Je mehr du hier schreibst, um so mehr habe ich den Verdacht, dass du nicht bereit bist, auf die nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten Antworten auf deine Fragen einzugehen. Mach was du willst und lass uns bitte hier in Ruhe, ist meine Meinung dazu.
Je mehr du hier schreibst, um so mehr habe ich den Verdacht, dass du nicht bereit bist, auf die nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten Antworten auf deine Fragen einzugehen. Mach was du willst und lass uns bitte hier in Ruhe, ist meine Meinung dazu.
Darf ich mal eine Frage stellen: gehts noch?
Wozu ist ein Forum da? Zum diskutieren, Fragen stellen usw.? Oder darf man nur bestimmte Fragen stellen die jemanden passen. Also mal ganz ehrlich, ich habe schon diverse Foren besucht und konstruktiv diskutiert. Aber noch nie bin ich so in einem Forum willkommen geheissen wie in diesem Kroatien Forum. Tut mir wirklich leid aber das ist unterstes Niveau Fragestellern mitzuteilen man solle Forumsmitglieder in Ruhe lassen ... nur weil man fragt.
Wenn jemand auf meine Fragen nicht antworten will, braucht er das auch nicht zu tun. Meine Meinung: antworte einfach nicht auf meine Beiträge. Danke.
Du solltest vielleicht zwischen durch auch was lesen.
Ich schrieb bereits, dass es keine Gebührenordnung gibt und dass du ein Problem bekommen wirst, wenn das Honorar nicht vorher verhandelt hast
Zitat von SockenmannIch habe hier schon X-Mal darauf hingewiesen, dass die CRO-Anwälte nur mit Vorsicht zu genießen sind, da sie an keine Kostenordnung gebunden sind,
Der Soline hat aber Recht. Die Diskussion bringt nix.
Zitat von SockenmannDu solltest vielleicht zwischen durch auch was lesen. Ich schrieb bereits, dass es keine Gebührenordnung gibt und dass du ein Problem bekommen wirst, wenn das Honorar nicht vorher verhandelt hast.
Ich habe gelesen das du geschrieben hast es würde in Kroatien keine Gebührenordnung für Rechtsanwälte geben. Dem konnte ich jedoch nicht so recht glauben und habe folgendes gefunden und erkläre mir doch bitte warum u.a. die Deutsche Botschaft in Kroatien schreibt:
Anwaltskosten sind im Anwaltstarif der Republik Kroatien geregelt. Die Höhe der Gebühr wird nach dem Streitwert ermittelt. Ist dieser unbestimmt (z.B. Adoption), enthält der Anwaltstarif konkrete Angaben. Anwaltskosten können auch frei vereinbart werden. Bei ausländischen Mandanten können gemäß Anwaltstarif auch die ausländischen Bestimmungen über Anwaltskosten zugrunde gelegt werden.
Weiter gehts hier:
Anwaltskosten
In Kroatien werden die Anwaltskosten auf der Grundlage einer Gebührenordnung im Anwaltstarif der Republik Kroatien geregelt. Die Kosten richten sich, wie auch in Deutschland üblich, nach der Höhe des Streitwertes. http://www.kroatien-lexikon.de/index.php...n#Anwaltskosten
oder hier:
Die Höhe der Anwaltsgebühren wird durch den Anwaltstarif der Republik Kroatien geregelt. Grundsätzlich richten sich diese nach dem Streitwert. Anwaltskosten können jedoch auch frei vereinbart werden. http://www.recht-kroatien.de/kroatisches...submenuheader=1
Zitat Ich habe gelesen das du geschrieben hast es würde in Kroatien keine Gebührenordnung für Rechtsanwälte geben. Dem konnte ich jedoch nicht so recht glauben und habe folgendes gefunden und erkläre mir doch bitte warum u.a. die Deutsche Botschaft in Kroatien schreibt:
@latrip
im googeln bist du ja nicht schlecht - hättest es nur vorher tun müssen, sollen! - is bei solchen Sachen glaub ich besser!
Mein selten blöder RA in Split lacht sicher heute noch über die 4.500 € die er für erstrittene 2.000 € anstatt der geforderten 20.000 € rausgeholt hat Nach 7,5 Jahren Streitzeit. Bei einem sonneklaren Fall.
Aber gegen die Jadransko Osiguranje kann man als Deutscher eh nicht gewinnen.
Zitat Mein selten blöder RA in Split lacht sicher heute noch über die 4.500 € die er für erstrittene 2.000 € anstatt der geforderten 20.000 € rausgeholt hat Nach 7,5 Jahren Streitzeit. Bei einem sonneklaren Fall.
Das ist doch im Vergleich zu 10000 Euro in 10 Jahren guenstig. (SCNR)
Hach ja..., wo sind nur die Zeiten hingegangen, wo man solche Probleme, wie unter Ehrenmännern üblich, mit entsicherten, unschlagbaren Argumenten gelöst hat...
Wer den Anwalt bei einem gewonnenen Prozess bezahlen muss, ergibt sich aus der Gerichtsentscheidung. Das Gericht kann, genau wie in Deutschland, je nach Sachverhalt entweder dem Verlierer die Kosten des Verfahrens auferlegen oder entscheiden, dass jede Seite ihre Auslagen selbst zu tragen hat. Ergeht ein Urteil ohne Kostenentscheidung, trägt der Verlierer die Gerichtskosten, die Anwaltskosten trägt jeder selbst. Wenn euer Anwalt euch jetzt eine Rechnung schickt, dann heißt das wohl, dass ihr eure Auslagen selbst tragen müsst, sonst würde er ja doppelt kassieren, und das geht selbst in Kroatien nicht. Hattet ihr eine Honorarvereinbarung? In Kroatien gibt es zwar eine Gebührenordnung für Rechtsanwälte, die greift aber nur in Fällen, in denen Anwaltszwang besteht. Ansonsten sind die Honorare zwar nicht ganz, aber doch weitgehend frei aushandelbar, also: immer erst vorher fragen! Beispiel:
1998 habe ich einer inzwischen verstorbenen Nachbarin mit einem formlosen handschriftlichen Vertrag ein Stück Gartenland neben meinem Haus abgekauft, mich danach aber um nichts mehr gekümmert = kein Kataster, kein Grundbuch, weil: das ganze Dorf und auch Baba Milenas Erben wußten ja, dass mir der Acker gehörte. Um das Grundstück dann aber später vielleicht doch mal legal verkaufen zu können, habe ich mich schlielich 2012, also 13 Jahre später, über einen Anwalt in Zadar endlich um einen Grundbucheintrag bemüht. Der Anwalt hat dann dafür gesorgt, dass ich 2013 in's Grundbuch kam, Kosten: knapp 4000 Kuna (mit Rechnung) einschließlich der Kosten für den Grundbucheintrag. Das war mir die Sache wirklich wert!
Zweites Beispiel: in einer Erbschaftsangelegenheit (= Übertragung des 50-%-Grundbesitzanteils meiner verstorbenen Ehefrau auf mich, "Streitwert" des Erbteils ca. 75.000 Euro) haben mein Sohn und ich vor einigen Jahren nochmals den gleichen Anwalt eingeschaltet, weil mein Sohn damit einverstanden war, dass der gesamte Grundbesitz auf mich übertragen werden sollte. Da die Angelegenheit mit einer einfachen "formalna tužba" Vater gegen Sohn zu regeln war (= ein Schreiben des Anwalts an's Gericht, ein 10-Minuten- Gerichtstermin im Richterzimmer, dann "riješenje" wie beantragt zu meinen Gunsten), forderte der Anwalt 3000.- Kuna (jetzt ohne Rechnung bar auf die Hand, weil: "Mi se znamo, budite bez brige!". Keine Ahnung, ob und wie der das versteuert hat, aber mir war's recht). Hinzu kamen dann noch 840 Kuna Gerichtskosten, und das war's.
Falls jemand im Bereich Zadar einen in Grundstücksangelegenheiten versierten Anwalt braucht: der gute Mann heißt Ivan Rudić (google!), sitzt in der Altstadt und hat offenbar nicht nur richtig Ahnung, sondern auch gute Beziehungen zum Amtsgericht Zadar, andernfalls hätte er meine Angelegenheiten wohl nicht so schnell und preiswert regeln können. Allerdings spricht er weder deutsch noch englisch.
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