Monate im April, Mai, Juni. Und dann im Juli wieder weil ja dann ein neuer Zeitraum anfängt... ;) Weil dann ab April, ab der zweiten Einreise, wieder nur 90 Tage ok sind, oder?
Kathrin
p.s. So wie Daxbauer es schreibt klingt es aber wieder anders...
der Zeitraum beginnt bei der ersten Einreise und läuft dann 6 Monate!
Erst nach 6 Monaten gibt es wieder eine neue erste Einreise
In Deutschland (Stand 2007) wird vom tatsächlichen Kontrolldatum aus 6 Monate zurück gerechnet und alle Aufenthaltszeiten in dieser Zeit werden zusammengezählt.
es dürfen dann nie mehr als 90 Tage zusammenkommen
der "Trick" mit der bewusst gewählten ersten Einreise soll damit ausgeschlossen werden.
Der Tag der ersten Einreise hat für die meisten sicher mit Urlaub zu tun. Aber das ist nicht der Punkt. Dem Gesetzgeber ist egal wann Ferien sind.
ALSO NOCHMAL - Ich hoffe genauer:
Für touristische Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr benötigst Du keine Aufenthaltsgenehmigung. Die Halbjahresfrist beginnt mit der Einreise.
Nach 90 Tagen Aufenthalt, bzw. nach Ablauf des Halbjahres beginnend mit dem Tag der Einreise, musst Du für 180 Tage das Land verlassen. Dann darfst Du Dich wieder 90 Tage, für ein Halbjahr, im Land aufhalten. Du musst Dich binnen 24 Std., nach der Ankunft in Kroatien, bei der Polizei anmelden, bzw. Dein Vermieter macht das. Für alles was über 90 Tage hinausgeht - innerhalb einer Frist von zusammenhängend 180 Tagen - benötigst Du eine Aufenthaltsgenehmigung.
Wenn Du das mit dem 1.1. eines Jahres festmachen willst... O.K. Aber nach Gesetz ist es der Tag der Einreise - egal wann.
Man war das schwierig!!!
Ich muß mich korrigieren... Die Anmeldung bei den Behörden muss binnen 48 Stunden erfolgen.
Ich hoffe das es jetzt ganz deutlich ist. Kann es jemand sooo genau beschreiben, das es jeder versteht?
Zitat von stankovci Nach 90 Tagen Aufenthalt, bzw. nach Ablauf des Halbjahres beginnend mit dem Tag der Einreise, musst Du für 180 Tage das Land verlassen.
Aber warum sagst du für 180? Ich dachte auch wieder für 90?
Wegen dem Anmelden noch: Ich dachte auch, innert 24 Std. Oder hat sich das verändert?
Das können eben nicht max. 179 Tage am Stück sein. Verstehst Du nicht...? Nach 90 Tagen endet die Aufenthaltberechtigung ohne Visum - Punkt. Dann musst Du ausreisen - für 180 Tage. Wenn Du rechnest, ergibt das genauso 180 Tage aufenthalt pro Jahr (nicht Kalenderjahr). Du kannst auch nicht für einen Tag ausreisen, oder mal eben über die Grenze fahren und zurück, um weitere 90 Tage zu haben. Übrigens... Auskunft erhalten und bestätigt bekommen - heute früh - Polizei Benkovac, Ausländerstelle. 'Meine' Betreuerin, bei der ich meine Aufenthaltsgenehmigung erhalten habe. Das steht nicht so im Gesetz, sondern das sind die Ausführungsbestimmungen des Gesetzes. Das heisst... so wird es gehandhabt. An die Ausführungsbestimmungen kommt man wohl nicht so leicht ran. Jetzt kannst Du noch behaupten, meine Betreuerin hätte keine Ahnung.
Ich weiß nicht wie die Anmeldepflicht früher war. Jetzt sind es 48 Stunden.
Der Text: Ausländer müssen sich in Kroatien innerhalb von 48 Stunden bei der Polizei oder über das örtliche Tourismusbüro anmelden. Bei der Unterbringung in einem Hotel, in einer Pension oder auf dem Campingplatz erfolgt die Anmeldung in der Regel durch deren Besitzer. Dasselbe gilt beim Einklarieren mit dem Schiff. Bei privater Unterbringung kann der Gastgeber die Anmeldepflicht übernehmen. Individualreisende müssen ihrer Anmeldepflicht selbst nachkommen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder.
Zitat von DaxbauerEin Jahr hat zwei 6-Monatszeiträume, d.h ich darf mich insgesamt 180 Tage im Jahr (2* 6 Monate, nicht Kalenderjahr) aufhalten....das können theoretisch maximal 179 Tage am Stück sein....
Lieber Daxberger, jetzt hast Du Dich etwas verheddert. Gestern (am 13.12 um 16:56 Uhr) hast Du die gesetzliche Grundlage bereits genannt und mE auch zutreffend interpretiert, Zitat:
Zitat ..."Aliens who are not obliged to possess a visa to enter the Republic of Croatia may stay in the Republic of Croatia for maximum 90 days within a period of 6 months, starting from the day of their first entry – Article 43(1) and (2) of the Aliens Act (Official Gazette 79/07)."...
Frei übersetzt: "Ausländer, die kein Visum brauchen, um in die Republik Kroatien einzureisen, dürfen sich in der Republik Kroatien für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten, gerechnet ab dem Tag der ersten Einreise, aufhalten"
Deshalb ist, wenn 90 Tage Aufenthalt innerhalb der letzten 6 Monate ausgeschöpft sind, eine Ausreise fällig und eine erneute Einreise erst nach Ablauf von 6 Monaten -gerechnet vom Tag der ersten Einreise- zulässig. Dabei können niemals "maximal 179 Tage am Stück" herauskommen, weil spätestens nach 90 Tagen Aufenthalt eine Ausreise für mindestens 90 Tage bzw. -gerechnet vom Tag der ersten Einreise 6 Monate- erfolgen muss.
Es dürfen rückblickend (und nur diese Betrachtungsweise ist mE zulässig) innerhalb der vergangenen 6 Monate insgesamt immer nur 90 Tage Aufenthalt zusammen kommen.
EDIT: Mein Beirag hat sich mit der mE richtigen Darstellung von stankovci überschnitten.
Dann wäre Kroatien aber das einzige Land sein, in dem das so ist...
EU-Aufenthaltsrecht bezieht sich immer auf den Zeitraum von 6 Monaten.
Ich versuche es nochmal zu verdeutlichen:
Der Beginn und das Ende des 6-Monatszeitraum richtet sich nach dem Tag der ersten Einreise
Zitat period of 6 months, starting from the day of their first entry
Dieser Zeitraum endet dann exakt 6 Monate nach derersten Einreise
also Beispiele:
erste Einreise 01.01. ==> Ende des 6-Monatszeitraum 30.06.
erste Einreise 15.01. ==> Ende des 6-Monatszeitraum 14.07.
erste Einreise 01.04. ==> Ende des 6-Monatszeitraum 30.09.
usw.....
innerhalb dieses Zeitraumes darf ich beliebig oft ein- und ausreisen
die Zahl der Aufenthaltstage darf jedoch insgesamt nicht mehr als 90 Tage sein
Zitat for maximum 90 days within a period of 6 months
soweit alle einverstanden?
ok
wenn dieser 6-Monatszeitraum zu Ende ist, geht es wieder von vorne los...
also
Endes des 1. Zeitraumes 30.06. ==> bei der nächsten Einreise beginnt ein neuer Zeitraum zu laufen
also nächste Einreise z. B. dann am 01.07. ==> neuer 6-Monatszeitraum bis 31.12.
in dieser Zeit wieder beliebige Ein- und Ausreise bis zu maximal 90 Tage Aufenthalt.
wenn der erste Zeitraum also im Sommer endet, beginnt anschließend im Sommer der nächste Zeitraum...
also bleiben bei optimaler Planung im Sommer maximal 179 Tage Aufenthalt "(2*90)-1 Tag für das bewusste Setzen des Anfangstermins"
Und weil das ein missbräuchliches Ausnutzen der EU-Bestimmungen ist, hat sich Deutschland entschieden, die alte deutsche Berechnungsweise beizubehalten:
vom aktuellen Datum 6 Monate zurück max. 90 Tage
das ist aber nicht EU-Rechtkonform, und Kroatien hat die Bestimmung des "Tages der ersten Einreise" aus dem SGK übernommen und nicht die deutsche Regelung
ganz früher gab es in Deutschland gar keine festen Fristen, sondern der "hauptsächliche" Aufenthalt eines Ausländers musste im Ausland sein, d.h. wer 14 Tage da war, musste mindesten für 15 Tage wieder ausreisen....
aber das ist seit mindestens 10 Jahren Geschichte...
Hallo Daxberger, Natürlich dürfen es insgesamt 179 Aufenthaltstage innerhalb eines Jahres (innerhalb 2x 6 Monate) sein. Du hattest aber geschrieben: "...das können theoretisch maximal 179 Tage am Stück sein..." (maW ohne Unterbrechung) und darin lag der Denkfehler.
>>> soweit alle einverstanden? >>> ok >>> wenn dieser 6-Monatszeitraum zu Ende ist, geht es wieder von vorne los...
Und hier irrst Du! Wenn der 6-Monatszeitraum (180 Tage), in dem Du max. 90 Tage hier warst, zu Ende ist, beginnen 6 Monate (180 Tage) in denen Du Dich nicht hier aufhalten darfst. Erst dann beginnen wieder 6 Monate (180 Tage) in denen Du Dich max. 90 Tage am Stück oder wie auch immer aufgeteilt hier aufhalten darfst. Das ist der Kreislauf! Auch das ergibt auf 1 Jahr (360 Tage) 180 Tage aufenthalt in Kroatien. Und das ist, wie gesagt, in jedem EU-Land so (außer Frankreich, aber das ist hier nicht relevant)
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