hatten wir hier nicht einmal eine Diskussion daruber, ob bei den 90 Tagen Aufenthalt innerhalb von 6 Monaten auch zurueckgerechnet wird. So wie es im gesetz heisst, gelten ja die 90 Tage einfach ab dem Datum, an dem man das erste Mal eingereist ist (und ich habe das so verstanden, dann nach sechs Monaten WIEDER ab dem Datum, wenn man zum ersten wieder eigereist ist.
Nun war ich mir wegen etwas nicht sicher und bin bei einem Polizeiposten an den Schalter fragen gegangen.
Nun hat die Frau am Schalter tatsaechlich auch mit mir zurueckgerechnet, bis zu dem Tag genau ein halbes Jahr vom "heutigen" (bzw damaligen) Datum.
Wollte das nur hier reinstellen, da das zumindest zum Teil doch gemacht wird?
Zitat von Kathrin74hatten wir hier nicht einmal eine Diskussion daruber, ob bei den 90 Tagen Aufenthalt innerhalb von 6 Monaten auch zurueckgerechnet wird... ...Wollte das nur hier reinstellen, da das zumindest zum Teil doch gemacht wird?
Ich verstehe Deine Frage nicht. Welche unterschiedliche Konsequenzen sind ggf. möglich (Beispiele) oder stiftet es nur zur Verwirrung?
Ich wollte das nur reinstellen weil es hier Diskussion war. Im Moment habe ich nicht viel Internet Zeit, vielleicht kann ich ein andermal Beispiel sagen ok? Sorry
Zitat Ich verstehe Deine Frage nicht. Welche unterschiedliche Konsequenzen sind ggf. möglich (Beispiele) oder stiftet es nur zur Verwirrung?
Beispiel:
Einreise am 1.1.12
Ausreise direkt anschließend wieder
dadurch Beginn des 6-Monatszeitraums auf 1.1.12 gesetzt
Verbrauch von den 90 Tagen: 1 Tag, Rest 89 Tage
Einreise zum "Übersommern" am 1.5.12
Verbleib in Kroatien bis zum Ende des Sommers am 28.09.12 möglich....
denn:
1.5.12 bis 30.6.12 sind 61 Tage, daher deutlich weniger als 90....
am 1.7. beginnt ein neuer 6-Monatszeitraum, in dem wieder 90 Tage Aufenthalt möglich sind.
1.7. - 28.9. sind 90 Tage....(wenn ich mich nicht verzählt habe)
nächste Einreise wäre dann wieder am 1.1.13 möglich und auch nötig, um das gleiche 2013 wieder durchzuführen....
Um diesen Mißbrauch zu verhindern, verwenden manche Länder die Regel, dass zu jedem Kontrollzeitpunkt in den zurückliegenden 6 Monaten höchstens 90 Tage Aufenthalt sein darf.
In Deutschland war es auch so, ob es heute noch so gehandhabt wird, kann ich nicht sagen.
Vom EU-Recht her ist die erste Verfahrensweise vorgeschrieben.
Oder zB sagen wir, jemand ist zwei monate in Kroatien, zwei Monate nicht, dann wieder einen in kroatien, einen nicht. 6 Monate sind vorbei, im ganzen war die Person 3 Monate (ich rechne pro Monat jetzt 30 Tage) im Land, also ok. Dann beginnt ein neuer 6-Monate-Zeitraum. Die Person beschliesst, es dieses mal anders zu machen und grad 90 Tage am Stueck zu bleiben. Da die Person aber nur einen Monat ausserhalb von Kroatien war, wuerde der vorangegangene Monat IM FALLE VON ZURUECKRECHNEN dann dazugezaehlt werden und es waeren dann 120 Tage.
das ganze Problem ist doch immer der Nachweis der "Ersteinreise". Deshalb ist es nur jedem zu empfehlen seine Aufenthalte zu dokumentieren und entsprechende Nachweise zu führen. Dann kann bei einer Kontrolle nichts passieren. Wir machen das bereits seit über 10 Jahren und können alle unsere 6-Monatszeiträume nachweisen.
Du meinst,dzurueckgezaehlt wird nur dann, wenn die Ersteinreise nicht bewiesen werden kann? Wenn die nachgewiesen werden kann, ist es klein Problem, wenn es sich so wie oben gesagt "zusammenmengt"?
Bei einer Einreise am 1.5. und einem "Guthaben" von 89 Tagen ist in Daxbauers Beispiel kein "Übwersommern" bis 28.9. möglich, sondern nur bis zum 27.7., da auch hier wieder das Einreisedatum zählt und ein noch vorhandenes "Aufenthaltsguhaben" auch über den nächsten Stichtag hinaus - allerdings ohne Unterbrechung - genutzt werden darf. Unser "Übersommerer" kann aber am 27. Juli nach Hause und am nächsten Tag wieder nach Kroatien fahren und, wenn er will, bis zum 25. November bleiben. Die nächste Einreise wäre dann wieder am 1.1.2012 möglich.
Ach, Jungs und Mädels, was regt ihr euch denn so auf? Ab 01.07.2013 ist doch sowieso alles hinfällig. Dann können wir uns als "stranac" so lange in HR aufhalten wie wir wollen.
daxbauer hat recht. Die 90 Tage innerhalb 6 Monaten müssen nicht in einem Stück genommen werden. Es gibt eine Ersteinreise und dann die Wiedereinreise. Ist meine Ersteinreise am 01.01. so kann ich 90 Tage bis zu 30.06.nutzen. Die Wiedereinreise als Beginn der nächsten 6-Monatsfrist kann jetzt am 1.7. oder am 23.9. oder wann auch immer sein.
Hallo Ursula, da ich selbst mehrfach pro Jahr nach Kroatien fahre und immer am Tage zählen bin, ist mir natürlich bekannt, dass man die 90 Tage innerhalb des Sechs-Monats-Zeitraum nicht am Stück nehmen muss, sondern sie auf beliebig viele Aufenthalte verteilen kann, solange die Gesamtdauer von 90 Tagen nicht überschritten wird. Natürlich weiß ich auch, dass die Ersteinreise nicht zwingend dam 1. Januar, sondern zu einem beliebig anderen Zeitpunkt erfolgen kann, woraus sich wieder andere Konstellationen ergeben.Ich habe aber konkret auf Daxbauers Beispiel geantwortet, in dem insgesamt 151 Tage am Stück zum "Übersommern" genutzt werden und von einer Unterbrechung durch eine dazwischen erfolgte Aus- und Einreise keine Rede ist. Das geht aber nun mal nicht. Bei einem Guthaben von 89 Tagen aus dem am 30. Juni endenden Sechs Monatszeitraum, die ich am Stück nehmen will, kann ich bei einer Einreise am 1. Mai eben nur bis maximal 27. Juli blieben. Es steht mir aber frei, nach der Ausreise am 27.Juli am 28. Juli wieder einzureisen und - wenn mir danach ist - weitere 90 Tage am Stück bis zum 25. September zu bleiben. Ist jetzt alles klar?
Ich bin der Meinung, dass eine Ausreise am Ende des 6-Monatszeitraums nicht unbedingt nötig ist, um einen neuen Zeitraum zu begründen.
Dies ist auch praktisch nicht immer möglich.
Und ich glaube nicht, dass jeder, der in Kroatien Urlaub macht, immer weiß, wann sein 6 Monatszeitraum genau endet.....
Dieses Jahr reise ich z.B. am 05.04. erstmalig nach Kroatien ein, damit beginnt mein 6 Monatszeitraum.
Dieser endet also am 4.10.
Innerhalb dieses Zeitraumes bin ich ca. 6 Wochen in Kroatien, also deutlich weniger als 90 Tage.
Ich bin aber vom 29.09. - 06.10 auf Segelregatta....
Ich kann also nicht am 4.10. ausreisen.....
Somit halte ich mich deiner Meinung nach illegal auf.... -
edit:
Ich habe gerade gesehen, dass Du einen Gedankenfehler machst:
Zitat Bei einem Guthaben von 89 Tagen aus dem am 30. Juni endenden Sechs Monatszeitraum, die ich am Stück nehmen will, kann ich bei einer Einreise am 1. Mai eben nur bis maximal 27. Juli blieben. Es steht mir aber frei, nach der Ausreise am 27.Juli am 28. Juli wieder einzureisen und - wenn mir danach ist - weitere 90 Tage am Stück bis zum 25. September zu bleiben.
Wenn der Zeitraum am 30.Juni endet, dann iste da auch zu Ende, d.h. nicht verbrauchte Tage aus den 90 Tagen können nicht in den Juli übernommen werden, sie verfallen.
Wenn, dann müsstest Du am 30.6. ausreisen und am 1.7. wieder einreisen....(nicht am 27./28.7.) -
Zitat Wenn der Zeitraum am 30.Juni endet, dann iste da auch zu Ende, d.h. nicht verbrauchte Tage aus den 90 Tagen können nicht in den Juli übernommen werden, sie verfallen.
Das würde ja auch bedeuten, dass man sich sonst in einem 6-Monats-Zeitraum ca. 150 Tage aufhalten könnte, wenn man in dem vorherigen nur 30 Tage genutzt hat, wenn es so wäre wie Proller es schreibt.
Eins verstehe ich immer noch nicht, was ist eigentlich so schwierig sich den 1.Halbjahrestermin nach der Einreise auszurechnen, innerhalb man in diesen 180 Tagen eben insgesamt 90 Tage, auch gestückelt bleiben darf? Man ist ja verpflichtet sich nach der Einreise innerhalb einer Frist 24/48 Stunden polizeilich zu melden,also steht dieser Termin doch fest.
Nach weiteren 6 Monaten beginnt die neue Halbjahresfrist mit abermals 90 Tagen und Kalender lesen kann wohl Jeder hier, oder?
Ob dies nach 2013 dann entfällt ist eine ganz andere Sachen, denn noch haben wir den Beitritt nicht.
Bin nun schon zweimal ausgewiesen worden wegen Überschreitung, weil seitens einer Marina vegessen wurde mich bei meinen Heimfahrten abzumelden.
Noch besteht das Gesetz, auch wenn es sehr oft nicht kontrolliert wird.
"Nach weiteren 6 Monaten beginnt die neue Halbjahresfrist mit abermals 90 Tagen und Kalender lesen kann wohl Jeder hier, oder?"
stimmt nicht.
wenn meine erste 6 Monatsfrist am 30.06.2012 wie in dem unten genannten Beispiel endet, dann könnte die nächste Einreise am 01.07. oder 17.08. oder 25.11. oder erst im darauffolgenden Jahr sein und dann erst beginnt wieder die 6-Montsfrist.
Dein Problem mit der Marina kann ich nicht verstehen. Denn die Marina ist ein Beherbergungsbetrieb und verpflichtet dich An- aber auch abzumelden. Das Versäumnis darf dir nicht angerechnet werden. Deshalb solltest Du zukünftig die Rechnungen der Marina aufheben um deine Aufenthaltsdauer nachweisen zu können.
Zitat von balticskipper...Bin nun schon zweimal ausgewiesen worden wegen Überschreitung, weil seitens einer Marina vegessen wurde mich bei meinen Heimfahrten abzumelden...
Zitat von ursulaDein Problem mit der Marina kann ich nicht verstehen. Denn die Marina ist ein Beherbergungsbetrieb und verpflichtet dich An- aber auch abzumelden. Das Versäumnis darf dir nicht angerechnet werden...
1. klingt es eher nach einer Ausrede, daß die Marina an seiner verspäteten Ausreise schuld sein soll, 2. ist die Abmeldung aus der Marina noch keine offizielle Ausreise, 3. ist die Marina keine offizielle Grenzübergangsstelle und 4. nur an einer offiziellen Grenzübergangsstelle (resp. Ein- bzw. Ausklarierungshafen) wird die Aufenthaltsdauer bei der faktischen Ausreise festgestellt.
Also mir hat jemand von einer kroatischen Behörde mal GERATEN, mit einer Wiedereinreise zu warten, bis der Tag vorüber ist, an dem der neue 6 Monate Zeitraum beginnen würde (also zB, am 13. Mai liefen die 6 Monate ab, und ich schaute dann, dass ich nicht schon zB am 10.Mai einreiste sondern bis nach dem 13. wartete), denn sonst könne es sein, dass die Polizei mich zwingen würde, das Land für einen Tag zu verlassen und dann wieder einzureisen.
Balticscipper - gab es da Folgen wegen der Ausweisung? Einreisesperre für gewissen Zeit oder sowas?
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