Hallo zusammen Dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe,dass ich meine Frage hier auch in die richtige Kategorie einstelle. Es geht darum,dass in 2 Wochen mein kroatischer Brieffreund (aus Osijek) für 3 Monate zu mir kommt. Jetzt erzählte dieser mir aber gestern,dass man sich auch in Deutschland polizeilich anmelden müsse. Nun,von Kroatien her war mir das bekannt aber für Deutschland nicht. Habe dann bei der kroatischen Botschaft in Frankfurt angerufen aber die Frau die ich am Telefon hatte konnte mir das leider auch nicht sagen und meinte ich soll mal bei meiner Polizeidienststelle anrufen. Kann mir jemand sagen wie sich das hier in Deutschland verhält und wenn nein,wo genau muss ich dann bei der Polizei (Abteilung) anrufen? Wollte jetzt nicht 110 dafür wählen Hoffe ihr könnt mir helfen.
Jede Polizeidienststelle hat auch eine "normale" Telefonnummer: steht im Telefonbuch. Ruf doch einfach dort an und lass Dich zur entsprechenden Abteilung verbinden.
Zitat Das war auch mehr als Scherz gemeint mit der 110.Deswegen der Smilie
Das war mir schon klar, und das Zitat diente nur als Aufhänger für den Vorschlag, vielleicht doch einfach bei der Polizei anzurufen. Gerade bei rechtlichen Fragen bringen Infos aus 2er Hand im Forum evtl. zu wenig: wenn etwas schief läuft wird es nichts nützen zu sagen, "der User xyz im Forum hat aber geschrieben...".
Zitat Danke für die Antwort aber bezieht sich das nur auf Hessen?
Seegurke hat Dir den ultimativen Tip gegeben ! Ansonsten ist bei solch einer wichtigen Frage ein ganz kleines bisschen Eigeninitiative nicht unbedingt falsch ...
Leider ist die verlinkte Seite / Foto / Video nicht mehr verfügbar. - Thofroe
Edit: Link funktioniert nicht, google mal: nrw meldegesetz Es erscheint dann ganz oben.
Auf die Schnelle habe ich für Deinen geschilderten Fall keine Meldeverpflichtung für Deinen Brieffreund gefunden. (Ich vermute mal, er wird als ganz normaler Tourist angesehen.) Einen Anruf bei der Polizei halte ich nicht für sinnvoll, da diese für die Durchführung und Überwachung des Meldegesetzes nicht originär zuständig sind. Hierfür gibt es die Einwohnermeldeämter. Dort müsstest Du anrufen; die müss(t)en Dir eine verbindliche Auskunft geben können.
Zitat von biggerIch denke, ein Gang zum zuständigen Bürgeramt in Wohngebiet, Stadtteil oder Gemeinde , welches alle An- und Abmeldungen bearbeitet, genügt.
Das wird wohl unumgänglich sein, allerdings kurzfristig. Denn die erlaubte Aufenthaltsdauer ohne Visum darf 3 Monate nicht überschreiten. Und wie und wer kontrolliert die tatsächliche Aufenthaltsdauer, wenn keine ordnungsgemäße Anmeldung erfolgt?
Die Konsequenzen als Illegal Aufhältiger dürften bei einem Aufgriff wohl bekannt sein.
Zitat Und wie und wer kontrolliert die tatsächliche Aufenthaltsdauer, wenn keine ordnungsgemäße Anmeldung erfolgt?
Anhand des Einreisestempels die Polizei.
Eine generelle Anmeldepflicht für Ausländer, sinngemäß wie in Kroatien gibt es in Deutschland nicht.
Ob einzelne Bundesländer bei längerfristigem Aufenthalt eine Anmeldepflicht vorsehen, hat nur melderechtliche Konsequenzen, keine aufenthaltsrechtlichen.
Eine zentrale Kontrolle bzw. Überwachung des Aufenthaltes von ausländischen Touristen findet nicht statt.
Danke für die Antworten Dann möchte ich auch eben das mir gesagte aufschreiben,falls nochmal jemand diese Frage haben sollte. Zuerst habe ich bei der kroatischen Botschaft angerufen und die Frau konnte mir mit meinem Anliegen nur bedingt weiterhelfen. Sie sagte mir,dass mein Brieffreund auf jedenfall einen Stempel in seinem Pass gebraucht und falls man ihm keinen gibt auf jedenfall darauf bestehen sollte,denn falls die Polizei ihn mal aufgreifen sollte und er keinen Stempel hat würde man einfach davon ausgehen,dass das Datum nach dem Tag der Ausstellung vom Pass auch das Datum der Einreise war. Das hat mir wie gesagt nur bedingt geholfen und ich habe mal beim Einwohnermeldeamt angerufen. Diese wussten auch keine Antwort und haben mich mit dem Bürgerbüro verbunden. Diese haben mich dann an das Ausländeramt verwiesen. Dort konnte mir auch nicht weitergeholfen werden und ich wurde mit der Ausländerbehörde des zuständigen Kreises NRW verbunden. Dort wusste man zuerst auch nicht recht wie man mit meinem Anliegen verfahren sollte und der Herr verband mich zu einem Kollegen der dies vielleicht besser wüsste dieser sagte mir ziemlich wage,dass er nicht glaubte das dieses notwendig wird da mein Bekannter für sie erst interessant wird,wenn sein Aufenthalt 3 Monate überschreitet. Kurz um-Keine Polizeipflichtige Meldung notwendig
Sollte dein Freund sich während des Aufenthaltes entschließen, länger zu bleiben, dann muss er zum Ende der drei Monate (aber unbedingt noch innerhalb der drei Monate!) zum Ausländeramt.
Dort muss er eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Bis zu einer (positiven oder negativen) endgültigen Entscheidung darf er sich in Deutschland aufhalten, er besitzt dann eine so genannte "fiktive" Aufenthaltserlaubnis, darüber bekommt er eine Bescheinigung.
Erst wenn sein Antrag endgültig abgelehnt wurde (nach möglicherweise Widerspruch und Klage) muss er ausreisen.
Mir ist in meiner Praxis vor Jahren ein Fall untergekommen, da hat das Ganze viereinhalb Jahre gedauert.....
Zitat von Larissa dieser sagte mir ziemlich wage,dass er nicht glaubte das dieses notwendig wird da mein Bekannter für sie erst interessant wird,wenn sein Aufenthalt 3 Monate überschreitet.Kurz um-Keine Polizeipflichtige Meldung notwendig
Da beißt sich wohl die Katze in den Schwanz.
Wie wollen die denn feststellen, dass sein Aufenthalt die 3 Monate überschritten hat, wenn er keinerlei Anmeldung zu tätigen hat?
Im Schengener Grenzkodex ist die Stempelung der Pässe bei Ein- und Ausreise geregelt.
Jeder Nicht-EU-Bürger bzw. Freizügigkeitsberechtigter (und sonst noch ein paar Ausnahmen) muss bei Ein- und Ausreise gestempelt werden.
Sollte er er im Inland ohne Stempel im Pass angetroffen werden, bekommt er einen Kontrollstempel in den Pass und eine Bescheinigung über den Aufenthalt (soweit die Theorie)
Kann er nicht nachweisen oder glaubhaft machen, wie lange er sich bereits in der EU aufhält, wird er als Illegaler behandelt.
Eine (zentrale) Nachweisführung über den tatsächlichen Aufenthalt von Ausländern gibt es weder in Deutschland, noch in der EU.
ZitatMir ist in meiner Praxis vor Jahren ein Fall untergekommen, da hat das Ganze viereinhalb Jahre gedauert.....
In D geht doch alles schneller Im Ösiland kannst Du (dank der grünen Gutmenschen und deren Rechtsverdreher auf Steuerzahlers-Kosten) locker mit der doppelten Verfahrensdauer (auch für bestintegrierte Personen ) rechnen
Eine vierköpfige Familie aus Mazedonien, die vor acht Jahren nach Österreich eingereist ist, steht vor der Abschiebung.
Noch ein Beispiel:
http://salzburg.orf.at/stories/476337/ Fast 20 Familien droht täglich Abschiebung auch in Salzburg müssen Familien täglich damit rechnen, abgeschoben zu werden - so wie zum Beispiel die Familie Maisuradse in Bad Gastein (Pongau). Sohn David ist schon in Salzburg geboren. Die Georgier sind seit acht Jahren in Österreich und bestens integriert.
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