man kann ja in CRO recht günstig den Bootsschein / Bootsskipper machen. Weiß jemand von euch, in welchen Ländern dieser überall gilt ? Ich habe ein paar Leute gefragt und habe von jedem (!!!) ne andere Antwort erhalten. Einer meinte nur in CRO, einer in CRO, IT, GR, der andere meinte überall. Wieder ein andere meinte, man kann den nach dem Beitritt von CRO in die EU hier in D einfach umschreiben lassen !?!?!?! Also wie ihr seht: Verwirrung total :-(
Gibt es irgendwo eine gesetzlich Grundlage oder eine Vorschrift oder Ähnliches, wo man das nachlesen kann ?
Das glaube ich gerne, dass Du sehr unterschiedliche Antworten bekommen hast!
Der Grund dafür ist, dass es in Sachen Sportbootführerscheine keine internationalen Abkommen gibt und jeder Küstenstaat seine eigenen Regeln hat! So verlangt z.B. Griechenland bei Charter 2 Personen an Bord mit Führerschein und etwa England gar keinen. Als Österreicher bräuchte ich vom heimischen Gesetz her gar keinen Schein, was aber Kroatien z.B. wieder nicht kratzt - die verlangen für alle motorisierten Boote einen Schein.
Einen internationalen Bootsführerschein gibt es aufgrund der fehlenden Abkommen also nicht - in der Regel werden aber alle amtlichen Scheine von den Uferstaaten gegenseitig anerkannt! Wenn Du mit dem kroatischen Patent ein Boot in einem anderen Land als Kroatien chartern möchtest, würde ich zuvor den Vermieter fragen, ob das Patent O.K. geht, denn letztlich ist es eine Frage des Versicherungsschutzes!
Eine Umschreibung nach dem EU-Beitritt Kroatiens wird es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht spielen, denn auch jetzt sind Umschreibungen innerhalb der EU-Länder nicht möglich - man kann z.B. keinen österr. Bootsführerschein in einen deutschen umschreiben und auch nicht umgekehrt! (Anm.: der österr. Schein, den man freiwillig bei uns machen kann, ist gegenüber dem deutschen Schein eine kleine "Doktorarbeit")
Ich muß aber sagen, dass für einen Deutschen der deutsche SBF-See die "sicherere" Variante wäre, da man ev. jenen Schein von Dir sehen möchte, der im Heimatland vorgeschrieben ist. Andererseits - wenn Du in Kroatien ein Boot chartern möchtest, ist der SBF-See alleine zu wenig, denn da brauchst Du auch noch eine Seesprechfunkberechtigung, die im Gegensatz zum kroatischen Patent (Kat. B), beim deutschen Schein nicht automatisch dabei ist.
Zitat von info@silverware.de... Weiß jemand von euch, in welchen Ländern dieser überall gilt ?
Einfache Frage, einfache Antwort:nirgends, wenn Du nicht Kroate bist(auch wenn Edwin das nicht gerne hört, weil er Touris entsprechende Kurse anbietet )
Grundsätzlich gilt ein Sport-Schifffahrtszeugnis nur im Wohnsitzstaat, wo die Fahrerlaubnis erworben wurde. Die verschiedenen nationalen Führerscheinverordnungen enthalten darüber hinaus meistens sog. Gastregelungen, mit denen Personen, die ihren Wohnsitz nicht dort haben, ausnahmsweise von der Pflicht befreit werden, eine entsprechende inländische Fahrerlaubnis zu besitzen. Die Gastregelungen sind zugunsten des grenzüberschreitenden Tourismus eingeführt worden. Im Ausland erworbene Führerscheine werden i.d.R. auch nicht umgeschrieben. Innerhalb der EU greift manifestierend die Resolution Nr. 40 ECE, der Deutschland, Großbritannien, Irland, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Rumänien, Slowakei und Tschechien zugestimmt haben.Sportbootführer, deren Wohnsitzstaat zu den Anwendern der Resolution gehört, können die Gastklausel in Anspruch nehmen, wenn sie Inhaber einer Fahrerlaubnis in ihrem Wohnsitzstaat oder in dem Staat, dem sie angehören, sind. Die Resolution Nr. 40 ECE fordert ihre Anwenderstaaten ausdrücklich auf, ausländische (internationale) Zertifikate anzuerkennen, überlässt aber den Umfang der Anerkennung der nationalen Rechtssetzung.
Das Problem ist also immer der Wohnsitz (dauernder Aufenthaltsort für mind. 185 Tage im Jahr). Diese Bedingung erfüllen nur die wenigsten Ausländer mit einem kroatischen Schein.
Fazit: der kroatische Fahrerlaubnis ist für Nichtkroaten außerhalb Kroatiens nicht das Papier wert, auf das der Führerschein gedruckt wurde.
Wie sieht das denn für kroatische Wohnsitzdeutsche aus? Ich lebe in Deutschland, habe einen kroatischen Pass und ein kroatisches Patent (Kat. B). Dürfte ich damit zB mit meinem privaten Boot nach Slowenien, Italien oder Montenegro? Könnte ich damit in Griechenland ein Boot Charten?
Zitat Wie sieht das denn für kroatische Wohnsitzdeutsche aus?
So, ich schreibe jetzt in Jadrans Ausführungen wie er es rüberbringen wollte.
Da dein Wohnsitz in Deutschland ist mußt du nach Jahresfrist den Deutschen SBF See machen, umschreiben nicht möglich. Solltest du auf die Idee kommen in Österreich zu leben mußt du um in Frankreich/Griechenland usw. Boot zu fahren nun den Österreichischen FB2 machen. Das könnte man so weit fortsetzen bis alle Länder dieser Erde durch sind. Das ist die Theorie die Praxis sieht ganz anders aus, außer vielleicht in Deutschland.
Viele Skipper haben ein Kroatisches Patent die fahren in Griechenland / Spanien / Italien Frankreich usw, nur eben in Deutschland nicht. Wie Edwin schon schrieb ist es in erster Linie eine Versicherungssache und nicht wegen dem Schein.
Ich kenne selbst die Aussagen von Bootsfahrschulen die Neoskipper, ja ich schreibe verarschten, wegen der gültigkeit des HR Patentes. Da gab es Aussagen über Autoführerscheine bis zum Versicherungsschutz, alles nur Luft nichts stimmte aber zur Abschreckung von Neulinge war es durchaus brauchbar. Da ich selbst als Skipper für so eine Österr. Bootsfahrschule unterwegs war und dadurch auch die Prüfer bei der Hand hatte sah alles etwas anders aus, zumindest für die Wohnsizösterreicher.
In deinem Fall denke ich mal wirst du um den Deutschen SBF See nicht herumkommen wenn du in Deutschland Boot fahren willst. Um die anderen Länder würde ich mir keine Gedanken machen die wollen einen gültigen Schein.
Natürlich kann man mir jetzt unterstellen das ich ein Nahe Verhältnis zum HR Patent habe sind ja Edwins Mitbewerber. Muß aber gleich sagen das kaum einer aus den Foren bei uns einen Kurs besucht. Auf den div Messen wurde mir sehr oft die Frage gestellt wo das HR Patent überall gilt. Meine Antwort war immer, wo er überhaupt Boot fahren möchte. 95 % der Fragesteller beantworteten dies mit, wo kann man als Österreicher so toll Bootfahren wie in Kroatien ? Selbst wenn einige nach schönen Bootsjahren in Kroatien denken das sie nun den Heimatschein brauchen wae das Geld für das HR Patent gut angelegt. Natürlich wird es auch viele Deutsche geben die nur in Kroatien fahren.
Das das sind die Kunden von http://www.sailornet.at (Edwin) und uns. Wir haben noch nie in einem Beitrag geschrieben das der HR Schein für nicht Wohnsitzkroaten Weltweit gilt. Aber unsere EX Kunden haben es uns mitgeteilt wo sie überall unterwegs waren/sind.
Um klar zu stellen, bei meinen Beiträgen bezüglich Scheine steht immer das DÜRFEN und nicht das KÖNNEN im Vordergrund Das KÖNNEN ist ein anderes Thema.
Ganz leise und bescheiden möchte ich eines noch anfügen, Herbert:
Sollte es zu einer Havarie oder Unfall kommen der vor dem Seeamt verhandelt wird, wird immer davon ausgegangen, daß eine Fahrerlaubnis nach den Nationalen Regeln vorhanden sein muß. (z.B. ein Deutscher braucht den deutschen Führerschein auch wenn er in Hr unterwegs ist). Alles andere ist fahren ohne gültige Lizenz.
Wenn die Verhandlung vor einem kroatischen Seegericht stattfindet, was ja wohl bei einem Unfall in HR der Fall sein dürfte, reicht doch wohl die kroatische Lizenz? Diese sollte doch sogar vor 2 oder 3 Jahren zur Pflicht gemacht werden, bis nach einigem Theater dann doch wieder die deutschen und andere ausländischen Führerscheine anerkannt wurden.
Wenn ein deutscher Staatsbürger (egal wo) in eine Havarie o.ä. verwickelt ist, wird das vor dem internationalen Seegericht (Hamburg) verhandelt. Gegebenenfalls ebenso vor dem Seeamt. Hierbei geht es aber nicht um privatrechtliche Auseinandersetzungen.
Können wir uns generell nicht auf folgendes verständigen??
Jeder Bootsführer braucht das in seinem Heimatland für das betreffende Gebiet vorgeschriebene Befähigungszeugnis. So steht es in jedem nationalen Gesetz.
Was dann von wem, wo und in welchem Umfang anerkannt ist oder wird ist reine Auslegungssache, hat aber mit geltendem Recht nix zu tun. Wenn z.B. eine deutsche Versicherung einen Hr-Führerschein bei einem deutschen Bürger als ausreichenden Nachweis für Sachkunde anerkennt, ist das ihre Sache. Das hat aber auch mit einem möglichen Strafverfahren nichts zu tun.
Ich versteh' ehrlich gesagt den ganzen heckmeck um die Führerscheine nicht. Es kommt doch auch keiner auf die Idee, bei Kraftfahrzeugen (Land) solche Fragen zu stellen.
EDIT: Hier noch ein Link bezüglich "Seeamt". Die Existenz dieses Organs dürfte den meisten unbekannt sein.
Zitat Sollte es zu einer Havarie oder Unfall kommen der vor dem Seegericht verhandelt wird, wird immer davon ausgegangen, daß eine Fahrerlaubnis nach den Nationalen Regeln vorhanden sein muß.
Na dann ist ja z.B. für mich und meine Landsleute alles bestens - wir Österreicher brauchen nach nationalem Recht gar keine Fahrerlaubnis für Fahrten am Meer!
Zitat Wenn ein deutscher Staatsbürger (egal wo) in eine Havarie o.ä. verwickelt ist, wird das vor dem internationalen Seegericht (Hamburg) verhandelt.
Du glaubst also ernsthaft, wenn ein Deutscher einen Unfall im Atlantik mit einem z.B. Chinesen hat, wird der Chinese nach Deutschland zur Verhandlung kommen müssen und der Deutsche nach China, denn da müsste Deiner Vorstellung nach ebenfalls ein Seegericht verhandeln...
Dass sich das internationale Seegericht mit irgendwelchen Havariegeschichten zwischen 2 Yachties auseinandersetzt, mag ich mal bezweifeln! Wikipedia - Internationaler Seegerichtshof
Jadran hat rechtlich gesehen freilich recht - jeder Sportbootführerschein ist für den Inhaber nur in seinem Heimatland gültig, denn der Ausstellerstaat kann natürlich nur über seine eigenen Hoheitsgewässer Bestimmungen verhängen. Aber in der Praxis wird es halt anders gehandhabt - da wird eben der Schein aus der Heimat auch in fremden Destinationen anerkannt und beim kroatischen Patent ist mir kein gegenteiliger Fall konkret* bekannt - auch wenn der Inhaber kein Kroate ist. *Mit konkret meine ich echte Tatsachen und nicht die berühmten Internet-Geschichten vom Schwager des Bekannten, der wieder einen Freund hat und dessen Opa mal Probleme hatte...
Zitat von Edwin DDu glaubst also ernsthaft, wenn ein Deutscher einen Unfall im Atlantik mit einem z.B. Chinesen hat, wird der Chinese nach Deutschland zur Verhandlung kommen müssen und der Deutsche nach China,
Tust du nochmal genau lesen, Edwin. Evtl. googeln... (Sorry, aber den sarkastischen Ton kann ich mir jetzt nicht verkneifen)
Zitat Dass sich das internationale Seegericht mit irgendwelchen Havariegeschichten zwischen 2 Yachties auseinandersetzt, mag ich mal bezweifeln!
Tust du nochmal genau lesen, Edwin. SEEAMT....
Öhm?? Du bist Ausbilder?? Ich sollte doch meinen Schulbetrieb wieder aufnehmen. Schlimm, was da heute so ausbildet...
Seegericht: Der deutsche kommt ja nicht wegen einer lächerlichkeit vor ein seegericht. Seegerichte stellen mal fest was geschehen ist und wer Schuld hat. Steht der Schuldige fest dann wird mal darüber verhandelt wie es zum Unfall kommen konnte, was es ausgelöst hat. Kann man dem Sportbootfahrer mangelnde Praxis oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen ist man drann und nicht wegen eines Freizeitführerschein. Vielleicht denkt man an die Länder die keinen Schein brauchen wie sollen die abgeurteilt werden ?
Es ist halt so schön wenn man so ein argument bringt das fast jede woche vorkommt. Viel schlimmer und gefährlicher finde ich das den Neo Skippern, mit SBF See bei manchen Ausbildungstätten gesagt wird, er darf jetzt jedes Schiff als Skipper führen. Am Montag hat er den Schein bekommen am Samstag chartert er mit Freunden eine Azimut 46 oder Bavaria 46. Wenn da etwas geschieht das die Seegerichte interessiert hat er zwar einen Deutschen Schein aber schlechte Karten. So schauts aus Kommt natürlich auch jede woche vor.
Zitat vorgeschrieben in der BRD für: alle Boote/Wassermotorräder über 5 PS (3,68KW) und nur zu Sport und Erholungszwecken !
Gültigkeit im Inland: Auf dt. Seeschifffahrtsstrassen wie Elbe, NOK an der Küste (innerhalb der Hoheitsgewässer 3 sm) ausserhalb der Hoheitsgewässer besteht keine Führerscheinpflicht
Gültigkeit im Ausland: Wo immer eine Führerscheinpflicht besteht, wird der amtl. SBF-See anerkannt oder zumindest toleriert !
Wenn ich mir jetzt vorstelle das ein Deutscher von Italien nach Kroatien fährt und bei Palagruca einen Fischer rammt.
Bis der Deutsche beim deutschen Seegericht landet ist die Sache verjährt war das nun fahren ohne gültigen Führerschein ? Die Kroaten verlangen einen die Deutschen brauchen außerhalb der 3 meilen aber keinen.
Herbert, viel geschrieben, aber nichts konkretes gesagt.
Jeder soll halt den Schein machen der in seinem Heimatland vorgeschrieben ist. Dann ist er immer auf der sicheren Seite.
Ist das so schwer zu verstehen??
Da chartern od. kaufen welche Boote für tausende von Euronen, aber an den paar Euros für den Führerschen scheitert es dann. (Oder sollte es einen anderen Grund haben...)
Und das Praxis Gold wert ist sollte jedem klar sein. Ich hab auch den LKW-Führerschein, würde mich aber nicht trauen einen 40-tonner durch die Lande zu kutschieren. Und ich kann einen Panzer fahren, darf es aber nicht mangels Führerschein.
Zitat von WinnieHerbert, viel geschrieben, aber nichts konkretes gesagt. Jeder soll halt den Schein machen der in seinem Heimatland vorgeschrieben ist. Dann ist er immer auf der sicheren Seite.
Ist das so schwer zu verstehen?? Da chartern od. kaufen welche Boote für tausende von Euronen, aber an den paar Euros für den Führerschen scheitert es dann.
Du sagst aber auch nichts Konkretes!
Welchen Schein soll ein Österreicher machen, wenn in seinem Heimatland keiner vorgeschrieben ist?
Zitat Muß ich das wissen?? Nein. Ich bin deutscher Staatsbürger und kenne deshalb auch nur die dt. Vorschriften.
Ich denke was die Praxis anbelangt sind wie der selben Meinung. Aber es ist halt so das man als deutscher sehr wohl auch mit einem anderen Schein als dem SBF See fahren darf ohne das es Probleme gibt.
Wir wissen das viel Lobby arbeit dahintersteckt und das deutschland so ein Vorschriften Paradies geworden ist. Wenn man das ganze betrachtet hat das nicht einmal in der EU eine berechtigung.
Mach den Schein deines Heimatlandes: Der Witz war gut nur die Österreicher können da gar nicht lachen. Wenn der Österr. Schein um den Preis eines SBF See angeboten würde dann hätten wir nix zum schreiben.
Der SBF See kostet nichts mehr als der HR Schein unter umständen sogar weniger inkl Binnen. Keine Seemeilen Nachweis nix nur die Prüfungsminuten. Die Schweiz und Österreich haben mit Abstand den teuersten Zugang zu diesem Sport.
Natürlich gibt es auch einen FB1 in Österreich der ist aber von der erlaubten Schiffsgröße eher ein HR A Schein und kein SBF See
Zitat von WinnieTust du nochmal genau lesen, Edwin.
Du, Winnie, auch wenn ich Dein Vorposting nochmal lese, wird's leider auch nicht besser. Aber vielleicht solltest Du Dein Posting besser nochmal editieren tun, damit die Sache mit dem internationalen Seegericht Deinerseits aus der Welt ist...
Zitat von WinnieWenn ein deutscher Staatsbürger (egal wo) in eine Havarie o.ä. verwickelt ist, wird das vor dem internationalen Seegericht (Hamburg) verhandelt.
Mehr sage ich zu dem Thema vorerst nicht, denn was ich zu sagen hatte, ist weiter oben zu lesen!
Wenn man gelesen hat, was die Bootsexperten zu diesem Thema geschrieben haben, habe ich mal folgende Frage:
Wie geht es jemanden, der die überwiegende Zeit des Jahres in Kroatien lebt. Die kroatische Staatsangehörigkeit besitzt. Einen kroatischen Bootsführerschein hat, ein Boot fährt, welches in Kroatien ordnungsgemäss angemeldet ist, bei einer kroatischen Versicherung dafür eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat und in kroatischen Hoheitsgewässern einen Unfall mit einem ausländischen Bootsbesitzer erleidet, der mit einem im Ausland angemeldeten Boot unterwegs war und einen Führerschein besitzt, der im Ausland, oder in Kroatien ausgestellt wurde.
Zahlt die HR Versicherung, ohne das ein Vorsatz vorgelegen hat alles, und welches Gericht ist in diesem Fall zuständig? Für sachdienliche Hinweise, mit Quellenangabe, wäre ich sehr dankbar.
Zitat von Edwin DMehr sage ich zu dem Thema vorerst nicht, denn was ich zu sagen hatte, ist weiter oben zu lesen!
Mal eine Frage Edwin. Warum verkürzt du meinen Post in deinem Zitat?? Zitier halt alles. Ich hab' da nämlich auch was vom Seeamt geschrieben. Wirst du wohl überlesen haben. Kann vorkommen.
Und noch was. Nochmal zur Erinnerung...
Zitat von WinnieEDIT: Hier noch ein Link bezüglich "Seeamt". Die Existenz dieses Organs dürfte den meisten unbekannt sein. (Edwin auch??) http://www.wsv.de/wsd-n/seeamt/index.html
Winnie, Du hast was von "gegebenenfalls ebenso" geschrieben - d.h. laut Deiner Beschreibung für mich, es wird beim Seeamt auch verhandelt (so es sein muß), aber vorrangig mal beim internationalen Seegericht und das ist meiner Meinung nach Unsinn! Auch glaube ich nicht so recht, dass beim Seeamt irgendwas verhandelt wird, denn mein, zugegebenermaßen laienhaftes, Rechtsempfinden sagt mir, dass Verhandlungen bei einem Gericht und nicht bei einem Amt durchgeführt werden. (hab dazu auch nix in Deinem Link finden können) Das Amt wird wohl die Unfall-Untersuchung durchführen, aber verhandelt und verurteilt wird dann bei Gericht - bei welchem auch immer. (ich hab übrigens in dem Link auch nix darüber finden können, dass sich das Seeamt für Unfälle ausserhalb deutscher Gewässer interessiert)
Aber mir ist's jetzt wurscht und ich möcht nicht mit Dir über des Kaisers nicht vorhandenen Bart streiten - glaub wie'st meinst und gut ist's. (und ich glaub halt, wie ich mein)
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