Zitat von Edwin D (und ich glaub halt, wie ich mein)
Könnte ja auch vielleicht daran liegen, daß du Österreicher bist und ich Deutscher. Du kennst deine Vorschriften und ich halt die in D. Hab' lange genug selber ausgebildet und habe (glaube ich) meinen Schülern nix falsches gelehrt. Peace!!!
@Soline1, betrachte deine Konstellation mal so wie wenn dein Unfall nicht auf dem Wasser passiert, sondern an Land, mit dem Auto sozusagen. Die Versicherungs- und rechtlichen Konsequenzen sind die gleichen.
Zitat von Winnie@Soline1, betrachte deine Konstellation mal so wie wenn dein Unfall nicht auf dem Wasser passiert, sondern an Land, mit dem Auto sozusagen. Die Versicherungs- und rechtlichen Konsequenzen sind die gleichen.
Gibt es für Boote auch eine grüne Versicherungskarte? Nach m.M. befinden sich in- und ausländische Bootsfahrer in Kroatien in einem unsicherem Raum, der durch eine klare und deutliche Gesetzgebung, die jedermann verstehen kann, erst einmal geregelt werden müsste.
Zitat von Soline1Gibt es für Boote auch eine grüne Versicherungskarte?
Ja, gibt es. Die ist zwar nicht grün, aber es ist ein Nachweis deiner Versicherung über einen bestehenden Versicherungsschutz. Das nennt sich: Uvjerenje o osiguranju und wird von der Versicherung jeweils für ein Jahr ausgestellt. Ohne diesen Nachweis gibt es keine Vignette.
BTW: Eine klare und deutliche Gesetzgebung, die von jedem verstanden werden kann gibt es meines Wissens im Moment nicht und wird es auch nie geben.
Zitat von FlipperWelchen Schein soll ein Österreicher machen, wenn in seinem Heimatland keiner vorgeschrieben ist? Bitte um genaue Antwort.Gruß Flipper
Die Frage hatte ich eigentlich auch schon beantwortet:
... Die verschiedenen nationalen Führerscheinverordnungen enthalten darüber hinaus meistens sog. Gastregelungen, mit denen Personen, die ihren Wohnsitz nicht dort haben, ausnahmsweise von der Pflicht befreit werden, eine entsprechende inländische Fahrerlaubnis zu besitzen.
oder anders herum:
ist in A keine Fahrerlaubnis vorgeschrieben, musst du in HR - oder in dem Land, wo Du ein Boot führen willst - eine erwerben (die allerdings nirgendswo sonst Gültigkeit hat, weil Du Deinen Wohnsitz in A hast).
So gibt es für D.Bürger als Gast am Bodensee die Regelung, das man bei Besitz eines SBF für 4 Wochen auf dem See schippern darf ohne das Bodenseeschifferpatent zu besitzen.
Zum Thema Seeamt hätte ich auch noch einen kleinen Hinweis:
Wenn man ohne Fahrerlaubnis irgendwo auf der Welt erwischt wird, wird das ganz sicher nicht vor dem Seeamt in Deutschland verhandelt. Zuständig sind die örtlichen Strafverfolgungsbehörden. Die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung (Seeamt) ist nur in Deutschland zuständig. In D ist das "Fahren ohne" eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet. Zuständige Behörde sind die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen. Gerichtsbarkeit sind die Verwaltungsgerichte. Das kann man in den verschiedenen Schifffahrtsverordnungen nachlesen. Eventuelle Schäden werden zivilrechtlich behandelt und in D gegebenfalls bei den Amtsgerichten verhandelt. Hier greift wie in allen anderen Schadensfällen auch das BGB.
Ich hoffe, damit ein wenig Licht ins Dunkle gebracht zu haben.
Zitat von JadranWenn man ohne Fahrerlaubnis irgendwo auf der Welt erwischt wird, wird das ganz sicher nicht vor dem Seeamt in Deutschland verhandelt.
Was ich auch nicht behauptet habe. Verhandelt werden Unfälle ect. Auszug:
Zitat Seitdem obliegt
* den Seeämtern die personenbezogene Untersuchung von Seeunfällen und gefährlichen Vorkommnissen in der Seefahrt mit dem hoheitlichen Patententzug im Einzelfall
* der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) in Hamburg die amtliche Seeunfalluntersuchung zur Ermittlung der objektiven Unfallursachen. Die BSU analysiert die begünstigenden Faktoren des Seeunfalls und die Schwachstellen im Seesicherheitssystem. Die BSU Berichte geben Empfehlungen zur Verbesserung der Seesicherheitskultur.
Ziel beider Unfalluntersuchungen ist die Verbesserung der Sicherheit in der Seefahrt und die Verhinderung von Unfällen.
Du hast ja recht, aber das bezieht sich doch auf internationales Seerecht, ist also maßgeblich für die deutsche Seeschifffahrt in internationalen Gewässern. Zu dem Thema könnte man jetzt Seiten füllen und ich möchte auch nicht den Oberlehrer spielen, aber die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in D ist sicherlich nicht zuständig, wenn Du in HR mit Deinem Schlauchi einem Schnorchler einen Scheitel ziehst. Dafür sperren Dich die Kroaten ein. Sie schicken dann allenfalls noch Dein deutsches Patent der WSV zu.
Außerdem hat das nicht mehr so viel mit der Ausgangsfrage zu tun:
... man kann ja in CRO recht günstig den Bootsschein / Bootsskipper machen. Weiß jemand von euch, in welchen Ländern dieser überall gilt ?
In unserem Kroatien-Forum finden Sie umfassende Informationen über Urlaub und Ferien in Kroatien sowie passende Ferienwohnungen, Hotels, Apartments und Ferienhäuser für den Kroatienurlaub.