ich und mein Verlobter wollen hier in Hamburg standesamtlich heiraten, doch wie es aussieht ist das nicht ganz einfach...
Mein Verlobter und ich sind beide Kroaten, sind aber auch beide hier in Deutschland geboren. Er ist in Zagreb im maticni ured eingetragen, ich nicht. Meine Eltern kommen ursprünglich aus Bosnien, also wurde ich da eingetragen, sagt ein Dokument aus. Nun will die nette Dame aus dem Konsulat, das ich in Bosnien so ein aktuelles Dokument besorge um mich dann in Kroatien anzumelden, denn angeblich geht das nicht ohne dem aus Bosnien. WIe ich jedoch an das Dokument in Bosnien kommen soll sagte sie trocken: "Ruf da doch mal an und sag sie sollen dir das zuschicken!" haha, genau, für Kroatien brauche ich ne Punomoc, mit Unterschrift aus dem Konsulat usw und in Bosnien ruft man einfach an,....
Nun wollte ich wissen ob du vielleicht einen brauchbaren Tipp für mich hast. Brauche ich tatsächlich erst etwas aus Bosnien um mich überhaupt erst in Kroatien anzumelden und um dann meine benötigten Papiere anzufordern???
1: Die Dame aus welchem Kosulat sagte das zu Dir? Aus Zagreb oder DE? Du hast den Kroatischen Pass, oder? Also bist Du im besitz einer Domovnica! Regel alles über das Konsulat in Zagreb, die Pfosten aus den Konsulaten in DE kannst knicken. Falls du keine Bekannten in BiH hast, würde ich versuchen mich mit jemandem (Opcinski Sud) in BiH zu verständigen, das Sie die erforderlichen Papiere nach Zagreb schicken. Der Wisch nennt sich Izvadak iz maticne knjige rodenih, samt Apostille.
Nach deutschem Recht gibt es (in bestimmten Fällen) auch eine Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 Absatz 2 BGB siehe hier http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/...eitszeugnis.php hier ausführliches Inhaltsverzeichnis beachten! Anträge müssen beim bzw. durch das Standesamt gestellt werden. Meines Wissens ist für ganz Deutschland das OLG Bamberg zuständig für alle Fälle aus Kroatien und Bosnien (BiH). Merkblätter für einzelne Länder (zB Kroatien, Bosnien etc) hier: http://www.justiz.bayern.de/gericht/olg/...01329/index.php Hinweis: Personenstandsurkunden immer als mehrsprachige Internationale Personenstandsurkunden ausstellen lassen, dann entfallen die (amtliche) Übersetzung und Legalisation bzw. Apostille
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