Hallo, hat jemand schon mal schlechte Erfahrung in Östereich, Slovenien, Kroatien bei Kontollen gehabt wegen einem Radarwarner im Navi? bzw wird so was kontroliert? Ist ja so viel wie ich weiß Verboten (auch in D) Ich meine jetzt die normalen Warner die in (fast)jedem Navi vorinstalliert sind,nicht die kleinen Helfer aus den USA die auch vor jeder mobilen Überwachung warnen....
... glaub die besten WARNER sind diese Lichtzeichen aber in jedem Fall die Geschw.Beschränkung in SLO 100% genau einhalten ! stehen mit Motorrädern hinter jeder 2.Ecke - und sind auf Radar gar nicht festgelegt ! verwenden u.a. 2 Marken und eine Stoppuhr
Klar genau dran halten sowieso....will mein Geld ja in leckerem Wein und gutes Essen anlegen..... Meine überlegung geht nur gerade dahin ob ich den Radarwarner vom Navi löschen muß und ihn dann nach dem Urlaub wieder mühevoll aufspielen muß oder ihn drauflassen kann.
dazu keine Ahnung ! verwende selbst kein Navi. DER Navi binn ich ... wohin geht die Reise ? brauchst Du dazu überhaupt das Teil ? das Einfachste : zuhause lassen
Fahren von Kassel nach Crikvenica....das erste mal Und wollen natürlich auch in Kroatien viel entdecken...und damit wir auch immer wieder unsere Unterkunft finden ist das Navi bestimmt hilfreich
... na ja - solange es nicht mitten in einem Tunnel UMDREHEN will
aber spaß-ohne : in A wird üblicherweise auf der AB 140 am Tacho ohne probleme gefahren. und in CRO ist man auch nicht besonders kleinlich. eher solche Sachen wie Sperrlienien ...
Also soweit ich weiss haben wir auch einen Radarwarner in unserm Navi, da hat aber noch kein Mensch danach geschaut oder gefragt.
Noch ein Tip von mir:
Nicht nur in Slowenien unbedingt an die Geschwindigkeitsbeschränkung halten, auch in Kroatien.
Auch wenn du von zig anderen überholt wirst, denk nicht mal dran schneller zu fahren! Grad die Strecke um Rijeka-Crikvenica-Novi Vinodolski ist der Einheimischen liebste Rennstrecke. Um so mehr wird hier kontrolliert und ohne Pardon abkassiert! Ist aber auch berechtigt.
In Slowenien stehen die sogar auf der Autobahn zwischen den beiden Fahrstreifen.
Übrigens Navi: Wir haben ein Becker, vor kurzem hatten wir erst ein Update machen lassen, also die neueste Software drauf bekommen. Eigentlich kennen wir unsere Route schon in und auswendig, zur Sicherheit lassen wir es aber immer mitlaufen falls mal Stau's oder irgendwelche Umfahrungen wären. Komischerweise mag unsere Software Slowenien nicht, oder zumindest die AB. Schon mit unserer alten Software versuchte das Navi uns immer zum Umdrehen zu bewegen sobald wir auf die AB auffahren. Selbst kurz vor dem Ende der AB kommt der Spruch: Bitte wenden Sie an der nächsten Ausfahrt. Bei der Heimreise genau das gleiche Spiel. Auch die neue Software lehnt diese AB ab.
Also, solltet ihr euch für die Route über die AB in Slowenien entscheiden und euer Navi ist genauso wählerisch wie unseres, dann nicht auf's Navi hören. In Kroatien kennt sich unser Navi allerdings bestens aus, wer hätte das gedacht?
Zitat von M.SchmidtHallo, hat jemand schon mal schlechte Erfahrung in Östereich, Slovenien, Kroatien bei Kontollen gehabt wegen einem Radarwarner im Navi?
Das ist eine wirklich gute Frage. Die exakten rechtlichen Regelungen, außer D und CH, sind mir dazu nicht bekannt. Soweit ich weiss, wird das wohl ab und an bei der Einreise in die Schweiz kontrolliert.
Ich habe ein TOM TOM mit entsprechender Software, jedoch bekomme ich in D die Meldung, dass in diesem Land (D) diese Funktion nicht verfügbar ist. Ob die Navis auch im Ausland "mitdenken" ist mir nicht bekannt.
Die Wahrscheinlchkeit auf offener Strecke derart streng kontrolliert zu werden, ohne zuvor aufgefallen zu sein, ist mit Sicherheit äußerst gering.
Die lehnt die AB nicht ab, sondern hat sie nicht gespeichert, wie eine Landkarte, auf der die AB nicht eingezeichnet ist.....scheint doch nicht so ganz neu zu sein. Was habt ihr denn bezahlt, für die neuen Karten?
Alfred, die Software ist von 2010 und angeblich das neueste was der Markt zu bieten hatte. Komischerweise ist die Umfahrung bei Rijeka vollständig drauf, die kannte er bei der letzten Software nämlich noch nicht. Das Update wurde Ende Februar gemacht. Das Programm kostet soweit ichs noch richtig in Erinnerung hab so um die 160€ all incl.
Zitat von proppiDie exakten rechtlichen Regelungen, außer D und CH, sind mir dazu nicht bekannt.
Grundsätzlich, wenn nicht zufällig auf dem Navi so'n passendes POI -Overlay mit einem Blitzkasten zu sehen* ist, hat der kontrollierende Beamte die Finger von dem Gerät zu lassen: "Gucken: Ja, Anfassen: Nein"...
Es müssen sich schon weitere Verdachtsmomente ergeben, die dann nämlich zu einer förmlichen Beschlagnahme des Gerätes führen können: Erst dann darf er stöbern... Was das nun im Einzelfall sind, da müßte man mal einen Polizisten aus der Praxis befragen.
Dennoch sind prinzipiell die Anzeige von derartigen POI's bei aktivierter Zielführung/Kartenansicht unzulässig: Im §23 STVO wurde extra ein weiterer Absatz eingefügt:
Zitat: (1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen** anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). **also auch stationäre Anlagen
Nun ist natürlich so'ne Kontrolle immer irgendwie mit Stress verbunden und ob nun jeder der Beteiligten gleich immer das Richtige tut, sei mal dahingestellt. Grundsätzlich hat der kontrollierende Beamte kein Zutrittsrecht INS Fahrzeug, lediglich den Fahrzeugführer, aber auch Mitfahrer, darf er zwecks Kontrolle der Personalien zum Aussteigen auffordern, die dem auch Folge leisten müssen. Die Verkehrskontrolle artet dann ja regelmäßig in eine Fahrzeugkontrolle aus, was das umfasst: Google hilft. Das eingebaute (Radio-)Navigationssystem & deren momentane Anzeige ist jedenfalls nicht Bestandteil. Ein an die Windschutzscheibe montierertes portables Navi / PDA / Smartphone ist ggf. nach Ermessen des Beamten abzunehmen, wenn dieser zu der Überzeugung gelangt, daß sich das Gerät im notwendigen Sichtfeld des Fahrers befindet & entfernt werden muß. Aber auch das darf der Beamte nicht selber durchführen, sondern muß der Fahrzeugführer tun.
In der Regel wissen die Beamten auch um die "Fähigkeiten" der Geräte, aber die zulässigen Ermittlungsschritte sind "betriebsbedingt" deutlich reduziert, so daß in diesem Zusammenhang seltener von einer wirklichen Gefährdung auszugehen ist. Soll heißen: Wenn sich die Beamten in diesem Sinne unrechtmäßig die Inhalte des Navis zu eigen machen, dann ist das folgende Owi-Verfahren ggf. erfolgreich anzufechten.
Das steht im übrigen ganz im Gegensatz zum Absatz (1a) des gleichen §23 STVO: OWI-Verfahren, wenn man mit Handgerät am Ohr telefonierend gesehen* & danach angehalten wird.
Außerdem stellt sich das Navi dann irgendwo zwischendrin auf der AB auf die Strecke der AB ein, aber kurz vor Ende der AB will es uns dann vorzeitig zum Verlassen der AB bewegen.
@winnie Du hast das für den deutschen Bürokratenstaat alles sehr schön und sicher auch richtig beschrieben. Im Ausland sieht die Schosse schon anders aus.
das stimmt...super erklärt..für Deutschland in Deutschland geht man dann zum Anwalt und schaut mal, im allerschlimmsten Fall kassiert man ein Bußgeld und nen Punkt habe pers. aber noch nie eine Kontrolle erlebt ( bin im Außendienst durch halb D unterwegs) Aber wie sieht es im schlimmsten Fall in Ö,Slo,oder Cro aus....
Zitat Das Update wurde Ende Februar gemacht. Das Programm kostet soweit ichs noch richtig in Erinnerung hab so um die 160€ all incl.
Dann ist die Karte wohl zu alt. Bei meinem Tom Tom ist das AB-Stück auch nicht drauf. Updates mache ich selbst, aber neue Straßen werden dabei nicht übernommen...Dazu sollen neue Karten gekauft werden...die kosten nicht viel weniger wie das ganze Navi...
Also - unser NAVI warnt in A,D,CH nicht vor Radar, in Frankreich und Spanien aber schon.
Könnte mir vorstellen, dass das von der Werkseinstellung her nur in Staaten funktioniert, wo es nicht verboten ist. In Kroatien waren wir noch nicht damit, werden es heuer aber testen.
Zitat von vom sestriceverwenden u.a. 2 Marken und eine Stoppuhr
Schwachsinn hoch zehn.
Zitat von M.Schmidthat jemand schon mal schlechte Erfahrung in Östereich, Slovenien, Kroatien bei Kontollen gehabt wegen einem Radarwarner im Navi? bzw wird so was kontroliert?
Da diese POI's mit den eingetragenen Radargeräten in Slowenien nicht verboten sind, wirst du weder jemanden finden, der schlechte Erfahrungen damit in Slowenien gesammelt hat, noch dass es dort geprüft worden wäre.
@ winnie Du hast Dir viel Mühe gemacht mit Deinem Ausflug in die Welt der Juristen und der Ordnungsbehörden. Doch die meisten Deiner Aussagen sind leider nicht richtig. Ich greife exemplarisch nur diese eine heraus, weil sie Basis für viele Deiner weiteren Aussagen ist:
Zitat von WinnieGrundsätzlich hat der kontrollierende Beamte kein Zutrittsrecht INS Fahrzeug, ...
Die Polizeigesetze der Länder lassen dies sogar ausdrücklich zu- Nimm z.B. § 19 POG (RP). Im Kontext mit den dort genannten weiteren Rechtsvorschriften ist kaum eine Situation denkbar, in der der kontrollierende Beamte das Fahrzeug nicht durchsuchen darf.
Was die Diskussion um Radarwarner in Navis angeht, ist diese ohnehin Makulatur, weil dort nur fest installierte Geschwindigkeitsmessanlagen verzeichnet sind. In RP z.B. gibt es keine einzige. Dort wird nur mobil gemessen. Im Ausland kommt noch hinzu, dass die Anforderungen an die Beweiskraft bei weitem nicht so hoch sind, wie in D. In Österreich sind beispielsweise sogar noch Schätzungen erlaubt. Wer sich also auf sein Navi verlässt, sollte ein großes Portemonnaie haben. Deswegen interessieren diese Geräte die Polizei weniger, weil sie eher Garant dafür sind, dass der rasende Nutzer schwupps in die nächste mobile Messung gerät.
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