Wir haben da ein kleines Problemchen und hoffen hier auf sachkundige Unterstützung: Und zwar möchten wir unsere Terrasse mit einer Fläche von 4x8 m überdachen. Um das im Stil des restlichen Steinhauses zu bewerkstelligen möchten wir das Dach mit Dachpfannen belegen. Die sonstige Konstruktion erfolgt mit Holz. Die Sache ist nur die, dass zwei Seiten Grenzbebauung wäre, d.h. wir würden das Dach auf die Grenzmauer setzten, die aber zu uns gehört. Nun die Frage ob das einfach so möglich ist, man die nachbarliche Zustimmung benötigt und/ oder einen Bauantrag stellen muss. Ist jemand im Thema und kann eine verlässliche Auskunft geben? Wir würden auch zur Stadt gehen und fragen, aber vielleicht weckt man damit nur schlafende Hunde.
Zitatman die nachbarliche Zustimmung benötigt und/ oder einen Bauantrag stellen muss.
Ganz einfache Antwort: JA !
Ich würde mir vom Nachbarn die Zustimmung (schriftlich und notariell beglaubigt !!) einholen und dann einfach das Dach da drauf setzen, ansonsten bist du erstmal locker 1 - 2 tsd. € nur für Papierkram los und kannst u.U. ewig auf ein OK warten.
wie Ribar schon erwaehnt hat, vom Nachbarn eine beglaubigte schriftliche Genaehmigung einholen. Wenn es sich um eine Konstruktion handelt die wieder abgebaut werden kann, benoetigt Ihr keine Baugenaehmigung.
Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten! Leider fallen die aus wie befürchtet, denn das mit der Zustimmung wird mehr als schwieirig: hinter besagter Mauer verläuft eine ca. 2,50 m breite Zuwegung, da gibt zwar einen direkten Nachbarn dem immerhin 3/4 des Grundsrücks gehören. Dann kommt ein weiteres Grundstück, das soweit wir wissen einer zestrittenen Erbengemeinschaft gehört. Also wenn 3 m Abstandsflächen eingehalten werden müssen können wir es direkt vergessen. Absurderweise handelt es sich in beiden Fällen um Ruinen, die seit 100 Jahren eingefallen sind. Aber die Leute stellen sich echt an. Wo kann man das denn genau nachlesen, gibt es da eine konkrete Verordnung oder einen Gesetzestext?
Danke für dein Angebot Ivo! Hast Du Verwandte bei der Stadt, der Gespannschaft oder was? ;-))) Natürlich gibt es immer irgendeine eine Lösung. Gerade darum würde mir ein Hinweis darauf, wo man das Baurecht oder die Bauordnung einsehen kann jetzt erstmal sehr viel weiter helfen.
Nein habe ich nicht. Gesetz ist immer Staerker als jede Beziehung und Bekanntschaft, und wir muessen uns an alle Baugesetze halten. Niemand moechte seine Arbeit und das taegliche Brot aufs Spiel setzen.
Aber da ich jeden Tag damit zu tun habe und wir in der Vergangenheit das unmoegliche moeglich gemacht haben, finden wir sicherlich auch in Eurem Problem eine Loesung.
Wie gesagt mehr Infos zum Bauvorhaben, Lageplan und Bilder der Terrasse (Lageplan des Hauses moechstest du ja bestimmt nicht oeffentlich hier rein stellen), dann schauen wir was man in Eurem Fall machen kann.
Mensch Ivo, das war natürlich ironisch gemeint. Nimm es bitte nicht persönlich, aber ich werde fremden sicher keine Unterlagen schicken. Wenn du täglich damit zu tun hast kannst du mir doch einfach den entscheidenden Tipp geben wo ich nachsehen kann wie die rechtliche Lage. Das wäre wirklich sehr hilfreich, selbstlos und würde voll und ganz den Sinn eines Forums widerspiegeln.
Zitat von brelafans im Beitrag #8 Nimm es bitte nicht persönlich, aber ich werde fremden sicher keine Unterlagen schicken. Wenn du täglich damit zu tun hast kannst du mir doch einfach den entscheidenden Tipp geben wo ich nachsehen kann wie die rechtliche Lage. Das wäre wirklich sehr hilfreich, selbstlos und würde voll und ganz den Sinn eines Forums widerspiegeln.
Na ja, ein-zwei.. Bilder von Terrasse/Mauer/Haus wären sicher hilfreich um helfen zu können. Sinn eines Forums ist es auch, möglichst viele Informationen selber zu liefern, um geholfen werden zu können.
....ausser natürlich du bist ein Promi/in der Fahndungsliste/Geheimagent... oder siehst einfach nur verdammt gut aus und hast Schiss vor Stalkern.
wie ribar schon erwaehnt hat ohne genaue Angaben kann dir leider nicht 100% geholfen werden. Wenn du dich selber informieren moechtest und vertraust keinen Fachleuten und Unternehmen die hunderte deutschsprachige Kunden in Kroatien betreuen schlage ich folgendes vor;
- Du gehst zum naechst anliegenden Architektenbuero dem du vertraust und gibst den einen Auftrag - diese finden schon eine Loesung. Natuerlich sollte das nach dem Plan des Architekten dann auch erbaut werden.
- Um nur eine Information zu kriegen was Du bauen darfs usw... Gehe zum Gemeineamt und frage um Einsicht in den Bebauungsplan der Gemeinde und deiner Ortschaft. Im Bebauungsplan ist alles ganz genau beschrieben. Wenn du dich schlau gelesen hast, solltest du nochmal diese Informationen mit dem Baugestz vergleichen, dann weisste besheid.
- Schaue beim Grundbuchamt ob es in der Vergangenheit bestimmte Eintragungen im ZK gibt (evtl. Genaehmigungen und Vereinbarungen von Nachbar zu Nachbar usw...)
Ich fasse die wesentlichen Aussagen einmal zusammen:
- ein Bauantrag ist nicht unbedingt erforderlich - Nachbarschaftliche Zustimmungen müssen eingeholt werden - Bestehende Vereinbarungen findet man im Grundbuch unter ZK (in unserem steht da leider schon mal nix) - Bebauungsplan liegt vor - alle Gebäude sind erfasst (alle min. 100 Jahre alt) und ich möchte ja nichts aufstocken - Bebauungsgrenzen und Abstandsflächen kann man im "Baugesetz" bei der Gemeinde einsehen - Architekten und vertrauensvolle Bauunternehmer finden zur Umgehung von Bebauungsgrenzen und Abstandsflächen schon eine Lösung
Jede Gemeinde hat einen anderen Bebauungsplan - Vorschriften. Hol Dir bei der Gemeinde einen Auszug der genannten Vorschriften. Du darfst auch nach neuen Baugesetz sogenannte "Hilfsobjekte bis 50m2" ohne Bauerlaubnis erbauen. Darunter fallen Garagen, Ueberdachungen, Sommerkuechen usw... Jedoch muss fuer so ein Hilfsobjekt ein Ausfuehrungsprojekt erstellt werden, dieses muss dem oertlichen Bebauungsplan entsprechen. Das Ausfuehrungsprojekt muss beim Bauamt nur Beglaubigt werden, es muss keine uebliche Prozedur wie bei der Bauerlaubnis erfolgen. Voraussetzung ist, dass das Hauptobjekt eine Bauerlaubnis hat oder legalisiert ist. Nach Beglaubigung werden die Arbeiten bei den benoetigten Behoerden mit Bauunternehmer gemeldet. Und das alles wird auch im Katasteramt im Plan und spaeter auch im Grundbuchamt eingetragen.
Mobile Objekte fallen nicht in diese Verordnung/Baugestz, da gelten wieder andere Vorschriften. Anlagen, wie Markisen und einklappbare Ueberdachungen sind befreit vom Baugesetz solang diese nicht andere Personen oder den oeffentlichen Verkehr, sowie Fussgaenger stoeren (In Staedten).
Ich rate dir sowieso mit einem Spezialisten diese Sache durch zugehen, da Du im schlimmsten Fall mit einer Strafe Strafen von 50.000,00 kn rechnen kannst wenn sich Jemand beschweren sollte und auf Dich die Baukontrolle aufhaetzt.
Frueher war das alles anders (vor der Legalisierung), da hat Jeder gemacht was er wollte.
Super Ivo, das sind noch mal echt wertvolle Informationen! Kann ich die Begriffe wie "Baugesetzt" oder "Hilfsobjekt" wortwörtlich übersetzten? Meine Frau kann zwar fließen krotisch, aber die Amtssprache ist ja manchmal doch anders.
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