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Dieses Thema im Kroatien-Forum hat 31 Antworten
und wurde 2.317 mal aufgerufen
  
 Bauen und Immobilien in Kroatien, Häuser, Grundstücke, Vermietung
Seiten 1 | 2
qwyx Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 348

29.03.2009 11:59
#21 RE: aufenthaltsgenehmigung? Antworten
hallo Soline,
Es kann sein, dass Deutsche an einem, wie du schreibst "Bürokratiesydrom" leiden, welches ich mit Aversion gegen Bürokratie umschreiben möchte. Diese Krankheit kommt aber nur in Kroatien zum Ausbruch, weil dort Menschen mit dem entsprechenden Leiden aufs Härteste auf die Probe gestellt werden. Für einen behördlichen Vorgang z.B. für den ich in Deutschland eine viertel Stunde brauche, meist telefonisch, benötige ich in Kroatien 3 Tage, inklusive 5km Fußmarsch amo-tamo in Benkovac, was zugegeben nicht ungesund ist, falls ich überhaupt etwas erreiche.
Insofern kann man zumindest behaupten, dass a) die Kroatische Bürokratie etwas für die Fitness tut und b) Geduld trainiert.

Wer häufig im Ausland gearbeitet hat. Egal ob Ostasien, USA oder Spanien, fängt an, die relativ reibungslose deutsche Bürokratie zu genießen.
Dass es ganz ohne nicht geht, darüber sind wir uns doch im Klaren?

PS. Meine Frau, Kroatin, ist inzwischen auch angesteckt, und braucht mittlerweile jedes Jahr ein paar Monate Erholung von Kro-Bürokratie in Deutschland.
ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

29.03.2009 12:08
#22 RE: aufenthaltsgenehmigung? Antworten
Hallo roevernhole,



Kroatien hat ja ein öffentliches Grundbuch, welches man sogar online einsehen kann und sich den entsprechenden Eintrag ausdrucken kann. Würde ein solcher Ausdruck denn für dich nicht genügen?



Gruß Ursula
roevernhole Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 1.354

29.03.2009 12:15
#23 RE: aufenthaltsgenehmigung? Antworten

hallo ursula, nein genügt leider nicht. die tante von der polizei will einen original auszug mit stempelmarke und unterschrift sehen. eine fotokopie darf es auch nicht sein

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

29.03.2009 12:22
#24 RE: aufenthaltsgenehmigung? Antworten

hallo roevernhole,

wir besitzen eine Wohnung auf Rab. Leider ist es bei uns noch nicht soweit, dass wir unseren Lebensabend wenigstens teilweise in HR verbringen können und deshalb haben wir das Problem mit der Aufenthaltsgenehmigung noch nicht. Ich muss aber sagen, dass wir generell in Rab mit sämtichen Ämtern, Versorgungswerken und auch Banken sehr wenig Probleme hatten und haben (und wir hatten schon ziemlich viel auf den verschiedenen Ämtern zu erledigen!. Ganz im Gegenteil egal wo, es wird uns trotz Sprachbarrieren immer sehr geholfen. Wenn ich hier und in anderen Foren von den Erfahrungen lese, meine ich immer in einer anderen Welt in HR zu leben.

Gruß Ursula

roevernhole Offline

Mitgliedschaft beendet

Beiträge: 1.354

29.03.2009 12:37
#25 RE: aufenthaltsgenehmigung? Antworten
hallo ursula,

Antragsteller auf Erteilung einer Daueraufenthaltserlaubnis müssen zuvor eine vorübergehende ununterbrochene Aufenthaltsdauer von 5 Jahren nachweisen können. Innerhalb des Zeitrahmens von 5 Jahren dürfen mehrmalige (vorübergehende) Abwesenheiten von Kroatien 10 Monate nicht übersteigen. Bei einmaliger Abwesenheit innerhalb dieses Zeitrahmens darf diese nicht länger als 6 Monate andauern.

Weitere Voraussetzungen für die Erlangung einer Daueraufenthaltserlaubnis:

ausreichende Unterhaltsmittel
Krankenversicherung
keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit
Kenntnisse der kroatischen Sprache
Verstösse gegen das Fremden- und Aufenthaltsgesetz werden nicht nur mit der Annulierung der Aufenthaltserlaubnis, sondern können auch – je nach Verstoß - mit Geld- und Haftstrafen geahndet werden.
quelle http://www.bmeia.gv.at/botschaft/ausland...l?ADMCMD_view=1

wenn ich mir das durchlese komme ich zu der erkenntnis, dass es unmöglich ist eine daueraufenthaltsgenehmigung zu bekommen.
sei froh, dass du anscheinend in einer anderen welt in HR lebst. in rovinj sind die mitarbeiter bei den behörden zwar äusserst freundlich aber weitergehen tut leider nix.
Felicita Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 530

29.03.2009 13:10
#26 RE: aufenthaltsgenehmigung? Antworten

Was die kroatische Bürokratie betrifft, so möchte ich das sehr vereinfacht als eine reine Katastrophe bezeichnen.
Ein kleines Beispiel: Um nur eine Kopie von dem Grundbuchamt zu bekommen, muss erstmal ein Antrag gestellt werden. Der Antrag wird im Sekretariat abgegeben und auf die Richtigkeit der eingetragenen Daten überprüft. Irgendwann wird der Antrag der „Richterin“ übergeben. Die „Dame“ entscheidet dann, ob irgendjemand der Angestellten in das Archiv geht, um das Original zu suchen. Der Vorgang kann 2 Monate dauern.
LG
Felicita

Chris Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 26.293

29.03.2009 13:39
#27 RE: aufenthaltsgenehmigung? Antworten

In Antwort auf:
Die „Dame“ entscheidet dann, ob irgendjemand der Angestellten in das Archiv geht, um das Original zu suchen.


Das MUSSTE ich jetzt einfach zitieren

Daxbauer Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 4.281

29.03.2009 13:41
#28 RE: aufenthaltsgenehmigung? Antworten

Heute wieder gehört:

EU-Beitritt erwartet 2010

Dann wird vieles einfacher

-

huegus Offline

Mitglied im Kroatien-Forum


Beiträge: 2.245

29.03.2009 14:24
#29 RE: aufenthaltsgenehmigung? Antworten

Zitat von roevernhole
wenn ich mir das durchlese komme ich zu der erkenntnis, dass es unmöglich ist eine daueraufenthaltsgenehmigung zu bekommen.

Wie kommt man nur auf solch einen Blödsinn?

ursula Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 275

29.03.2009 18:38
#30 RE: aufenthaltsgenehmigung? Antworten

hallo roevernhole,.

wir haben uns bereits vor Jahren an den maßgebenden Stellen über die Aufenthaltsmodalitäten in HR erkundigt. Deshalb dokumentieren wir auch unsere Aufenthalte in HR in schriftlicher Form mit den entsprechenden Nachweisen um falls notwendig die Einhaltung der 90-Tage-Regelung nachweisen zu können. In der Theorie glaube ich fast alles über die Aufenthaltsgenehmigungen zu wissen. Über den Praktischen Ablauf kann ich naturgemäß nichts sagen. Wenn es bei uns einmal soweit ist, hoffen wir, dass Kroatien dann schon EU-Mitglied ist und diese Kelch an uns vorübergeht.

Gruß Ursula

dropolina Offline

Mitglied im Kroatien-Forum

Beiträge: 137

28.04.2009 13:47
#31 RE: Aufenthaltsgenehmigung? Antworten

hallo manuella und roman

rechtlich gesehen braucht ihr eine aufenthaltserlaubnis.

so wie in allen anderen eu-ländern müssen ausländer eine zeitlich befristete AHg
beantragen. in der regel wird diese füe 1 jahr erteilt.
kann man einen lückenlosen (keine langzeitabwesenheit) daueraufenthalt von mind. 5 jahren
nachweisen (5 x zeitlich befristete aufenthaltserlaubnis - diese werden in euren heimischen pass eingeklebt)
dann kann man die daueraufenthaltserlaubnis beantragen und geht in der regel auch durch, es sei denn, man hat
sich was zu schulden kommen lassen.

ABER ihr habt ein grosses problem, deshalb werdet ihr wohl wahrscheinlich auch die befristete
aufenthaltserlaubnis nicht bekommen.

imherbst letzten jahres wurde das kroat. aufenthaltsrecht dem EU-aufenthaltsrecht
angeglichen.
bis zu diesem neuen recht war alles einfacher und man konnte diese auch bei MIETE einer
wohnung bekommen.
dies hat sich leider geändert.
voraussetzung für eine zeitliche aufenthaltserlaubnis ist:
1. man ist mit einem kroaten oder kroatin verheiratet
2. man hat immobilien-EIGENTUM in kroatien

ich darf euch kurz meinen fall schildern, da dieser ähnlich eurem ist:

das erste jahr hatte ich immobilien-eigentum. vor 3 jahren ist diese vom kroatischen staat
abgerissen worden.
seitdem lebe ich in einer mietwohnung. ab dem 2. jahr mit einem vom notar und finanzamt
bestätigten mietvertrag war es kein problem die verlängerungen für den aufenthalt zu bekommen.
sie wurden jeweils für 1 jahr ausgesprochen.
letztes jahr im herbst nach dem neuen aufenthaltsgesetz wurde mir nur mit grossen
schwierigkeiten ein weiteres 1/2 jahr zugestanden.
diese genehmigung lief im april diesen jahres aus. bei der beantragung der weiteren verlängerung
wollte man noch nicht einmal meinen antrag entgegen nehmen.
mir würde nur ein touristen-visum von 3 monaten zu stehen.
zu diesem zeitpunkt hatte ich schon 3 1/2 jahre aufenthalt bewilligt bekommen.
ein sehr langer brief zum antrag war nötig um meine spezielle situation zu schildern und diese unterlagen wurden dann von MUP-zadar nach zagreb zu aussenministerium gegeben zur beurteilung.
man sagte mir klipp und klar, wenn von dort eine ablehnung kommt, drohe mir massiv die
ausweisung aus kroatien.
ich hatte GLÜCK, zagreb hat der verlängerung um 1 jahr zugestimmt und ich habe somait nun 4,5 jahr aufenthalts-
erlaubnis. bei der nächsten beantragung kann ich gleichteitig für das fehlende 1/2 jahr (zeitlich befristete)
beantragen und den antrag auf unbefristeten aufenthalt abgeben. man sagte mir, das würde dann nach der agreb-entscheidung problemlos durchgehen. zudem hoffe ich, das bis dann unser neues haus wieder steht, denn dann
gibts eh keine probleme, denn dann ist ja wieder immobilien-eigentum vorhanden.

internet ist mittlerweile auch kein problem mehr und mittlerweile so günstig wie in deutschland oder österreich
( 99 kuna im monat flatrate ).
voraussetzung ist aber , ihr habt einen telefonanschluss.
es geht auch ohne, aber davon ist abzuraten. ein provider (VIP) bietet einen anschluss über
ein spez. funkmobile an. sehr sehr langsam und vor allem ohne jeglichen virenschutz.
hatte ich am anfang auch mal und hatte alle paar wochen den computer verseucht.
halt kein schutz wie bei DSL.

hoffe, euch etwas geholfen zu haben. solltet ihr noch weitere fragen haben, so könnt ihr mir ja
eine PM schicken.

liebe grüsse

udo

manuela41 Offline



Beiträge: 3

28.04.2009 15:11
#32 RE: Aufenthaltsgenehmigung? Antworten

vielen dank, bin ja gespannt was da auf uns zukommt!!!!!!!!!!!!!!

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