Durch den Koridor von Neum braucht man keinen Reisepass. Wir sind erst am Mittwoch durchgefahren . Ich erzähle hier nichts unwahres . Wir wohnen in Ston und gehen regelmäßig nach Neum zum Einkaufen ohne Reisepass. Es ist anders wenn Sie über Metkovic einreisen, dann brauchen Sie Reisepass, Grüne Versicherungenskarte und einen PCR Test .
"Ich bin Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union / Schengen, kann ich angesichts der COVID-19-Pandemie den Neum-Korridor passieren?
Gemäß dem Abkommen über den freien Transit durch das Hoheitsgebiet der Republik Kroatien zum und vom Hafen von Ploče und durch das Hoheitsgebiet von Bosnien und Herzegowina in Neum, sofern keine anderen rechtlichen Hindernisse bestehen, Transit durch das Hoheitsgebiet von Bosnien und Herzegowina ist nur durch den Neum-Korridor erlaubt, dh die Straßenverbindung zwischen den Grenzübergängen Neum I - Klek und Neum II - Zaton Doli, ohne die erwähnte Straßenverbindung einzuhalten und zu verlassen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Durchfahrt durch den Neum-Korridor keinen PCR-Test auf das SARS-COV-2-Virus durchführen müssen."
Weiß jemand wie die Lage in Bosnien aktuell ist. Also ich weiß dass ich einen PCR Test brauche, aber muss eine Ausweisnummer drauf sein? Und ja unsere Grenze in Slavonski Brod lässt nur mit Reisepass rein. Wie ist es bei der Rückreise nach Deutschland mit einem Deutschen Pass muss ich in Bosnien ein Test machen ( und wenn ja welcher?) muss ich den an der Grenze vorweisen oder reicht ein Test in Deutschland?
Seit kurzem können EU- Bürger wieder mit dem Personalausweis nach Bosnien Herzegowina einreisen:
"Mit einem gültigen Identitäts- und Staatsangehörigkeitsausweis können Bürger der EU-Mitgliedstaaten, der Schengen-Staaten, Albaniens, Andorra, Montenegros, Liechtensteins, Mazedoniens, Monacos, San Marinos, Serbiens, des Heiligen Stuhls und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein-, aus- und durchreisen Aufenthalt im Hoheitsgebiet von Bosnien und Herzegowina für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen, einschließlich der Berücksichtigung des Zeitraums von 180 Tagen vor jedem Tag des Aufenthalts."
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