Kurzer Sachstand: Kroatien hat sich verpflichtet die Schengen Auflagen zu erfuellen. (die Reisefreiheit in den sogenannten Schengen -Staaten kommt erst spaeter; ist verbunden mit ganz klaren Zoll und Reiseauflagen.) Die Schengenauflagen : Jeder Auslaender ohne Visa Pflicht hat das Recht bis zu 3 Monaten im Land zu bleiben. Hotels, Pensionen der private Vermieter sind verpflichtet den Gast anzumelden. Dies gilt in Deutschland ebenso wie in der Schweiz ( nicht EU Mitglied aber dem Schengenabkommen verpflichtet). In der Praxis sieht dies oft anders aus. In einer Grossstadt wie Zagreb ist ein Besuch bei Freunden/Familie selten mit einer Anmeldung verbunden. Sollte es aber zu einem Zwischenfall/Unfall kommen, koennten die Behoerden ueberpruefen ob der Gast ( Auslaender) angemeldet ist oder nicht. Auch dies geschieht eher selten. Anders ist das bei Seglern und bei Besitzern von Haeusern oder einer Wohnung. Segler werden ( wie bereits erwaehnt) manchmal ueberprueft. Dies schreibt das Gesetzt besonders vo, da ueber den Seeweg die meisten Drogen und Fluechtlinge ins Land gebracht werden. Besitzer von Eigentum ( Haus oder Wohnung) sind verpflichtet sich bei der Polizei zu melden. Der Bogen nennt sich : Voruebergehende Verlegung des Wohnsitzes. Bis vor wenigen Monaen bestand dieses Gesetz auch fuer Kroaten ( wurde allerdings nie ernst genommen und von den lokalen Behoerden eher als Mehrarbeit aufgefasst) 2010 wird in Kroatien ein neues Steuergesetz in Kraft treten.Das gleiche Gesetzt gibt es in Deutschland schon seit vielen Jahren. Besitzt ein Buerger mehr als ein Haus/Wohnung muss er sich klar entscheiden wo er seinen Hauptwohnsitz hat. Das sogenannte Sommerdomizil oder Weekendhaus wird steurlich mehr belastet. Am Hauptwohnsitz werden die Steuern entrichtet und von daher ist die dort vorhandene Wohnung im Bezug auf Grundbesitzabgaben guenstiger.Wie gesagt : Wie in Deuschland. Den Globetrottern unter den Kroatienurlaubern rate ich : Unbedingt eine Quittung vom Vermieter verlangen. Der Vermieter ist verpfichtet die Kurtaxe zu entrichten und den Gast zu melden, auch wenn es nur fuer eine Nacht ist. Wer Freunde in seinem eigenen Haus empfaengt rate ich ebenfalls die Besucher anzumelden.
nette Info, aber bitte die pauschalen Aussagen mit entsprechenden Gesetzestexten oder VO belegen, z.B.:
"Hotels, Pensionen der private Vermieter sind verpflichtet den Gast anzumelden. Dies gilt in Deutschland"
Wann, wo, bei wem?
"Besitzer von Eigentum ( Haus oder Wohnung) sind verpflichtet sich bei der Polizei zu melden. Der Bogen nennt sich : Voruebergehende Verlegung des Wohnsitzes. Bis vor wenigen Monaen bestand dieses Gesetz auch fuer Kroaten ( wurde allerdings nie ernst genommen und von den lokalen Behoerden eher als Mehrarbeit aufgefasst) 2010 wird in Kroatien ein neues Steuergesetz in Kraft treten.Das gleiche Gesetzt gibt es in Deutschland schon seit vielen Jahren. Besitzt ein Buerger mehr als ein Haus/Wohnung muss er sich klar entscheiden wo er seinen Hauptwohnsitz hat. Das sogenannte Sommerdomizil oder Weekendhaus wird steurlich mehr belastet. Am Hauptwohnsitz werden die Steuern entrichtet und von daher ist die dort vorhandene Wohnung im Bezug auf Grundbesitzabgaben guenstiger.Wie gesagt : Wie in Deuschland.
Klar, es gibt Erst- und Zweitwohnsitze, aber wo steht, dass der ausländische Tourist, um den es hier geht, sich irgendwo melden muss (in Deutschland)?
Woher nimmst Du die Erkenntnis über die steuerliche "schlechter"-Behandlung von Zweitwohnsitzen in Deutschland?
Seit wann melde ich mich in Deutschland bei der Polizei?
"(die Reisefreiheit in den sogenannten Schengen -Staaten kommt erst spaeter; ist verbunden mit ganz klaren Zoll und Reiseauflagen.)"
Ein kurzer und wichtiger Einwurf in diesem Zusammenhang:
Wer in Kroatien rechtsverbindliche Geschäfte abschliessen will, (z.B. Haus und Grundstücksverkauf/kauf) Autoverkauf/kauf, Bootsverkauf/kauf benötigt eine OIB-Nummer vom Finanzamt, sonst kann er diese nicht bei einem Notar abschliessen. Dabei spielt es keine Rolle, ob er In- oder Ausländer ist.
Wer in Kroatien Notar ist hat den gleichen Status wie jemand, der Geld drucken darf. Ich habe mir sagen lassen, dass es bei Notaren in Deutschland, aber auch nicht viel anders sein soll.
Zur Information: Wer in Kroatien mit einem vorgedrucktem oder selbst entworfenen Vertrag, der juristisch einwandfrei ist, zu einem Notar kommt, muss garn nicht soviel Gebühren zahlen, wie man im erstem Moment denken mag. Setzt der Notar ihn auf, dann wird es erst teuer.
leider sind die deutsch sprachige Unterlagen nur von 2007 zu erhalten. Kroatien ist inzwischen in dem Aufnahmestatus in die EU und muss die neuen Gesetze bereits umsetzen. http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/schengen.html
kannst du mir glauben, dass ich das sehr ausgiebig gemacht habe, aber einfach Behauptungen aufstellen, diese dann aber nicht belegen, ist kein feiner Stil....
Zur Information: Wer in Kroatien mit einem vorgedrucktem oder selbst entworfenen Vertrag, der juristisch einwandfrei ist, zu einem Notar kommt, muss garn nicht soviel Gebühren zahlen, wie man im erstem Moment denken mag. Setzt der Notar ihn auf, dann wird es erst teuer.[/quote]
Nur mit einem sehr großen Unterschied: Der kroatische Notar übernimmt keinerlei Haftung. Es haftet für gar NICHTS. Das einzige, wofür er die Haftung übernimmt, ist die Tatsache, dass du derjenige bist, der das Formular oder den Vertrag unterschrieben hast
Die Notare in HR machen sich nicht einmal die Mühe, die Verträge zu lesen. Ist wohl auch logisch, denn für den Inhalt gibt es keine Hafung!
Ups! hat wohl mit dem "Zitieren" nicht funktioniet:-(
Genau das ist das Problem in Kroatien: i no spoke ingleski. Bei deutschen Behörden bemüht man sich zumindest, Englisch zu sprechen. Das kann man von Kroatien nicht behaupten, im Gegenteil. Wir haben ganz oft erlebt, dass die kroatischen Behörden ausdrücklich angewiesen wurden, keine Fremdsprachen zu sprechen. Um es den Ausländern schwerer zu machen. Welcome to Croatia!
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